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Das Haus Lindengasse 40

Tina WALZER

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Das Haus Wien 7, Lindengasse 40 wurde im Jahr 1857 erbaut und stand seit 1936 im Eigentum von Albert Pollak. In der NS-Zeit wurde es enteignet, zu Jahresbeginn 1949 an Albert Pollaks Erben rückgestellt. Heute ist das „Grüne Haus" von den Wiener Grünen als Bürogebäude angemietet. Sie haben am 4. August 2006 am Haus Lindengasse 40 eine Gedenktafel für Albert Pollak angebracht1 .

Albert Pollak, Generaldirektor der Allgemeinen Wollhandels- AG, verbrachte den Großteil seines Lebens in Wien. Er blieb unverheiratet und kinderlos und widmete sein Leben als feinsinniger Sammler mit vielfältigem Interesse der Kunst. Pollaks Mietwohnung in der Singerstraße ebenso wie seine Villa in der Hinterbrühl gaben den repräsentativen Rahmen für seine exquisite Kunstsammlung. Daneben besaß er drei Zinshäuser, darunter auch das Haus in der Lindengasse. Sämtliche Liegenschaften waren lastenfrei.2  Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten in Österreich wurde Albert Pollak praktisch über Nacht zum Verfolgten: Denn er war einer von Tausenden, die von den Nazis „der Abstammung gemäß als Jude" gebrandmarkt, und in der Folge beraubt, verfolgt und vertrieben wurden. Jeder „Jude" nach den Nürnberger Rassegesetzen, ob arm ob reich, berühmt oder unbekannt, wurde durch das NS-Regime systematisch und vollständig beraubt. Dies war einer der größten organisierten Raubzüge in der Geschichte. Albert Pollak musste, so wie Tausende andere, sein gesamtes Vermögen mit einem Formular bei der für die Enteignungen geschaffenen NS- „Vermögensverkehrs-Stelle" angeben.3  Praktisch hatte ab diesem Moment der Eigentümer keine Verfügungsgewalt mehr über sein Hab und Gut. Nun machten die NS-Behörden damit, was sie wollten. Am 17. Mai 1938 wurde Albert Pollak für über einen Monat verhaftet und erst am 25. Juni wieder freigelassen. Nun musste er sofort sein gesamtes Vermögen den NS-Behörden deklarieren: Von Bankkonten und Wertpapieren bis zum letzten Manschettenknopf mussten sämtliche Besitztümer angegeben werden; die Verfügungsgewalt darüber hatten nun ausschließlich die NS-Behörden, die alsbald als sogenannte Reichsflucht-Steuer ein Viertel des Gesamtvermögens einforderten - das waren immerhin 102.187,00.- Reichsmark.4  Diese Steuer war vom NS-Regime als Instrument der Enteignung Verfolgter erfunden worden. Die Reichsfluchtsteuerforderung wurde durch Eintragung von Pfandrechten auf Pollaks Immobilien 1939 sichergestellt.5  Albert Pollak selbst wurde im November 1938 aus Wien vertrieben und floh zunächst in seine Geburtsstadt Bielitz in Polen. Als ihm klar wurde, dass er auch dort nicht sicher war floh er weiter nach Holland, wo er am 17. Jänner 1943 im Alter von 64 Jahren starb.

Haus Wien 7, Lindengasse 40.
Foto: Norbert Novak, mit freundlicher Genehmigung der Wiener Grünen

Während Albert Pollak unmittelbar nach dem „Anschluß" verhaftet war, hatte die Gestapo seine Wohnung versiegeln lassen und einen großen Teil seines Vermögens beschlagnahmt.6  Lange nach Pollaks Vertreibung zeigte die Gestapo Pollak wegen angeblicher „Förderung volks- und staatsfeindlicher Bestrebungen während seines Aufenthaltes in der Ostmark" beim Innenministerium an. Daraufhin wurde im März 1940 schließlich das gesamte stehende und liegende Vermögen samt aller Rechte und Ansprüche Albert Pollaks von der Gestapo zugunsten des Landes Österreich (Reichsgau Wien) „eingezogen".7  Gemäß einer Gestapo- Anordnung durfte über das eingezogene Vermögen Allbert Pollaks nur mehr mit Zustimmung des Oberfinanzpräsidenten Wien und des Landes Österreich (Reichsgau Wien) verfügt werden.8  Die Wohnungseinrichtungsgegenstände Albert Pollaks aus der Wohnung in der Singerstraße wurden am 16. 9. 1941 im Dorotheum versteigert, der Versteigerungserlös von 14.599,94.- Reichsmark an die Stadt Wien ausgefolgt. Die Immobilien wurden ebenfalls von der Stadt Wien übernommen.9 

