Auch wenn die Synagogen der jüdischen Gemeinde nach der Zerstörung in der „Reichskristallnacht" am 9. November 1938 aus dem Wiener Stadtbild größtenteils verschwunden sind, so bleibt es doch bemerkenswert, dass dies nicht in gleicher Weise auch die Dokumentenlage betrift. Obgleich an sämtlichen Wiener Synagogen-Standorten die verbliebenen Trümmer längst entfernt wurden und in vielen Fällen eine Belegung mit anderen Bauten erfolgte, so sind in den Archiven nach wie vor historische Dokumente eingelagert. Für die bereits mehrfach in dieser Zeitschrift vorgestellte digitale Rekonstruktionsarbeit konnte davon Gebrauch gemacht werden. Insbesondere dienlich waren die Einreichplanunterlagen, welche erfreulicherweise eine weitgehend umfassende Grundlage lieferten. Nicht archiviert wurden allerdings die Ausführungsplanunterlagen, nicht zuletzt aufgrund des Umstandes, dass dies behördenseitig nicht vorgesehen ist. Derlei Unterlagen werden schließlich für privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen konzipiert. Nachdem der zurückliegende Zeitraum in etwa ein Jahrhundert beträgt, bestehen in den meisten Fällen bauausführende Firmen und planende Büros (bzw. deren Rechtsnachfolger) gar nicht mehr und es ist unklar, was letztlich mit den produzierten Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist geschah. Bislang ist für keinen einzigen Standort ein entsprechender Nachlass mit derartigen Dokumenten aufgetaucht. Wenn man sich mit dieser Thematik befasst, kommt bald die Frage nach den Besitzverhältnissen auf. Was „geschah" nach dem Jahre 1938 mit den Liegenschaften? Wenn man die verschiedenen Standorte in Wien besucht, so finden sich hier für gewöhnlich Wohnbauten. Allenfalls ist ein Hinweis auf die Gemeinde Wien bzw. die eine oder andere Wohnbaugenossenschaft vor Ort gegeben. Doch wie kam es zu diesem Folgebau? Diese Fragen lassen sich anhand einer Grundbuchsrecherche schlüssig erörtern. In das Grundbuch kann jeder Einsicht nehmen, und zwar sowohl in das Hauptbuch als auch in die Urkundensammlung. Studierende in den immobilienwirtschaftlichen Weiterbildungslehrgängen an der TU Wien setzten sich im Wege einer Übungsarbeit für die LV „Grundbuchs- und Vermessungswesen" mit dem Zeitraum beginnend um das Jahr 1938 bis in die Gegenwart auseinander. Wenn man die Entwicklungen rund um die stattgefundenen Eigentümerwechsel betrachtet, so schält sich ein Muster in der Vorgangsweise heraus. In weiterer Folge werden 21 Standorte behandelt: 2., Tempelgasse 3 (1853-58) 2., Große Schiffgasse 8 (1864 / Umbau 1923) 2., Malzgasse 16 (1884 / Verlegung 1906) 2., Zirkusgasse 22 (1885-87) 2., Leopoldsgasse 29 (1892-93) 2., Pazmanitengasse 6 (1911-13) 5., Siebenbrunnengasse 1a (1908) 6., Schmalzhofgasse 3 (1883-84) 8., Neudeggergasse 12 (1897-1903) 9., Müllnergasse 21 (1888-89) 10., Humboldtgasse 27 (1895-98) 11., Braunhubergasse 7 (1898) 13., Eitelberggasse 22 (1924-26) 15., Turnergasse 22 (1871-72) 15., Storchengasse 21 (1930) 16., Hubergasse 8 (1885-86) 18., Schopenhauerstraße 39 (1888-89) 19., Dollinergasse 3 (1897) 20., Kluckygasse 11 (1898) 21., Holzmeistergasse 12 (1876-77) 23., Dirmhirngasse 112 (1900 / Umbau 1922) Die jeweilige Beschreibung enthält einen kurzen chronologischen Ablauf, wobei eine entsprechende Hervorhebung der besonderen Momente erfolgte. Hinsichtlich der Auswahl wird auf die Publikation „Jüdische Andachtsstätten in Wien vor dem Jahre 1938"[1] verwiesen. Die beteiligten Studierenden sind jeweils zwischen den eckigen Klammern angeführt. 2., Tempelgasse 3 (1853-58) [A. Meinl; G. Dutzler] Eigentümer im November 1938: Israelitische Kultusgemeinde (Wien). Das Eigentumsrecht wurde bereits im Juli 1927 zugunsten der IKG Wien einverleibt. Es existieren laut Rechtspfleger im BG Leopoldstadt bzw. BG Innere Stadt für den Zeitraum 1938-1945 keine Urkunden. Der Teilungsplan vom 15. November 1979 mit Abteilungsbescheid der MA 64 vom 22. Mai 1980 zeigt, daß eine neue Einlagezahl (EZ) vergeben wurde. Dem Schenkungsvertrag vom 28. August 1980 kann entnommen werden, dass die Israelitische Kultusgemeinde dem Verein „Österreichische Agudas Israel Organisation" vom Gutsbestand der Liegenschaft EZ 5817 KG Leopoldstadt die durch Teilung der Grundstücke 1144 und 1145 neu geschaffenen Grundstücke 1144/1 und 1144/2 - samt dem auf dem neuen Grundstück 1144/1 befindlichen Haus in der Tempelgasse 3 - schenkte. Im Falle einer Vereinsauflösung des Vereins geht das Eigentum allerdings wieder an die IKG Wien zurück. An diesem Standort befinden sich heutzutage ein Wohnhaus (Desider-Friedmann-Hof) und das sozialmedizinische Zentrum „ESRA". 