Ausgabe

Ein SS-Richter ermittelt gegen das eigene System

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Inhalt

Christian Hardinghaus: Der Fall Konrad Morgen. Ein SS-Richter jagt Himmlers Henker. 

München: Europa Verlag, 2026.

Hardcover mit Schutzumschlag, 335 Seiten, 13 Abbildungen, 21 Faksimiles; Euro 28,80.-

ISBN 978-3-95890-663-1

 

Konrad Morgen (1909–1982) war ein bestens ausgebildeter Jurist. Im Zweiten Weltkrieg wurde er vom Reichsführer SS Heinrich Himmler (1901–1945) als SS-Richter in die Konzentrationslager entsendet. Nicht etwa, um die dortigen Massenmorde zu untersuchen. Nein, seine Aufgabe bestand vielmehr darin, gegen die unter SS-Offizieren und KZ-Wachmannschaften grassierende Korruption zu ermitteln. Himmler hatte ihn trotz ideologischer Unzulänglichkeiten für diese Tätigkeit ausgewählt, weil dieser innerhalb des SS-Systems eine gewisse Aussenseiterrolle hatte. Das machte ihn zu einem perfekten Werkzeug: unvernetzt und unbestechlich, somit steuerbar.

 

Der SS-Offizier nahm seine Aufgabe sehr ernst, war dadurch bei seinen SS-Kameraden bald verhasst, bekam kurioserweise den Beinamen „Blutrichter“. In Auschwitz wurde seine Baracke samt den darin gelagerten Untersuchungsakten in Brand gesteckt. Er ging in seinen Ermittlungen so weit, dass er belastendes Material gegen den Lagerkommandanten von Auschwitz Rudolf Höss (1901–1947) sammelte. Daraufhin wurde er 1944 durch Himmler von seiner Tätigkeit abberufen. 

 

Insgesamt hatte der unbestechliche SS-Richter 800 Verfahren in Gang gesetzt, von denen 200 abgeschlossen werden konnten. Dabei war es ihm gelungen, eine ganze Reihe von „Himmlers Henkern“ anzuklagen, von denen mehrere hingerichtet wurden.

 

Nach 1945 war Morgan während seiner fast dreijährigen Haft im Internierungslager Dachau für die Alliierten eine wertvolle Informationsquelle, da er über die Vernichtungsmaschinerie in den Konzentrationslagern aus unmittelbarer Nähe Auskunft geben konnte. Andererseits wurde er als ehemaliger SS-Offizier vom alliierten Bewachungspersonal misshandelt. Dennoch verteidigte Morgan weiterhin die NS-Ideologie und die vom ihm erlebte SS-Kameradschaft.

 

1948 wurde gerichtlich festgestellt, dass Morgen gegen höhere SS-Führer angekämpft und dadurch Widerstand geleistet habe. Auch in den Folgejahren wurde er von allen Vorwürfen freigesprochen, mehrere Verfahren gegen ihn wurden eingestellt. Von der Nachwelt wird Konrad Morgen unterschiedlich beurteilt. Die einen meinen, dass sein Handeln niemals der Verhinderung von Massenverbrechen gegolten habe, die anderen sehen in ihm einen Richter, der innerhalb des SS-Systems dazu beigetragen habe, Greueltaten in den Konzentrationslagern zu verhindern.

Christoph Tepperberg


 

Zum Autor

Dr. phil. Christian Hardinghaus, geboren 1978 in Osnabrück, studierte Geschichte, Medien- und Literaturwissenschaft an der Universität Osnabrück, dort promovierte er 2011 mit einer Dissertation aus dem Bereich Propaganda- und Antisemitismusforschung. Er arbeitet als Historiker, Autor und Fachjournalist. Im Europa Verlag sind mehrere seiner Bücher erschienen, u.a. über Zeitzeugen des Zweiten Weltkrieges.