In der Europäischen Sicherheitsstrategie (ESS), die von den Staats- und Regierungschefs der EU im Dezember 2003 einstimmig angenommen wurde, findet sich nicht die unbedeutende Ansage, dass „die EU bereit sein [sollte], Verantwortung für die globale Sicherheit und für eine bessere Welt zu tragen“ bzw. an anderer Stelle: „Wenn es der Europäischen Union gelingt, zu einem handlungsstarken Akteur zu werden, dann besitzt sie das Potential, einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Bedrohungen wie auch zur Nutzung der Chancen zu leisten. Eine aktive und handlungsfähige Europäische Union könnte Einfluss im Weltmaßstab ausüben“.1
Liest man diese Zeilen genau, so findet sich in diesen auch viel Vorbehalt und  Realitätssinn: „Die EU sollte…“, „Wenn…es…gelingt“, „…könnte Einfluss…ausüben…“.  Die Realität zeigt, dass es tatsächlich viele strukturelle, konzeptionelle sowie  institutionelle Probleme und Schwierigkeiten gibt, eine gemeinsame  Sicherheitspolitik zu schaffen, mit deren Hilfe die EU als handlungsstarker  aktiver Akteur agieren könnte. Dies zeigt sich klar in der Rolle der EU im Kampf  gegen den internationalen Terrorismus. Im Folgenden wird zunächst das Phänomen  Internationaler Terrorismus skizziert und daran anschließend ein Überblick über  verschiedene Maßnahmen, die die EU im Kampf gegen diese Herausforderung gesetzt  hat, gegeben. Abgeschlossen wird der Beitrag mit einer Darstellung der Grenzen  der EU im Kampf gegen den Internationalen Terrorismus.
 
 Der internationale Terrorismus als zentrale sicherheitspolitische  Herausforderung: Umfassende Sicherheit als Antwort
 
 In der Zeit des Kalten Krieges vermochte der nationalstaatliche Einsatz von  Mitteln und Institutionen die Sicherheitsbedürfnisse in ihrer klassischen  Dimensionierung „innere Sicherheit“ und „äußere Sicherheit“ bis zu einem  gewissen Grade abzudecken; dies traf somit auch für den Terrorismus zu. Dieser  und dessen Abwehr wurden grundsätzlich als „eigenes“, internes Problem der  jeweiligen Staaten gesehen.
 
 Der 11. September 2001 hat diese Konstellation ins Wanken gebracht. Die EU und  ihre Mitgliedstaaten stehen heute einer Ausprägung des internationalen  Terrorismus gegenüber, der eine entsprechende Anpassung, insbesondere eine  verstärkte Vernetzung sowohl der nationalen als auch der europäischen  Sicherheitsstrukturen erfordert.2 
 
 Herfried Münkler hat den internationalen Terrorismus als „die offensive Form der  strategischen Asymmetrisierung von Gewaltanwendung“ bezeichnet.3 Der  internationale Terrorismus zeichnet sich sowohl durch ein geändertes Täter- als  auch Tatprofil aus, die Anwendung von Gewalt folgt nicht mehr einer begrenzten  Rationalität, sondern unbegrenzt und umfassend („nihilistische Gewaltanwendung“)  und richtet sich vor allem gegen zivile Ziele („soft targets“). Eine besondere  Gefahr geht von der Möglichkeit aus, dass terroristische Gruppierungen in den  Besitz von Massenvernichtungswaffen kommen könnten. Über die Zielsetzungen ist  kaum beziehungsweise gar nicht verhandelbar. Die neue internationale Form des  Terrorismus ist weiters dadurch gekennzeichnet, dass sie grenzüberschreitend und  ohne sichtbare Organisationsformen agiert. Letztlich verschwimmen die Grenzen  zwischen innerer und äußerer Sicherheit. Terrorismus ist somit nicht mehr nur  ein Problem der inneren Sicherheit, sondern eine transnationale bzw.  internationale sicherheitspolitische Herausforderung strategischer Bedeutung.
 
 Wenn man nun davon ausgeht, dass die EU den Anspruch erhebt, ein aktiver  sicherheitspolitischer Akteur zu sein, der Sicherheit nicht nur konsumiert,  sondern auch produziert, gibt es keinen Zweifel, dass der internationale  Terrorismus eine der grundlegenden Herausforderungen für die Handlungsfähigkeit  und die Glaubwürdigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten geworden ist. Es zeigt  sich, dass Europa, insbesondere Westeuropa von besonderer Attraktivität für den  internationalen Terrorismus sowohl als Stützpunkt des Terrorismus  (Rekrutierungsbasis, Ruhe- und Rückzugsraum) als auch Angriffsziel, wie nicht  zuletzt die Anschläge in London im Juli 2005 gezeigt haben, ist bzw. wird. 
 