2., Große Schiffgasse 8 (1864 / Umbau 1923) [S. Kastner] Eigentümer im November 1938: Verein „Beth Hamidrasch Thora Ez Chaim" (Baum des Lebens) Im März 1935 folgte die Umbenennung von „Thora Ez Chaim Verein in Wien", dem ursprünglichen Eigentümer seit 1892, in den noch heute bestehenden Vereinsnamen. Dr. Oskar Lukas erwarb die Liegenschaft vom „Stillhaltekommissar" vier Jahre später (Der Eintrag über die Kaufbestätigung vom 30. November 1939 ist allerdings unleserlich). Laut Urkunde vom 25. November 1948 erfolgte die grundbücherliche Einverleibung beim ursprünglichen Eigentümer (Rechtsgrundlage: Drittes Rückstellungsgesetz). Der „Ariseur" hatte zwar im Zuge des Rückstellungsverfahrens berufen, konnte sich mit der Behauptung des „redlichen Erwerbs" jedoch nicht durchsetzen. Beide Parteien verzichteten schließlich auf alle weiteren gegenseitigen Ansprüche, wobei die Liegenschaft entschädigungslos zurückgestellt wurde. Das Vorhaus - mit Betsaal im 1. Stock - blieb erhalten; der Hinterhofbereich wurde seither nicht mehr verbaut. 2., Malzgasse 16 (1884 / Verlegung 1906) [C. Buchgraber; G. Weixler] Eigentümer im November 1938: Schulverein „Beth Hamidrasch Talmud Tora" (Haus des Lernens für Talmud und Tora) Das 1884 errichtete Bethaus wurde 1906 beim Neubau der Volksschule „Talmud Thora" nach rückwärts verlegt. Der Schulverein, der seit Juni 1925 Alleineigentümer war, hatte bis 2. Feber 1939 die Eigentumsrechte inne. Der „Reichskommissar" für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich – Stab Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und Verbände" übertrug diese Position per Bescheid der IKG Wien. 1956 ergab sich der bemerkenswerte Umstand, dass der Schulverein die Rückübergabe bei der Rückstellungskommission erfolgreich durchsetzte. Im Erkenntnis wurde u.a. festgehalten, „dass bei der gegenständlichen Vermögensentziehung die Regeln des redlichen Verkehrs nicht eingehalten wurden". Der Gebäudekomplex beherbergt bis heute eine Thora Talmud Schule und ist von der Straße her nicht einsehbar. 2., Zirkusgasse 22 (1885-87) [H. Gschwandtner; M.-Th. Tauber] Eigentümer im November 1938: „Verband türkischer Israeliten (Sephardim)" Das Eigentumsrecht wurde am 15. Juli 1927 für den Verband türkischer Israeliten (Sephardim) einverleibt. Der Verein wurde jedoch auf Grund des „Reichserlasses des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem deutschen Reich" aufgelöst und das Vermögen in die „Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Wien" (Die Eichmann-Behörde; Anm. d. Red.) eingewiesen. Das Eigentumsrecht wurde zu 100% für die „Aufbaufonds-Vermögensverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung" einverleibt. Im darauf folgenden Jahr wurde die Stadt Wien als alleinige Eigentümerin eingetragen. Im September 1940 wurde das Eigentum nach Kauf von der Stadt Wien für Werner Backofen und gleichzeitig ein Vorkaufsrecht für die Stadt Wien einverleibt. Die Einleitung des Rückstellungsverfahrens wurde gemäß dem Beschluss der Rückstellungskommission vom 12. November 1951 vorgemerkt und auf Grund eines Teilerkenntnisses das alleinige Eigentumsrecht für die Israelitische Kultusgemeinde Wien einverleibt, das Vorkaufsrecht der Stadt Wien für erloschen erklärt. Allerdings erwarb die Stadt Wien das Eigentumsrecht wieder mit Kaufvertrag im Jahre 1975. Errichtet wurde in den Jahren 1985-87 ein Gemeindebau. 2., Leopoldsgasse 29 (1892-93) [R. Symoni; K. Breitfellner] Eigentümer im November 1938: Verein „Beth Israel" Seit 1892 war die gegenständliche Liegenschaft bereits im Alleineigentum des Synagogenvereines, dessen Vermögen im Jahre 1938 an die Israelitische Kultusgemeinde überging. Fünf Jahre später kaufte die Wiener Firma Hollindia Handelsgesellschaft Lorenz & Co das Grundstück von der IKG Wien. Interessanterweise findet sich im Kaufvertrag nachstehende Anmerkung: „Auf das Rechtsmittel, diesen Vertrag wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes anzufechten, wird beiderseits verzichtet". Da jedoch der Hollindia-Firmeninhaber im Jahre 1946 als illegales Mitglied der NSDAP verhaftet wurde, folgte die Bestellung eines öffentlichen Verwalters. Aufgrund des Vergleichs vor der Rückstellungskommission vom 4. Dezember 1950 wurde das Eigentumsrecht für die Israelitische Kultusgemeinde abermals einverleibt; jedoch wurde im Jahre 1958 an Leopold Anton Bachinger verkauft. Dieser veräußert bereits im darauf folgenden Jahr an die Wiener Firma Josef Ofenböck & Co. 1961 wurde ein Wohnhaus baubewilligt und Wohnungseigentum begründet. Diese Nutzung ist seitdem unverändert geblieben. 