Dieses Jahr zu Rosch HaSchana wird unser Wiener Eruv zwei Jahre alt. Dieses Jubiläum und die nach wie vor vielen Fragezeichen, die sich um dieses Thema ranken, hat die DAVID-Redaktion zum Anlass genommen, mich darum zu bitten, in dieser Ausgabe meinen Artikel dem Thema „Eruv" zu widmen. Die Darstellung halachischer Sachverhalte ist zwar normalerweise nicht im Fokus meiner Artikel in diesem Medium, da dieses Thema jedoch scheinbar auf grosses gesellschaftliches Interesse stösst, und es hier auch um die Klärung einiger weitverbreiteter Missverständnisse über das Judentum geht, die weit über das Thema „Eruv" hinaus gehen, greife ich diesen Vorschlag gerne auf.
Bevor wir versuchen zu verstehen, was der Eruv überhaupt ist und wie er funktioniert, sollten wir klarstellen, was der Eruv definitiv nicht ist, und was er nicht bewirkt: der Eruv ist nicht die symbolische Stadtmauer in Form eines Fadens, der teilweise oder vollständig um einen bestimmten Bereich der Stadt gespannt wird, und der Eruv ist auch kein „faden"-scheiniger Trick der Rabbiner, um ein Tora-Verbot zu umgehen. Wenn diese beiden weitverbreiteten, aber falschen Annahmen nicht zutreffen, was ist der Eruv denn dann, und wozu ist er da?
Sehr vereinfacht könnte man es so erklären: Die Tora verbietet es am Schabbat und am Jom Kippur Gegenstände vom privaten Bereich (Reshut HaJachid) in einen öffentlichen Bereich (Reshut HaRabim) zu bewegen, beziehungsweise von einem öffentlichen Bereich in den privaten Bereich, sowie mehr als vier Amot (etwa 2 Meter) innerhalb eines öffentlichen Bereichs zu tragen. Da es für den Laien kaum zu erkennen ist, welche Bereiche einer Stadt gemäss der Torah als private und welche als öffentliche Bereiche gelten, da dies von vielen verschiedenen und äusserst komplizierten Faktoren abhängt, haben unsere Weisen ein generelles Trageverbot am Schabbat verordnet, um uns davor zu bewahren ein Tora-Verbot zu übertreten. Dieses sehr weit gehende rabbinische Trageverbot untersagt das Mitnehmen jedweder Gegenstände von einem privaten Bereich in den nächsten (beispielsweise innerhalb eines Wohnhauses von einer Wohnung in die andere), vom Haus hinaus auf die Strasse und umgekehrt, sowie prinzipiell auf jeder Strasse und in öffentlichen Parkanlagen.
Wie wir im Talmud Eruvin 21b, sowie in der Mishne Torah des Maimonides (Hilchos Eruvin) lernen, war es bereits König Salomon, der die Einrichtungen von „Eruvei Chatzerot", „Shitufei Mevo‘ot" und „Sechirat Reshut" etablierte - welche der Einfachheit halber allgemein nur als „Eruv" bezeichnet werden - um dadurch unter bestimmten Voraussetzungen dieses rabbinische Trageverbot am Schabbat und Jom Kippur zu suspendieren. Der Begriff Eruv, was man als „Verbindung" übersetzen könnte, bezieht sich auf die „Vereinigung" der verschiedenen privaten Bereiche einer Gegend, also sowohl der einzelnen Wohnungen eines Mietshauses, als auch mehrerer Strassenzüge oder gar ganzer Stadtteile zu einem verbundenen Bereich - den Bereich des Eruv. Voraussetzung, dass dies gemacht werden kann ist primär die Sicherstellung, dass es sich bei dem für den Eruv vorgesehenen Bereich um keinen öffentlichen Bereich gemäss der Torah handelt, sondern um einen Bereich der Stadt wo lediglich ein rabbinisches Trageverbot gilt, also ein sogenanntes Carmelis. Wenn dies einwandfrei feststeht, bedarf es noch einer gemäss den Prinzipien der Halacha für diesen Zweck qualifizierenden Umgrenzung des gesamten Gebiets, die sowohl aus bereits existierenden Bauten wie Bahndämmen, Mauern oder Uferböschungen bestehen kann, als auch - wenn nötig - durch die berühmten „Pfosten" und gegebenenfalls „Drähte", das sogenannte Tzuras HaPesach, vervollständigt werden kann. Erst wenn all dies bewerkstelligt ist, kann der eigentliche Eruv gemacht werden, also die Vereinigung des gesamten Bereichs. Dies wird durch den symbolischen Gemeinschaftsbesitz eines Nahrungsmittels (wegen des Vorteils der langen Haltbarkeit und der Unbedenklichkeit an Pesach werden traditioneller Weise Matzot genommen) durch die jüdischen Bewohner des Eruvs und durch das symbolische Anmieten des gesamten Bereichs vom Grundeigentümer beziehungsweise den zivilen Autoritäten bewerkstelligt.