 Grundsätzlich ist die Terrorismusbekämpfung zu einer zentralen, alle  Politikbereiche umfassenden Aufgabe geworden, die sich nicht mehr nur auf den  engen, klassischen Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik mit den  Instrumenten der inneren und äußeren Sicherheit (das heißt Exekutive und  Streitkräfte) beschränkt, sondern alle dem Staat zur Verfügung stehenden Mittel  und Instrumente umfasst. Vom theoretischen Aspekt her betrachtet, kann somit  argumentiert werden, dass der Begriff der „Umfassenden Sicherheit“ in der  Terrorismusbekämpfung seine inhaltliche Ausfüllung erfahren hat. Ein  Grundgedanke von „Comprehensive Security“ angesichts der gegebenen strategischen  Lage, dass den neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen, insbesondere dem  internationalen Terrorismus, nicht mehr nur mehr im nationalstaatlichen Rahmen  beizukommen ist, sondern nur mehr in Kooperation mit anderen Akteuren, seien es  nun andere Nationalstaaten oder Institutionen wie die Europäische Union. 
 
 Die Antwort der EU auf den internationalen Terrorismus: Programme, Konzepte,  Pläne….
 
 Auf Ebene der EU findet sich eine Vielzahl von Programmen, Konzepten und (Aktions-)Plänen,  die mehr oder minder direkt, den Kampf gegen den internationalen Terrorismus zum  Inhalt haben.4 Als zentral hierbei sind der Aktionsplan zur Bekämpfung des  Terrorismus, das Haager-Programm, die Deklaration zur Solidaritätsklausel sowie  das „Framework document on the role of the ESDP in the fight against terrorism“  zu nennen. 
 
 Bereits am 21. September 2001, also nur zehn Tage nach den terroristischen  Anschlägen in den USA, wurde von den Staats- und Regierungschefs auf Grundlage  der UNO-Resolution 1368 der „Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung“ (EU Plan of  Action on Combating Terrorism“) beschlossen. Dieser Aktionsplan wurde  mittlerweile durch den sogenannten „Revised Action Plan“ ersetzt, der  unmittelbar nach Madrid 2004 beschlossen wurde. Dieser nennt sieben strategische  Ziele, wie beispielsweise eine Intensivierung der internationalen  Zusammenarbeit, die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung oder die Stärkung der  Mechanismen zum Schutz und Vermeidung von Terrorattacken. Betrachtet man diese  Zielsetzungen, die durch rund 150 Einzelmaßnahmen umgesetzt werden sollen, so  zeigt sich klar der umfassende Ansatz, den die EU im Kampf gegen den Terrorismus  verfolgt.
 
 Ebenfalls unmittelbar nach Madrid wurde vom Rat am 25. März 2004 die so genannte  „Deklaration zur Solidaritätsklausel“ verabschiedet. Grundsätzlich wurde also  nicht die Solidaritätsklausel als solche beschlossen, sondern nur eine  Deklaration „dass im Geiste der Solidaritätsklausel, wie sie in Art. 43 des  Verfassungsentwurfes festgehalten ist, alle Mitgliedstaaten im Geiste der  Solidarität handeln“. Diese Deklaration hat politisch und moralisch  verbindlichen, nicht aber rechtlich verpflichtenden Charakter und stellt keine  partielle Implementierung eines Teils der Verfassung dar, sondern läuft parallel  zur weiteren Bearbeitung des Verfassungsvertrages. Bemerkenswerterweise ist  diese Deklaration das einzige Dokument der EU im Bereich Antiterrorismus,  welches über alle drei Säulen verortet ist. Auslöser für die Solidaritätsklausel  sind nichtstaatliche terroristische Angriffe sowie Katastrophen natürlichen als  auch menschlichen Ursprungs.5 
 Ein weiteres zentrales Dokument stellt das Haager-Programm dar (vom Rat im  November 2004 beschlossen), welches als Ansatz für eine Strategie der Inneren  Sicherheit der EU verstanden werden kann. Das Haager Programm umreißt durch  verschiedenste Maßnahmen den so genannten „Raum der Freiheit, der Sicherheit und  des Rechts“ der EU. Auch wenn in diesem Dokument der Kampf gegen den Terrorismus  nur ein Teilbereich ist, so wird doch die zentrale Rolle der Verhütung und der  Bekämpfung des Terrorismus, herausgestrichen. Eine gemeinsame Herangehensweise  in diesem Bereich, die wiederum einem umfassenden Verständnis von Sicherheit  folgt, soll auf dem Grundsatz beruhen, dass die Mitgliedstaaten bei der  Gewährleistung der nationalen Sicherheit auch der Sicherheit der Union insgesamt  uneingeschränkt Rechnung zu tragen haben. Der Europäische Rat betont deshalb  auch, dass der Terrorismus unter uneingeschränkter Wahrung der Grundrechte nur  wirksam verhütet und bekämpft werden kann, wenn die Mitgliedstaaten ihre  Tätigkeiten nicht auf die Aufrechterhaltung der eigenen Sicherheit beschränken,  sondern auch auf die Sicherheit der Union insgesamt abstellen.
 