2., Pazmanitengasse 6 (1911-13) [E. Aschauer; C. Bernegger] Eigentümer im November 1938: Leopoldstädter Tempelverein „Aeschel Awrachom" (Zelt Abrahams), auch genannt „Am Volkert" Das alleinige Eigentumsrecht für den Bethausverein basierte auf dem Kaufvertrag vom Februar 1911. Am 21. September 1936 erfolgte die Umbenennung des Vereins, wie oben angeführt. Aufgrund des Bescheides des „Leopoldstädter Reichskommissärs für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich" wurden Stillhaltekommissäre für Vereine, Organisationen und Verbände am 12. April 1938 installiert und am 13. Juni 1939 die Eigentümerschaft für die „Aufbaufonds-Vermögensverwaltungsgesellschaft" einverleibt. Am 5. Juli 1941 hingegen wurde die Stadt Wien in weiterer Folge Alleineigentümerin, wobei vermerkt wird, dass die Einweisung des Grundstückes in die zuvor angeführte Gesellschaft irrtümlich erfolgt sei. Die Einleitung des Rückstellungsverfahrens wurde im Jahre 1949 angemerkt. Nachdem jedoch offensichtlich dem Rückstellungsbegehren nicht stattgegeben wurde, wurde am 21. Oktober 1958 diese Anmerkung zufolge Beschlusses der Rückstellungskommission gelöscht; die Stadt Wien blieb Eigentümerin. Ab 1958 Begründung eines Baurechts (zeitlich beschränkt bis 20. Dezember 2037) für die GESIBA „Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft", welche an diesem Standort eine Wohnhausanlage errichtete. 5., Siebenbrunnengasse 1a (1908) [C. Grassl] Eigentümer im November 1938: Israelitischer Tempelverein „Beth Aharon" (Haus Arons) für die Bezirke Wieden und Margareten in Wien Dieser Tempelverein erwarb am 10. Dezember 1907 die Liegenschaft und war bis ins Frühjahr 1939 als Alleineigentümer vermerkt. Mittels Bescheid vom 29. März 1939 verfügte der Stillhaltekommissar Hellmann die Einweisung der Liegenschaft in das Eigentum der „Aufbaufonds-Vermögensverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung". Dieser Bescheid stützte sich auf die Vereinsauflösung, welche nach der damals geltenden Gesetzeslage durchzuführen war. Friedrich und Else Skwara erwarben bereits am 29. September 1939 die Liegenschaft und zwar je zur Hälfte. Bemerkenswerterweise weist der Kaufvertrag keine Unterschriften auf, sondern lediglich die offenkundig von Notar Dr. Reiter mittels Schreibmaschine eingesetzten Namen. Weiters fehlen Geburtsdaten der Käufer. Unter Berücksichtigung der unten angeführten Tatsache, dass beide Käufer während des Rückstellungsverfahrens 1951 von einem Abwesenheitskurator vertreten werden mussten, stellt sich allerdings die Frage, ob die angeführten Käufer je existierten. Die Einleitung des Rückstellungsverfahrens gemäß Beschluss der Rückstellungskommission wurde am 21. Februar 1948 grundbücherlich vermerkt. Erst das Bundesgesetz vom 11. Juli 1951 (II. Rückstellungsanspruch) ermöglichte dem Antragsteller Israelitische Kultusgemeinde Wien offensichtlich, dem angeführten Abwesenheitskurator den Vergleich vom 30. Oktober 1951 über die Rückstellung unter gegenseitigem Forderungsverzicht abzuringen. Mittels Kaufvertrag vom 20. Dezember 1968 erwarb die „Österreichische Jungarbeiterbewegung" die Liegenschaft mit der Absicht, eine Wohnhausanlage (Schaffung eines Arbeiterwohnheimes) zu errichten. Zehn Jahre später wurde das nach wie vor aufrechte Wohnungseigentum begründet. 6., Schmalzhofgasse 3 (1883-84) [T. Török; P. Weheim] Eigentümer im November 1938: Tempelverein für die Bezirke Mariahilf und Neubau Der angeführte Tempelverein wurde im Jahre 1927 Alleineigentümer. Am 30. November 1939 folgte die Einleitung der Vereinsauflösung und das Liegenschaftseigentum der „Aufbaufonds-Vermögensverwaltungsgesellschaft" einverleibt (19. März 1940). Noch im selben Jahr erwarben Franz Lang, Bäckermeister, und Selma Lang, Bäckermeistersehegattin, das Eigentumsrecht. Auf Grund des Beschlusses der Rückstellungskommission vom 8. November 1951 wurde kurz darauf die Einleitung des Rückstellungsverfahrens angemerkt. Auf Grund des