Ein Eruv bringt am Schabbat prinzipiell eine Reihe von Vorteilen insbesondere für die vielen jungen Familien mit Kindern und Kleinkindern, aber auch für die älteren und eventuell auf Gehhilfen angewiesenen Mitglieder der jüdischen Gemeinde. Aber nicht nur Kinderwägen, Gehhilfen und Rollstühle darf man innerhalb des Eruvs jetzt am Schabbat benutzen, sondern auch für alle anderen Gemeindemitglieder bedeutet der Eruv eine grosse Erleichterung. Für die Wohnungsschlüssel braucht man jetzt keinen Schabbes-Gürtel mehr, sondern kann sie einfach in der Hosentasche tragen; Siddur, Tallis und Lesebrille muss man nicht mehr unbedingt vor Schabbat in der Synagoge deponieren, sondern kann sie auch am Schabbat mitbringen, und Sonnenbrillen, Handschuhe und Regenjacken kann man jetzt auch vorsichtshalber in die Synagoge oder bei einem Spaziergang in den Park mitnehmen, selbst wenn man sie beim Verlassen des Hauses noch nicht unbedingt braucht. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle beliebigen Gegenstände mitgenommen werden können oder, dass das Mittragen von Dingen jetzt eine Mitzwa sei. Der Eruv dient dazu, den Bedürfnissen des Schabbat entgegen zu kommen, nicht um aus dem Schabbat den Anschein eines Werktags zu machen. Als Faustregel gilt: Dinge, die keinen erlaubten Nutzen und Gebrauch am Schabbat, beziehungsweise am Jom Kippur haben, also alles was als „Muktze" bezeichnet wird, und auch eigentlich unproblematische Dinge, die man jedoch mit Sicherheit an diesem Schabbat nicht - oder nicht mehr - brauchen wird, darf man auch innerhalb des Eruv nicht tragen. Es dürfen also nach wie vor keine Dinge wie Regenschirme, Geldbörsen, Stifte, Kreditkarten und Mobiltelefone (auch nicht ausgeschaltet), sowie Reisepässe, Führerscheine, e-Cards und andere besondere materielle oder ideelle Wertgegenstände getragen werden; Fahrräder, Rollerblades, Fussbälle, Tennisschläger, Auto- und Büroschlüssel müssen ebenso zu Hause bleiben; Mülltonnen dürfen auch nicht zur Entleerung auf die Strasse gestellt, Briefe nicht zur Post gebracht, der eigene Briefkasten im Haus nicht geleert und Haustiere aller Art am Schabbat und Jomtov auch weiterhin nicht hochgehoben werden; alles was eine Art der Vorbereitung für den folgenden Werktag ist, muss ebenfalls bis nach Ausgang des Schabbat warten - ein Eruv hat auf all diese, andere Schabbat-Vorschriften betreffende Dinge keinerlei Einfluss. Handtaschen aller Art stellen prinzipiell kein Problem dar um Dinge darin zu tragen, es ist in Gemeinden mit Eruv der Einfachheit jedoch üblich, bestimmte Taschen speziell für das Mitnehmen am Schabbat zu reservieren, um zu vermeiden, dass sich darin am Schabbat aus Versehen „Muktze" Gegenstände wie Geld, Kugelschreiber oder Notizblöcke befinden, die auch am Schabbat nicht ausgeleert werden könnten um die Tasche zu benutzen.
Dies ist nur ein sehr vereinfachter und unvollständiger Überblick, die umfassende Darstellung der vielen damit verbundenen, teilweise sehr komplexen halachischen und konzeptuellen Details würden mehrere Bücher füllen, das Grundkonzept sollte jedoch verständlich sein, welches man verkürzt auch so beschreiben könnte: Ein „Eruv" (und es gibt auch noch andere Arten von „Eruvin", welche nichts mit dem Trageverbot, sondern anderen Schabbat und Feiertagsvorschriften zu tun haben) ist eine Einrichtung unserer Weisen, welche unter ganz bestimmten Bedingungen die Möglichkeit gibt, ein als Vorsichtsmassnahme erlassenes Verbot, welches diese Weisen selbst erlassen haben, zu suspendieren - nicht ein Tora-Verbot!
Die symbolische Vereinigung unserer Gemeinde in diesem wichtigen Gemeinschaftsprojekt „Wiener Eruv", ist ein bedeutendes historisches Ereignis für unsere Kehilla. Möge daraus in den kommenden Jahren auch vermehrt das Verständnis und die Wertschätzung dafür wachsen, dass wir Wiener Juden, trotz der vielen kulturellen und religiösen Unterschiede, unter dem Dach der Israelitischen Kultusgemeinde tatsächlich eine vereinte Gemeinde sind!
Mit den besten Wünschen für ein gesundes, friedliches und erfolgreiches Neues Jahr!
Rabbiner Schlomo Hofmeister,
Gemeinderabbiner von Wien