 In der so genannten zweiten Säule der EU verortet ist das “Framework document  the role of ESDP contribution in the fight against terrorism” vom Dezember 2004,  welches die Rolle der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)  im Kampf gegen den Terrorismus definiert. Das Dokument an sich, wie auch die  darin enthaltenen zwölf Einzelmaßnahmen („action points“) streicht den  solidarischen und freiwilligen Beitrag der Mitgliedstaaten heraus und betont die  komplementäre Rolle der ESVP, d.h. also, dass der Kampf gegen den Terrorismus  primär als zivile Aufgabe gesehen wird. 
 In Ergänzung bzw. als Folge zu den genannten Dokumenten entwickelten sowohl die  EU als auch die Mitgliedstaaten verschiedene weitere Konzepte und Maßnahmen, wie  etwa das Europäische Sicherheitsforschungsprogramm (European Security Research  Programm). Weiters zu erwähnen sind verschiedenste Konzepte zum Schutz der  kritischen Infrastruktur (z.B. European Programm for Crtitical Infrastructure  Protection/EPCIP, EU Critical Infrastructure Warning Information Network/  EUCIWIN) oder verschiedenste Ansätze zum Aufbau von Datenbanken zur Erfassung  militärischer und ziviler Kapazitäten, die im Falle eines terroristischen  Anschlages bzw. zu dessen Bewältigung eingesetzt werden könnten. 
 
 Die Antwort der EU auf den internationalen Terrorismus: Institutionen….
 
 Im Rahmen der EU haben sich zudem, selbst für den mit der Thematik beschäftigten  Experten in kaum mehr überschaubarer Anzahl, verschiedenste Gremien,  Arbeitsgruppen und Institutionen gebildet, die sich alle mit der Bekämpfung des  Terrorismus in all seinen Dimensionen beschäftigen. Viele agieren im Rahmen der  Mitgliedstaaten der EU, wie z.B. die Ratsarbeitsgruppe Concil Terrorism (COTER),  die Ratsarbeitsgruppe Terrorismus (RAG TE), das European Satellite Centre in  Torrejon (EUSC), Situation Centre (SITCEN ) oder der Counter Terrorism  Coordinator (CTC), aber nicht alle in der EU, d.h. es gibt eine Reihe  multilateraler Zusammenarbeitsformen (z.B. Europol, Eurojust, Police Working  Group, Middle European Conference, Berner Club). In den vorhandenen  multilateralen Kooperationsformen, die zumeist informeller Natur sind (eine  Ausnahme diesbezüglich ist Europol), sind zumeist alle Staaten der EU sowie auch  Norwegen und die Schweiz eingebunden. Schwerpunkt dieser Zusammenarbeitsformen  ist vor allem der Informationsaustausch. Grundsätzlich kann die multilaterale  Kooperation, die zwischen den Staaten der EU aber nicht im institutionellen  Gefüge der EU selbst stattfindet, als Indiz dafür gewertet werden, dass die  Staaten zwar die Notwendigkeit der Kooperation erkannt haben, jedoch sehr  zurückhaltend sind, Kompetenzen an europäische Institutionen abzugeben.6 Dies  zeigt sich sowohl darin, dass bestehende europäische Institutionen kaum bzw.  keine operative Kompetenzen haben oder nicht alle Staaten in gleicher Weise  darin mitwirken7 oder auch beim Counter Terrorism Coordinator in der Person von  deVries, der nahezu keine Kompetenzen für die Erfüllung der ihm zugedachten  Aufgaben hat. Zudem folgt diese Zusammenarbeitsform auch der Erkenntnis, dass  sich diese als unbürokratischer erweisen, somit schneller in der Reaktion sind  und zudem, auf Grund des informellen Charakters, kaum Änderungen der nationalen  Gesetzeslage erfordern.
 Während sowohl auf Ebene der EU als auch multilateraler Ebene der gemeinsame  Konsens zur Entscheidungsfindung oft sehr lange dauert, wird auf bilateraler  Ebene derzeit der Großteil der faktischen Terrorismusbekämpfung abgewickelt.  Bilaterale Kooperationen sind mittlerweile Standard im sicherheitspolizeilichen  und nachrichtendienstlichen Bereich geworden. 
 