Teilerkenntnisses dieser Kommission vom 22. Jänner 1952 wurde das Eigentumsrecht für die Israelitische Kultusgemeinde Wien einverleibt, wobei die privatrechtlichen Befugnisse auf die eines öffentlichen Verwalters eingeschränkt waren; diese Beschränkung wurde nach einem weiteren Beschluss der Rückstellungskommission am 28. Juni 1958 gelöscht. In weiterer Folge erwarb die „Union-Baumaterialien-Gesellschaft" mittels Kaufvertrags vom 14. Dezember 1970 die Liegenschaft; im Jahr 1973 wurden dem Grundbuchskörper vier Grundstücke (Hirschengasse 20-22) zugeschrieben. Im Jahre 1976 kaufte die Stadt Wien die Liegenschaft und räumte am 3. Juli 1980 dem Kuratorium Wiener Pensionistenvereine ein bis 3. Dezember 2056 gültiges Baurecht ein. Dieses Kuratorium betreibt nunmehr an diesem Standort ein Pensionistenheim. 8., Neudeggergasse 12 (1897-1903) [N. Haberler] Eigentümer im November 1938: Tempelverein für den VIII. Bezirk der Stadt Wien Zum Stand 15. Juli 1927 (Wiederherstellung der Grundsbuchsurkunden nach dem Brand des Justizpalastes) war der Tempelverein als Alleineigentümer einverleibt. Aufgrund des Bescheides des „Reichskommissärs für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich - Stab Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und Verbände" - vom 16. Jänner 1939 wurde das Eigentumsrecht für die Mautner Markhof Brauerei Schwechat Aktiengesellschaft einverleibt. Im September 1940 wurde die Amtsbestätigung vom 28. Juni 1940 angemerkt, wonach der Name des Eigentümers nunmehr „Brauerei Schwechat Aktiengesellschaft" lautete. Die Einleitung des Rückstellungsverfahrens wurde infolge des Beschlusses der Rückstellungskommission beim Bezirksgericht für ZRS Wien am 20. Februar 1948 angemerkt. In weiterer Folge wurde noch im gleichen Jahr aufgrund von deren Erkenntnis das Eigentumsrecht für die Israelitische Kultusgemeinde Wien einverleibt. Fünf Jahre später wurde an die Stadt Wien veräußert (1953); im diesbezüglichen Kaufvertrag wurde im Übrigen die Liegenschaft „Kluckygasse 11" (ehem. Brigittenauer Tempel) gleichzeitig abgewickelt. Die Stadt Wien verpflichtete sich in diesem Kaufvertrag auch gleichzeitig, nach Instandsetzung des Hauses in 1020 Wien, Malzgasse 7, insgesamt 12 Wohnungen von der IKG Wien vorgeschlagenen Wohnungssuchenden zuzuweisen. In der Neudeggergasse 12 wurde in den Jahren 1955-56 ein Gemeindebau für Wohnzwecke errichtet. 9., Müllnergasse 21 (1888-89) [A. Aschenbrenner] Eigentümer im November 1938: Israelitischer Bethausverein „Chewra Beth Hatfila" (Vereinigung im Haus des Gebetes) Dieser Bethausverein war grundbücherlicher Eigentümer von 1927 bis 1939. Nach der zwangsweisen Vereinsauflösung trat die IKG Wien an dessen Stelle. Obgleich der Kaufvertrag mit Alois Stefan bereits am 23. September 1940 abgeschlossen war, folgte die grundbücherliche Einverleibung erst im Jahre 1942. In weiterer Folge wurde aufgrund des Beschlusses der Rückstellungskommission vom 12. Dezember 1947 das Eigentum abermals für die IKG Wien einverleibt (25. September 1950), die es im Jahre 1970 an die „Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft ‚Neues Leben’ registrierte Gen.m.b.H." veräußerte. Diese Genossenschaft errichtete im Jahre 1974 eine Wohnhausanlage und 1977 erfolgte die Begründung von Wohnungseigentum. Es sei in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Liegenschaft „18., Schopenhauerstrasse 39" in Wien verwiesen (siehe dortige Beschreibung), wo parallele Begebenheiten hinsichtlich „Verkauf" und Darlehenskonstruktion bei den handelnden Personen gegeben sind. 10., Humboldtgasse 27 (1895-98) [B. Gantner; M. Kofler] Eigentümer im November 1938: Israelitischer Tempelverein für den 10. Gemeindebezirk in Wien Der angeführte Verein erwarb im Jahre 1917 mittels Kaufvertrag die Liegenschaft. Am 3. September 1937 fand die Eintragung der Namensänderung in „Israelitischer Tempel- und Schulverein für den 10. Gemeindebezirk Favoriten in Wien" nach erfolgter Statutenänderung statt. Im Frühjahr 1939 wurde die Vereinsauflösung eingeleitet. Bereits am 8. November 1939 wurde in weiterer Folge das Eigentumsrecht zu 3/4 für Richard Vojta und 1/4 für Friedrich Vojta einverleibt. Aufgrund des Antrages der Israelitischen Kultusgemeinde (28. Februar 1949) wurde durch die Rückstellungskommission die Liegenschaft zurückgestellt und das Eigentumsrecht dem Antragsteller überantwortet. Auf Kaufpreisentschädigung wurde kein Anspruch zuerkannt, da der Einzug der Liegenschaft als sogenannte Aufbauumlage erfolgt sei. Am 1. September 1954 erfolgte ein Eigentumsübergang auf die EMKA („Wirtschaftsgenossenschaft von Wiener Molkereien, Käsereien und Milchgroßhandel") mit der Auflage, nach Absprache mit der IKG Wien eine Marmortafel zu errichten. In diesem Jahr wurde die auch heute noch vorhandene Wohnhausanlage errichtet. Die nächste Eigentumsübertragung folgte kurz darauf im Frühjahr 1956, und zwar an den „Verein der Freunde des Wohnungseigentums", mitsamt Parifizierung und Förderungszusage durch die Mietkommission. 