Restitution

Auch die Schicksale der Familienangehörigen Albert Pollaks sind eine Geschichte der vollständigen Enteignung, Verfolgung und Vertreibung. Pollak hatte zwei Brüder und zwei Schwestern. Die Schwestern, ein Bruder sowie eine Nichte und ein Neffe überlebten den Holocaust, lebten nach dem Krieg in Frankreich, England und Argentinien und strengten als Pollaks Erben ab 1947 Verfahren zur Rückstellung des Vermögens ihres Bruders bzw. Onkels an. Relativ schnell, noch 1947, anerkannte die Finanzlandesdirektion deren Anspruch auf Rückstellung des entzogenen Vermögens als gerechtfertigt.10  Die Finanzlandesdirektion erkannte insbesondere, dass die Stadt Wien keinen Ersatzanspruch auf Bezahlung der Reichsfluchtsteuer geltend machen könne: „Die Reichsfluchtsteuer ist als eine zu Unrecht eingehobene Abgabe anzusehen (§1 Abs. 5 des Ersten Rückstellungsgesetztes), und kann deren Rückforderung nur vom Deutschen Reich (als dem zu Unrecht empfangenden Teil) verlangt werden."11  Die Bezahlung der Reichsfluchtsteuer sei keine Aufwendung, für die der geschädigte Eigentümer aufzukommen habe, hatten auch die Anwälte der Erben in ihrem Rückstellungsantrag ausgeführt.12  Wien erhob sofort Einspruch beim zuständigen Ministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung. Die Stadt Wien forderte von Albert Pollaks Erben vor allem Entschädigung für Auslagen, die der Verwaltung im Zusammenhang mit der Bezahlung der Reichsfluchtsteuer entstanden wären und argumentierte in ihrer Berufung: Die Reichsfluchtsteuer sei „keine diskriminierende Abgabe". Denn sie sei „jedem auferlegt worden, der das Reich verließ." 13  (sic!) Kein Wort darüber, dass es sich um politisch und rassisch Verfolgte handelte, die auf der Flucht waren, um ihr Leben zu retten. Das Ministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung gab dem Einspruch Wiens statt, hob den Bescheid der Finanzlandesdirektion auf und wies den Rückstellungsanspruch der Erben ab. Das Ministerium gab der Argumentation der Stadt Wien Recht: Das entzogene Vermögen Albert Pollaks stehe im Eigentum der Stadt Wien als Ortsgemeinde, daher handle es sich NICHT um Vermögen des früheren Reichsgaues Wien. Die Finanzlandesdirektion sei daher unzuständig, weshalb das Rückstellungsverfahren vor einer anderen Rückstellungsbehörde zu führen sei. Das Ministerium hob daher den von der Stadt Wien angefochtenen Bescheid auf und wies den gestellten Rückstellungsanspruch der Erben zurück.14 

Nun musste Albert Pollaks Familie ein neues Verfahren vor der Rückstellungskommission des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien anstrengen. Für sie bedeutete das weitere Kosten, jahrelanges Warten und Bangen, Einkommensverlust. Dieses Verfahren endete mit einem Vergleich zwischen den Erben und der Stadt Wien. Die Immobilien wurden an Pollaks Familie rückgestellt, das Pfandrecht auf die Reichsfluchtsteuer grundbücherlich gelöscht. Im Vergleich zu anderen Rückstellungsverfahren macht dieser Rückstellungsvergleich zwischen Rückstellungswerbern und Rückstellungsgegnerin einen für die Antragsteller günstigen Eindruck. Eine endgültige Bewertung, ob es sich um eine gerechte oder faire Lösung handelte, ist nicht möglich, da keine Aufzeichnungen über die Hausverwaltung der Liegenschaften vorhanden und daher Erträgnisse, Auslagen und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der Verwaltung der Immobilien seit 1940 nicht nachvollziehbar sind.15  Zwei Jahre nach der Rückstellung verkaufte Pollaks Familie das Haus Lindengasse 40.16 