 Die Antwort der EU auf den internationalen Terrorismus: Möglichkeiten, Grenzen  und Barrieren….
 
 Grundsätzlich folgt die EU einem umfassenden, auf Kooperation und Solidarität  basierenden, Ansatz, um den Terrorismus zu bekämpfen. Die Anstrengungen der EU  auf dem Gebiet von Antiterrorismusmaßnahmen beziehen sich vor allem auf die  konzeptionelle, programmatische und koordinierende Ebene. Die Phase der  konzeptionellen und programmatischen Entwicklung ist nunmehr im Wesentlichen  abgeschlossen (auch wenn diese permanent weiterentwickelt werden, wie  beispielsweise der EU-Aktionsplan zur Bekämpfung des Terrorismus); jetzt sollte  die Phase der Operationalisierung bzw. konkreten Umsetzung der verschiedenen  Konzepte sowohl auf nationalstaatlicher als auch europäischer Ebene folgen.
 Und gerade hier in der Operationalisierung zeigt sich, dass die EU in ihren  Maßnahmen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus an Grenzen stößt. Denn  auch wenn beispielsweise die Europäische Sicherheitsstrategie oder das  Haager-Programm den internationalen Terrorismus als europäisches Problem  definieren, zeigt sich, dass ein europäischer Grundkonsens hinsichtlich der  Terrorismusbekämpfung weit weniger homogen ist, als die immer wieder  beschworenen Konzepte, Maßnahmenkataloge, Aktionspläne oder Strukturen, vermuten  lassen würden. Dies ist zum einen auf unterschiedlichste nationale Erfahrungen  und Bedrohungsperzeptionen hinsichtlich der Bedrohung durch den Terrorismus und  zum anderen durch divergierende politische Einschätzungsunterschiede  hinsichtlich verschiedener Terrororganisationen zurückzuführen. Dies erklärt  auch, warum beispielsweise viele Ansätze zu einem EU-einheitlichen  Definitionsansatz zu „Terrorismus“ zu finden, vor den Anschlägen in den USA aus  unterschiedlichen Interpretationen und Betrachtungsweisen sowie Einschätzungen  gescheitert sind und erst kurz nach 09/ 11 eine europäische Definition gefunden  werden konnte. Der Direktor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und  Terrorismusbekämpfung, Gert René Polli, dazu: „Die Gründe liegen auf der Hand –  nämlich politische Erwägungen und Argumentationen…..mit der Frage, welche  Organisation als terroristisch zu klassifizieren ist, [wird] Politik gemacht“.8  Und es zeigt sich, dass die gefundene Definition letztlich doch nur einen  kleinsten gemeinsamen Nenner darstellt und auch, dass sie für die politische  Bewertung von Gewaltanwendung keine Klarheit bringt.9 Nationale Ansätze sind  größtenteils wesentlich präziser,10 was in weiterer Folge selbstverständlich  auch Auswirkungen hat, welche Antiterrorismusmaßnahmen gesetzt werden und somit  auch welchen Stellenwert der internationale bzw. europäische Kooperation  beigemessen wird.
 
 Neben den mentalen Differenzen können auch verschiedene strukturelle Grenzen der  EU, die einem kohärenten Vorgehen der EU an sich im Kampf gegen den Terrorismus  entgegenstehen, festgestellt werden. Die Europäische Union ist in ihrer  Gesamtheit an sich kein völkerrechtliches Subjekt, wie beispielsweise ein  Bundesstaat, das heißt, eine Definition der EU als Akteur muss immer die  unterschiedlichen Interessenslagen von 25 Mitgliedstaaten berücksichtigen.  Wesentliche Bereiche der 2. und 3. Säule werden intergouvermental geregelt,  wodurch die Rolle der EU als kollektives Organ massiv eingeschränkt wird. Die  Trennung des EU-Gebäudes in drei Säulen macht es fast unmöglich, auf  Erkenntnisse und Ergebnisse der verschiedenen Gremien und Institutionen zentral  zugreifen zu können. 
 Und letztlich stößt die Zusammenarbeit auch an Grenzen durch nationale  Gegebenheiten, wie etwa die Organisation der Sicherheitsbehörden, Fragen der  Kompetenzen und Befugnisse der Streitkräfte im Inneren, Eigenarten der  Nachrichtendienste oder die sicherheitspolitische Ausrichtung verschiedener  Staaten generell.
 