11., Braunhubergasse 7 (1898) [W. Früchtl; J. Höbart; A. Kirschner; A. Moussa] Eigentümer im November 1938: Tempelverein für den XI. Bezirk: Simmering Das Eigentumsrecht am Eckgrundstück zwischen der Braunhubergasse und Hugogasse erlangte der Tempelverein im Jahre 1884. Auch dieser Verein wurde Ende der 1930er-Jahre enteignet und die Liegenschaft an die Aufbaufonds-Vermögensverwaltungsgesellschaft übertragen. In weiterer Folge erwarben am 3. Mai 1940 die Privatpersonen Anton und Julie Duraz (Bauunternehmer) das Grundeigentum. Im Jahr 1948 wurde die Einleitung des Rückstellungsverfahrens im Grundbuch angemerkt, welches im Jahr 1952 mit einem Vergleich zwischen dem Ehepaar Duraz und der IKG Wien endete: Es kam zu keiner Rückübertragung, jedoch verpflichteten sich die Eigentümer, eine Gedenktafel betreffend den ehemaligen Bestand und die Zerstörung des Tempels anzubringen (was mittels einverleibter Reallast sichergestellt wurde) sowie eine Entschädigungszahlung von ATS 35.000 zu leisten. Ursprünglich befand sich die Liegenschaft im Bezirk Schwechat (1966 wurde der Gerichtsbezirk auf Wien Favoriten geändert). Im Jahre 1977 trat die „Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN – registrierte Genossenschaft m.b.H." als Eigentümer in Erscheinung. Nach Errichtung einer mit Bundes- und Landesmitteln geförderten Wohnhausanlage wurde Wohnungseigentum begründet. 13., Eitelberggasse 22 (1924-26) [A. Kutschera; M. Müller; P. Schneiter; A. Stipschitz] Eigentümer im November 1938: Tempelverein „Hietzing" Ende des Jahres 1891 erfolgte die Parzellierung einer Großliegenschaft (Eigentümer: Julius Frankl); am 25. April 1906 wurde das Eigentumsrecht je zur Hälfte für Alexander Zirner und Ella Zirner einverleibt. Knapp zwei Jahrzehnte später erwarb der Tempelverein das Grundstück und führte im Jahre 1929 eine Grundstücksteilung durch. Aufgrund des Erkenntnisses des „Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich-Stab-Stillhaltekommissar Verein für Organisation und Verbände" vom 12. April 1939 wurde das Eigentumsrecht für die „Aufbaufonds-Vermögensverwaltungsgesellschaft" einverleibt (13. Juni 1939), d.h. Auflösung des Tempelvereins des XIII. Bezirks (Wien) und Vermögensübergabe zu Gunsten der genannten Gesellschaft. In weiterer Folge erwarb Franziska Gauf - Ehegattin des mit dem Abbruch beauftragten „Demolierungsunternehmens Walter Gauf" - das Grundstück. Allerdings wurde bereits am 22. Juli 1948 das Rückstellungsverfahren beim Landesgericht für Zivilrechtsachen angemerkt. Aufgrund des vollstreckbaren Erkenntnisses der Rückerstattungskommission wurde das Eigentumsrecht für die Israelitische Kultusgemeinde Wien einverleibt (29. August 1950). 1968 veräußerte die IKG Wien das Grundstück an die „Cottage-Baugesellschaft", welche danach eine Wohnungsanlage errichtete. An dieser heute noch bestehende Anlage wurde Wohnungseigentum begründet. 15., Turnergasse 22 (1871-72) [K. Träxler; C. Hörhager; J. Commentz; Th. Winter] Eigentümer im November 1938: Israelitische Kultusgemeinde Wien Das Gebäude wurde von der Israelitischen Vorortgemeinde Fünfhaus in den Jahren 1871/72 errichtet. Nachdem in Ausführung des Gesetzes vom 21. März 1890 betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der Israelitischen Religionsgemeinschaft die Übertragung des Vermögens der gleichzeitig aufgelösten Israelitischen Kultusgemeinde Sechshaus an die IKG in Wien angeordnet worden war, wurde am 10. Juni 1909 die IKG als Grundeigentümerin im Grundbuch eingetragen und diese Situation sollte bis 21. August 1940 währen. Nach Abschluss eines Kaufvertrages vom 3./28. Mai 1949 wurde das Eigentumsrecht für Leopold Hölzl einverleibt. Im November 1947 war der Rückstellungsprozess mittels Antrag eingeleitet und im Grundbuch angemerkt worden. Mangels Durchsetzung des Anspruches wurde diese Anmerkung am 6. Dezember 1951 wieder gelöscht. Am 18. November 1965 traten Olga Hölzl (1/2), Ingeborg Hussmann (1/4) und Marlene Weber (1/4) das Erbe Hölzls an. Mit einem Wohnbauförderungsdarlehen der Stadt Wien (1962 und 1964 in zwei Tranchen gewährt) setzte die Familie das mittlerweile auf der Liegenschaft befindliche Wohnhaus in Stand. Im Jahre 1973 wurde die Stadt Wien mit Kauf- und Leibrentenvertrag zur nachfolgenden Eigentümerin. 