Die Kunstsammlung Albert Pollak

Albert Pollak bewahrte seine umfangreiche Kunstsammlung vor allem in der Wohnung in der Wiener Singerstraße auf. Aber auch in seiner Villa in der Hinterbrühl bei Mödling waren wertvolle Stücke ausgestellt. Unmittelbar nach dem „Anschluß" im Frühjahr 1938, während Albert Pollak von den neuen Machthabern verhaftet und im Gefängnis war, wurde seine Wohnung in der Singerstraße versiegelt und in der Folge vollständig ausgeräumt. Insbesondere die zahlreichen Objekte seiner wertvollen Kunstsammlung standen im Mittelpunkt des Interesses. Sie wurden vor Ort verpackt, abgeholt und in Verwahrung der Zentralstelle für Denkmalschutz gebracht. Der Wiener Magistrat hatte mittels eines „Sicherstellungsbescheides" Albert Pollaks in Wien verbliebene Kunstsammlung wegen der „Gefahr der Verbringung dieser Gegenstände ins Ausland" sicherstellen lassen. So sollte einem Ausfuhransuchen des ursprünglichen Eigentümers entgegengewirkt werden.17  Von dort aus wurde die Sammlung mittels Wunschlisten unentgeltlich verteilt: 13 Museen in ganz Österreich übernahmen zwischen 1941 und 1942 Kunstgegenstände aus dem ehemaligen Eigentum Albert Pollaks vom Denkmalamt.18  Noch aus Bielsko, wohin sich Albert Pollak zunächst geflüchtet hatte, richtete der Vertriebene ein Schreiben an die Zentralstelle für Denkmalsschutz und versuchte, seine Kunstsammlung zu retten. In berührenden Worten schildert Pollak seine Liebe zur Kunst, verteidigt seinen Eigentumstitel und bittet die Behörde um ihren Schutz und Beistand. Sie wurden ihm nicht gewährt.19 

In diesem eleganten Gründerzeit-Gebäude in der Wiener Singerstraße Nr. 27 hatte Albert Pollak eine Mietwohnung. Der überwiegende Teil seiner Kunstsammlung war hier untergebracht. Foto: Tina Walzer

Auch Albert Pollaks Kunstsammlung musste nach 1945 gemäß Rückstellungsbescheiden an seine Erben zurückgestellt werden. Allerdings gelangten die Erben nicht mehr in den Besitz der vollständigen Sammlung. Ein Teil der Kunstsammlung blieb in der Nachkriegszeit verschwunden und konnte daher nicht zurückgestellt werden. Andere Objekte wiederum musste Albert Pollaks Familie an Museen schenken, um die Bewilligung zur Ausfuhr der rückgestellten Kunstwerke aus Österreich zu erlangen: Nachdem Kunstobjekte aus der Sammlung Albert Pollak an sie per Bescheid rückgestellt waren, suchten die Erben um Genehmigung der Ausfuhr in ihre neue Heimat an. Bevor das Bundesdenkmalamt diese Genehmigung erteilte, fragte die Behörde zunächst bei den einzelnen Museen an, ob diese Erwerbungswünsche bezüglich der rückgestellten Objekte hätten. In diesem Falle wurden die begehrten Kunstgegenstände für die Ausfuhr gesperrt. Immerhin wies das Bundesdenkmalamt die Museen darauf hin, es sähe sich außerstande die Erben dazu zu veranlassen, sämtliche gewünschten Objekte geschenkweise zu überlassen. Die Museen könnten einen Teil geschenkt bekommen, den Rest müßten sie kaufen.20  Da die Objekte auf diese Weise nicht dem internationalen Kunstmarkt angeboten werden konnten, waren die Preise entsprechend gering. In einem Schreiben der Erben an das Bundesdenkmalamt vom 6. September 1951 werden in 14 Positionen Kunstgegenstände aufgelistet, die die Familie nach erteilter Ausfuhrgenehmigung für rückgestellte Teile der Sammlung Albert Pollaks im Gegenzug an österreichische Museen unentgeltlich widmete.21  Heute sind Verfahren zur Rückstellung von Objekten aus der Kunstsammlung Albert Pollaks nach dem Kunstrestitutionsgesetz von 1998 anhängig.

Albert Pollak und seine Familie – Versuch

einer Rekonstruktion

Albert Pollak (16.12.1878 – 17.1.1943) wurde in Bielitz (heute Bielsko) in Polen geboren. Seine Ausbildung erhielt er in Textilbetrieben in Frankreich, Belgien und Deutschland. In mittlerem Alter wurde er als Generaldirektor der Allgemeinen Wollhandels-A.G. nach Wien berufen, wo er bis zu seiner Vertreibung im November 1938 lebte. Er bewohnte eine großzügige Gründerzeit-Wohnung in der Singerstraße 27 und besaß daneben eine Sommerfrische-Villa in der idyllischen Hinterbrühl bei Mödling. Die fehlende Familie ersetzte ihm seine exquisite Kunstsammlung: „Ich stehe im Leben allein, und diese Dinge waren dazu bestimmt, mein einsames Dasein zu verschönern", schrieb er 1939, nachdem ihm alles geraubt worden war. Noch zu dieser Zeit glaubte er an die Prinzipien des Rechtsstaates und versuchte seine Rechte zu verteidigen:

„Ich habe jedes einzelne Stück meiner Sammlung legal erworben. Ich bin niemals mit irgendeiner Bestimmung des Gesetzes auch nur im Entferntesten in Konflikt geraten." Die Beschlagnahme durch Gestapo bzw. Kriminalpolizei sei durch nichts gerechtfertigt. Und weiter: „Mein Besitz ist nicht österreichisches Kulturgut – weder seiner Herkunft nach, noch nach den persönlichen Verhältnissen seines Eigentümers. Ich bin polnischer Staatsbürger. Es geht nicht an, daß man in dieser Weise in das Eigentum eines Ausländers eingreift." Pollak nahm sich kein Blatt vor den Mund: „Desgleichen würde primitiven Rechtsbegriffen und allen Gepflogenheiten des internationalen Verkehrs widersprechen." In seiner Not appellierte er an das josephinisch geschulte Pflichbewusstsein der Denkmalschutzbehörde: „Ich wende mich an das Denkmalamt, weil ich von dieser Stelle Schutz und Beistand erwarte. Denn gerade dieses Amt hat die Aufgabe, dem Staate Werte zu erhalten, aber andererseits auch zu verhindern, dass in dem ihm vorbehaltenen Bereiche ein Unrecht geschehe."22 

Schutz und Beistand wurden Albert Pollak verwehrt. Er musste vor den Nazis auch aus seiner Heimatstadt flüchten und starb im holländischen Exil, als er selbst dort nicht mehr vor ihnen sicher war. Die näheren Umstände seines Todes sind nicht bekannt. Albert Pollak war erst 65 Jahre alt.

HeleneBruckner, geb. Pollak, geb. am 2. 7. 1877 in Bielitz, Polen, war eine der beiden älteren Schwestern von Albert Pollak. Sie lebte bis 1938 im eleganten Wiener Diplomatenviertel, Reisnerstraße 14. Am 12. 7. 1938 mußte sie nach Italien flüchten und gelangte 1941 schließlich nach Argentinien. Ihr Sohn Philipp kam am 17. 11. 1905 in Wien zur Welt und lebte bis 1938 bei seinen Eltern in der Wohnung Reisnerstraße 14. Er schloß in Wien sein Doktorats-Studium ab und hatte als kaufmännischer Angestellter eine Stelle bei der Anilin Chemie A.G. am Heumarkt. Am 30. Juni 1938 floh er aus Österreich nach Frankreich, dann weiter nach England. Schließlich kam er im April 1939 nach Argentinien. Die zweite Schwester Albert Pollaks, Gisela Klauber (21. 4. 1875 – 21. 8. 1956), geb. in Bielitz, Polen, lebte ebenfalls in Wien, in der Liechtensteinstraße 42. Gerda Betz (18. 4. 1909 – 19. 9. 1991) geboren in Troppau, war ihr einziges Kind und kam in Troppau auf die Welt. Am 15. Februar 1939 kam Gerda Betz auf ihrer Flucht vor den Nazis nach England. Über die beiden Brüder Albert Pollaks, Heinrich und Jakob, ist kaum etwas bekannt. Beide kamen ebenfalls in Bielsko, Polen zur Welt. Heinrich Pollak (12. 2. 1883 – 19. 6. 1966) lebte vor 1938 in der Wiener Mariahilfer Straße. Per 31. Juli 1938 wurde er ohne Kündigungsgeld und ohne Abfertigung entlassen. Jakobs Sohn Karl, geb. am 3. 8. 1903, übersiedelte im Oktober 1932 zunächst noch nach Leipzig und lebte 1938 bereits in Frankreich. Er kämpfte im 2. Weltkrieg als französicher Soldat an der Front. Seine Schwester Stella Szamek, geb. Pollak (14. 5. 1906 – 7. 11. 1969) erblickte wie ihr Bruder in Bielsko das Licht der Welt. In jungen Jahren kam sie nach Wien zu den Verwandten und lebte das großbürgerliche Leben einer Tochter aus höherem Hause. Nach der Machtübernahme der Nazis musste auch sie Wien fluchtartig verlassen. Mit einem Affidavit als Dienstmädchen konnte sie am 4. 2. 1939 englischen Boden betreten. Viele andere Familienmitglieder jedoch wurden von den Nazis ermordet. Die wenigen verfügbaren, schütteren Daten zeigen, wie schwierig es ist, das Schicksal einer Familie, die verfolgt, ausgelöscht und in alle Winde verstreut wurde in seinem gesamten Umfang nachzuvollziehen. Doch selbst die wenigen Anhaltspunkte machen ganz deutlich, wie ungeheuerlich und tragisch dieses Schicksal ist.