 Zusammenfassung
 
 Aufgrund der Komplexität und Vernetztheit des internationalen Terrorismus auf  der einen und der Komplexität und Vernetztheit der Gesellschaften auf der  anderen Seite ergibt sich, dass die Herausforderung durch diese neue Form des  Terrorismus nur in einem umfassenden Sinn angenommen werden kann. Dies umfasst  sowohl den Einsatz aller zur Verfügung stehenden staatlichen Instrumente und  Mittel, proaktives beziehungsweise präventives Handeln, als auch die Kooperation  mit anderen Akteuren. 
 
 Hauptträger, insbesondere auf operativer Ebene, im Bereich  Antiterrorismusmaßnahmen sind die einzelnen Nationalstaaten; die Zusammenarbeit  findet primär im intergouvermentalen Rahmen statt. Alle Strukturen der EU sowie  auch im multilateralem Rahmen sind in extrem hohem Ausmaß von den  Mitgliedstaaten abhängig. Grundsätzlich wird auch weiterhin die Auffassung  dominierend sein, dass Maßnahmen auf EU-Ebene gegen den Terrorismus nationale  Sicherheitsmaßnahmen wohl ergänzen, nicht aber ersetzen können. Die  Mitgliedstaaten werden in diesem politisch hochsensiblen und die  Souveränitätsrechte berührenden Bereich der inneren Sicherheit nur immer dann  wirklich für tief greifende Kooperationen bereit sein, wenn die nationalen  Kapazitäten offenkundlich nicht ausreichen. Die EU wird sich nicht als  eigenständiger Akteur im Kampf gegen den Terrorismus entwickeln, kann jedoch  durch eine verstärkte koordinierende Funktion wesentlich zu einer  Effizienzsteigerung in diesem Bereich beitragen. Die Situation im Bereich der  Terrorismusbekämpfung unterscheidet sich somit weder von der Sicherheitspolitik  im Speziellen oder von der Realpolitik im Allgemeinen.
 
 1 Javier Solana, A secure Europe in a better world.  European Security Strategy, Brüssel 2003, S. 3 bzw. S. 16
 2 Dies bedeutet jedoch nicht, dass klassische Formen des Terrorismus nicht mehr  in Erscheinung treten.
 3 Herfried Münkler, Die neuen Kriege, Reinbeck 2002, S. 54.
 4 Es zeigt sich, dass es sich tatsächlich kaum mehr ein Dokument der EU findet,  in welchem nicht direkt oder indirekt auf den internationalen Terrorismus Bezug  genommen wird.
 5 Diese Deklaration wurde im Übrigen von der britischen Regierung nach den  Anschlägen in London nicht angerufen.
 6 Dies erklärt auch die ablehnende Haltung beispielsweise der Errichtung einer  „European Intelligence Agency“ nach Vorbild der US-amerikanischen CIA gegenüber.  Ein entsprechender Vorschlag wurde beim Sondertreffen der Innenminister im März  2004 von Österreich vorgebracht. 
 7 Nach wie vor tauschen im Rahmen von Europol nicht alle Staaten Informationen  miteinander aus.
 8 Polli Gert Rene/ Gridling Peter, „Der 11. September 2001 und seine Auswirkung  auf die Terrorismusbekämpfung. Aus der Perspektive der Staatspolizei und des  Staatsschutzes“, Österreichische Militärische Zeitschrift Nr. 4/ 2002; S. 405-  414; S. 406
 9 Schätz Alfred, „Der transnationale Terrorismus nach dem 11. September.  Sicherheitspolitische und nachrichtendienstliche Konsequenzen“, Österreichische  Militärische Zeitschrift Nr. 3/ 2002; S. 279- 288; Fußnote 6. Es zeigt sich dies  unter anderem auch darin, dass von den zwölf Anti-Terrorismus-Konventionen der  UNO lediglich fünf von allen EU-Staaten angenommen worden sind.
 10 So beispielsweise § 278 des österreichischen Strafgesetzbuches