15., Storchengasse 21 (1930) [H. Brun] Eigentümer im November 1938: Bethausverein „Emunas Awes" (Glaube der Väter) Zunächst war dieser Bethausverein als Grundeigentümer vermerkt (1925). Im Jahre 1939 übernahm mit Kaufvertrag vom 29. Jänner 1939 die Israelitische Kultusgemeinde Wien die Liegenschaft. Drei Jahre später folgte die Veräußerung an die „Gesellschaft zur Förderung des Zimmererhandwerks" mit Sitz in Berlin. Der Kaufvertrag, durch die geheime Staatspolizei bestätigt und gemäß „Gesetz über den Einsatz des jüdischen Vermögens" durchgeführt, beurkundete den Eigentumsübergang. In weiterer Folge wurde die Liegenschaft am 29. Mai 1943 an die „Holzbaugesellschaft des Deutschen Zimmererhandwerks mit beschränkter Haftung" übertragen. Die Einleitung eines Rückstellungsverfahrens seitens der Israelitischen Kultusgemeinde wurde im Jahre 1947 angemerkt. Während des laufenden Verfahrens wurde zur Sicherung der Ansprüche der Antragsgegnerin eine Zwangsverwaltung für die Liegenschaft eingesetzt. Ein Teilerkenntnis über die Rückstellung wurde am 17. März 1952 im Grundbuch eingetragen; die Liegenschaft war von nun an die nächsten vier Jahrzehnte wieder im Eigentum der Israelitischen Kultusgemeinde. Am 7. April 1992 wurde die Liegenschaft an die „Dr. M. Immobilienverwertungsgesellschaft" (Geschäftsführer Dr. Roman Müller) verkauft. Im Jahre 1993 wurde die Liegenschaft erneut veräußert, und zwar an die „K.U.R.S Bauträger- und Vermögensverwaltungsgesellschaft". Am 27. März 2003 erwarb die gemeinnützige „Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft" die Liegenschaft im Zwangsversteigerungsverfahren. Bis zum heutigen Tage harren Renovierung und Ausbau der Durchführung. 16., Hubergasse 8 (1885-86) [M. Mayrl] Eigentümer im November 1938: Tempelbauverein der Israelitischen Cultusgemeinde Hernals, Ottakring und Neulerchenfeld Die Liegenschaft wurde im Jahr 1882 vom Tempelbauverein erworben. Aufgrund einer Verordnung des k.k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 4. Dezember 1891 und eines Erlasses der k.k. niederösterreichischen Statthalterei wurde im Juni 1909 das Eigentumsrecht für die Israelitische Kultusgemeinde in Wien einverleibt. Im April 1942 wurde die Liegenschaft von der IKG Wien an Josef Kaufmann zwangsverkauft. Einem Beschluss der Rückstellungskommission zufolge wurde im September 1947 die Einleitung des Rückstellungsverfahrens grundbücherlich angemerkt. Im April des darauf folgenden Jahres erging ein Erkenntnis dieser Kommission, wonach Kaufmann verpflichtet wurde, die Liegenschaft der Israelitischen Kultusgemeinde Wien sofort zurückzustellen und in die Einverleibung von deren Eigentumsrecht einzuwilligen. Der Umstand, dass Kaufmann die Betriebsräumlichkeiten im Arsenal angeblich nur als Treuhänder für eine politisch verfolgte Person innehatte, änderte nichts an der Beurteilung der Kommission. Nach Eintritt der Vollstreckbarkeit des Erkenntnisses wurde im Juni 1948 das zwangsweise Eigentumsrecht der Israelitischen Kultusgemeinde Wien einverleibt. Zwei Jahrzehnte danach, nämlich im Juni 1969, wurde die Liegenschaft der Stadt Wien übertragen und deren Eigentumsrecht einverleibt. Der Erwerb der Liegenschaft diente vertragsgemäß zur Schaffung von Arbeiterwohnstätten. Zur Verwirklichung dieses Zweckes hat die Stadt Wien im April 1971 der „GESIBA Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft" das Baurecht bis 31.12.2049 vertraglich eingeräumt. 18., Schopenhauerstraße 39 (1888-89) [W. Schrenk; A. Cwiertniowitz] Eigentümer im November 1938: Israelitische Kultusgemeinde (Wien) Erbaut im Hof des Hauses Wiener Straße 39 (später als Schopenhauerstraße bezeichnet) in den Jahren 1888/89 von der Israelitischen Vorortgemeinde Währing; ab 1890 unter der direkten Verwaltung der IKG Wien (Grundlage: Israelitengesetz vom 23. Jänner 1890, wobei die jüdische Vorortegemeinde ihren bisher autonomen Status verlor). Im Jahre 1909 erlangte die IKG Wien das Eigentumsrecht an der Liegenschaft. Im Jahre 1940 kam es zum „Verkauf" an den Wiener Kaufmann Robert Ritter von Meissl, dem am 4. Juni 1942 das Eigentumsrecht grundbücherlich einverleibt wurde. Bemerkenswert ist jedenfalls die offenkundige Verquickung mit dem ehemaligen Synagogenstandort in der Müllnergasse 21 (9. Bezirk; siehe Beschreibung), welcher von Bäckermeister Alois Stefan „gekauft" wurde, zumal für die Finanzierung beider Liegenschaften ein gemeinsames Darlehen - ohne Eigenmittel - von der Wiener Genossenschaftsbank aufgenommen wurde. Im Frühjahr 1944 übertrug Meissl sein Eigentumsrecht an Frau Marie Stefan, die Gattin des angeführten Alois Stefan. In weiterer Folge wurde gegen Ende des Jahres 1947 die Einleitung des Rückstellungsverfahrens im Grundbuch angemerkt. Grundlage dafür war ein Beschluss der Rückstellungskommission vom 18. Oktober 1947, welcher im Jahr darauf zur (Wieder-) Einverleibung des Eigentumsrechts für die IKG Wien führte. Im Jahre 1977 trat die Salzburger „Wohnungseigentumsbau gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgesellschaft m.b.H." als Bauträger auf den Plan und erwarb die Liegenschaft mit Kaufvertrag am 10. November 1977; in weiterer Folge wurde das heutige Wohnungseigentum begründet. 19., Dollinergasse 3 (1897) [A. Wanke; K. Weichselbaum] Eigentümer im November 1938: Tempelverein „Döbling" Dr. Robert Ellinger hatte die Liegenschaft am 2. November 1906 käuflich erworben. Bereits am folgenden 3. November 1906 verkaufte er die Liegenschaft um den gleichen Kaufpreis an den Tempelverein. Das führt zur Annahme, dass der erste Verkäufer Josef Lebeau (später im Grundbuch auch als Lebratt geführt) nicht direkt an den Israelitischen Tempelverein verkaufen wollte. Robert Ellinger als Zwischeneigentümer war „Beamter in Wien 2". 1907 folgte die Adaptierung des vorbestehenden Wohnhauses zum Zwecke einer Synagoge. Mit Bescheid vom 7. Dezember 1938 der NSDAP (Gauleitung Wien) wurde der Israelitische Tempelverein aufgelöst. Dieser „Eigentumsübergang" an die „N.S. Volkswohlfahrt e.V. Berlin" wurde auch grundbücherlich vollzogen - allerdings voreilig, wie sich bald herausstellte. In der zweiten Jahreshälfte 1939 wurde vom „Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und Verbände beim Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich" durch Bescheid erklärt, dass die vorangegangene Quasi-Enteignung des Israelitischen Tempelvereins unwirksam sei, und zwar wegen Unzuständigkeit des Gauleiters. In weiterer Folge wurde die Liegenschaft zum 1. Juni 1939 mittels Bescheid in das Eigentum von Emil und Stefanie Polese (Großkaufmannsehegatten in Wien) je zur Hälfte einverleibt. 1948 wurde offenbar ein Rückstellungsantrag eingebracht. 1953 war das Rückstellungsverfahren anscheinend abgeschlossen, weil die entsprechende bücherliche Anmerkung aufgrund eines Beschlusses der Rückstellungskommission vom 6. November 1953 gelöscht wurde. Im Jahre 1957 wurde Stefanie Polese Alleineineigentümerin; eine Situation, welche bis 1985 währte. Nun wurde das Eigentum an der Liegenschaft abermals in zwei gleiche Teile aufgeteilt (Dr. Tasso Polese und Gerhard Pinkl). Als deren Rechtsnachfolger finden sich von 1993-98 Mag. Peter Bertalanffy (1721/1864 Anteile) und Mag. Helga Bertalanffy (143/1864 Anteile), welche im Jahre 1995 mit der Errichtung von Neubauwohnungen begannen. In den darauf folgenden fünf Jahren verschoben sich die Anteile, zumal im Jahre 1999 Wohnungseigentum begründet wurde. Im Jahre 2003 wurden die bestehenden 149/2252 (Minderheits-)Anteile in die „Peter und Helga von Bertalanffy Privatstiftung" eingebracht. 20., Kluckygasse 11 (1898) [P. Klaban; C. Reiß; A. Schekolin; J.-P. Spiess] Eigentümer im November 1938: Tempelverein „Brigittenau" Nach dem Stand des Grundbuches per Juli 1927 war der Brigittenauer Israelitische Tempelverein Alleineigentümer der Liegenschaft. Auf Grund des Bescheides des „Hauptkommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich – Stab-Hilfskommission für Vereine, Organisationen und Verbände" vom 13. April 1939 wurde der Tempelverein aufgelöst und das Eigentumsrecht für die „Aufbaufonds-Vermögensverwaltungsgesellschaft" einverleibt. Kurz darauf wurde an Robert Supperer veräußert. Infolge Beschlusses der Rückstellungskommission beim Landesgericht für Zivilrechtsachen Wien vom 16. Jänner 1948 wurde die Einleitung des Rückstellungsverfahrens vorgemerkt. Es wurde ein Vergleich abgeschlossen und das Eigentumsrecht für die IKG Wien nach Zahlung eines Entschädigungsbetrages von ATS 2.158,52 einverleibt (25. Jänner 1949). Wie bereits erwähnt, wurde diese Liegenschaft im Jahre 1953 gleichzeitig mit der Neudeggergasse 12 (8. Bezirk) an die Stadt Wien verkauft. Errichtet wurde ein Wohnbau, welcher ein deutlich größeres Bauvolumen einnimmt. 21., Holzmeistergasse 12 (1876-77) [D. van de Merwe] Eigentümer im November 1938: Israelitische Kultusgemeinde (Wien) Laut grundbücherlichem Eintrag wurde die Liegenschaft mit Kaufvertrag vom 29. Juli 1890 von der IKG Floridsdorf gekauft. Ungefähr zwanzig Jahre später, am 14. März 1911, erfolgte die Übertragung an die IKG Wien. Am 30. April 1941 mußte die IKG Wien an das Ehepaar Alois und Marie Zacharias, Fuhrwerksunternehmer, zwangsverkaufen. Im folgenden Jahr wurde zu deren Gunsten das Eigentumsrecht einverleibt. Das Rückstellungsverfahren wurde am 21. Dezember 1947 von der IKG Wien mittels Antrag eingeleitet. In etwa ein Jahr verstrich, bis das Verfahren im Sinne des Antragstellers erledigt war und am 24. Dezember 1948 infolge Erkenntnis der Rückstellungskommission die Liegenschaft auf die IKG Wien umgeschrieben wurde. Fast ein halbes Jahrhundert später (29. Juni 1995) wurde das Eigentum zur Gänze für die Helwig-Kritsch Privatstiftung einverleibt. Hier fehlen leider Unterlagen zu den Urkunden, aufgrund derer Elfriede Kritsch, Elfriede Lindner, Margarete Landertshammer und Herbert Kritsch Miteigentümer der Liegenschaft wurden – diese haben dann ihre Anteile in die Stiftung eingebracht. Die Neubautätigkeit wurde jedenfalls im Zeitraum 1982-84 abgewickelt. 23., Dirmhirngasse 112 (1900 / Umbau 1922) [C. Mandl; F. Polak] Eigentümer im November 1938: Israelitischer Bethausverein Liesing Johann Jacob Japanek kaufte am 18. Mai 1899 im Auftrag des Bethausvereins von Josefa Lehner das Grundstück mit der Katasterzahl 484/3, damals noch mit „Karlsgasse" bezeichnet (Atzgersdorf). Am 4. September 1939 wurde die Liegenschaft aufgrund eines Vertrages vom 22. Juli 1939 je zur Hälfte für das Ehepaar Janofsky einverleibt. Auf Grund des Todes von Franz Janofsky ging das Grundstück am 30. Oktober 1941 in den Besitz von Leopoldine Janofsky über. Dem Eigentümer wurde per Bescheid das Abtragen der Baulichkeiten und die Gehsteigwiederherstellung aufgetragen (1942). Am 11. Februar 1949 wurde das Grundstück aufgrund eines Schreibens vom 20. Dezember 1948 in die Obhut eines öffentlichen Verwalters übergeben. Im Jahre 1952 wurde ein Rückstellungsverfahren durch die Rückstellungskommission durchgeführt, welche beschloß, das Grundstück der Israelitischen Kultusgemeinde Wien zu übertragen. In weiterer Folge ging am 13. Juli 1972 das Grundstück in das Eigentum von Walter Schulz über. Das Eigentum wurde am 28. April 1989 für Herbert Eichhorn einverleibt, welcher drei Jahre später an Peter Kerkoc veräußert. Im Juni 1993 wurde zugunsten der „Z Leasing ATLAS Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H." ein Baurecht bis zum 1. Jänner 2034 begründet, um die Liegenschaft neu zu bebauen (Fertigstellung: 1996); mit dem Baurecht war auch ein Vorkaufsrecht betreffend die Liegenschaft für die Baurechtsnehmerin sowie ein Übernahmsrecht betreffend das Baurecht für den Baurechtsgeber verbunden. Die Baurechtsnehmerin wurde im Oktober 1996 mit der Unicom Immobilien Gesellschaft verschmolzen. Am 20. September 2000 schenkte Peter Kerkoc die Liegenschaft der APK Holding Privatstiftung. Danksagung Besonderer Dank gilt den Studierenden der immobilienwirtschaftlichen Lehrgänge an der TU Wien, welche durch ihre umfassenden Recherchen einen wesentlichen Beitrag zu dieser Übersicht beisteuerten. Referenz [1] Geneé, P.; Martens, B. und Schedl, B. ‚Jüdische Andachtsstätten in Wien vor dem Jahre 1938‘, in: DAVID 59(2003), S. 29-35
Der Standort in der Seitenstettengasse ist in diesem Zusammengang ohnehin als Ausnahme zu betrachten. Zwar wurde die Baulichkeit im Interieurbereich in Mitleidenschaft gezogen, doch blieb das Gebäude als solches erhalten und ist auch heute in seiner ursprünglichen Funktion in Gebrauch. Von einer Introvertiertheit war in dieser stadträumlichen Situation immer schon die Rede, denn nur „Eingeweihte" wussten und wissen, dass sich hinter der neutralen Fassade eine Synagoge befindet.