 1 Die Initiative für eine Gedenktafel wurde seitens der Wiener Grünen bereits vor Jahren von Barbara Neuroth begonnen, von Marco Schreuder im Frühjahr 2006 wieder aufgegriffen und schließlich von Gerhard Ladstätter und Veronika Litschel umgesetzt. Für ihre tatkräftige Hilfe und Unterstützung sei ganz besonders Hubert Steiner vom Österreichischen Staatsarchiv, Monika Wulz, Sabine Loitfellner und Karl Nessmann von der Anlaufstelle der Israelitischen Kultusgemeinde Wien für jüdische NS-Verfolgte in und aus Österreich, sowie Anneliese Schallmeiner, Ulrike Nimeth und Anita Stelzl-Gallian vom Österreichischen Bundesdenkmalamt gedankt!
 2 Vgl. Grundbuch Wien Katastralgemeinde Neubau EZ 225 C-Blatt
 3 ÖStA, AdR 06, VVSt 44331 unfol. Verzeichnis über das Vermögen von Juden nach dem Stand vom 27. April 1938 des Albert Pollak 30. 7. 1938
 4 Vgl. ÖStA, AdR 06, VVSt 44331 unfol. Reichsfluchtsteuerbescheid 21. 1. 1939
 5 Vgl. Grundbuch Wien Katastralgemeinde Neubau EZ 225 C-Blatt
 6 BDA, Rest, K 43/1, Albert Pollak, Mappe 1, fol. 188v. Albert Pollak aus Bielsko an Denkmalamt Wien 5. 1. 1939
 7 Vgl. BDA, Rest, K 43/1, Albert Pollak, Mappe 1, fol. 140 Einziehungsverfügung Gestapo Stapoleitstelle Wien 5. 3. 1940
 8 Vgl. ÖstA, AdR 06, VVSt 44331, unfol. Gestapo an Ministerium für Wirtschaft und Arbeit – Vermögensverkehrsstelle 5. 3. 1940
 9 Vgl. ÖStA, AdR 06, FLD 5271/1, fol. 45f. MA 57 an Erben nach Albert Pollak 2. 1. 1947
 10 Vgl. ÖStA, AdR 06, FLD 5271/1, fol. 30f. Bescheid der Finanzlandesdirektion Wien 7. 10. 1947
 11 Vgl. ÖStA, AdR 06, FLD 5271/1, fol. 31 Bescheid der Finanzlandesdirektion Wien 7. 10. 1947
 12 Vgl. ÖStA, AdR 06, FLD 5271/1, fol. 69v Erben nach Albert Pollak an Finanzlandesdirektion Wien 25. 6. 1947
 13 Vgl. ÖStA, AdR 06, FLD 5271/1, fol. 39v MA 65 anFinanzlandesdirektion Wien 25. 10. 1947
 14 Vgl. ÖStA, AdR 06, FLD 5271/2, fol. 34f. Berufungsbescheid Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung 15. 4. 1948: Die Entscheidung des Ministeriums, die Finanzlandesdirektion Wien für unzuständig zu erklären ist umso bemerkenswerter, als ebendieses Ministerium nur Monate zuvor ebendiese Finanzlandesdirektion Wien als für die Restitutionssache Albert Pollak Erben zuständige Behörde bestimmt hatte; vgl. ÖStA, AdR 06, FLD 5271/1, fol. 81f. Bescheid Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung 23. 7. 1947
 15 Vgl. Grundbuch Wien Katastralgemeinde Neubau EZ 225 Urkundensammlung TZ 984/49
 16 Vgl. Grundbuch Wien Katastralgemeinde Neubau EZ 225 B-Blatt
 17 Vgl. BDA, Rest, K 43/1, Albert Pollak, Mappe 1, fol. 169f. Sicherstellungs-Bescheid MA 50 16. 5. 1939
 18 Vgl. BDA, Rest, K 43/1, Albert Pollak, Mappe 2, fol. 116f. Bundesdenkmalamt an 13 österreichische Museen wegen Übernahme von Gegenständen aus der beschlagnahmten Kunstsammlung Albert Pollak 1947
 19 Vgl. BDA, Rest, K 43/1, Albert Pollak, Mappe 1, fol. 188f. Albert Pollak aus Bielsko an Denkmalamt Wien 5. 1. 1939
 20 Vgl. BDA, Rest, K 43/1, Albert Pollak, Mappe 6, fol. 102f. Bundesdenkmalamt and Joanneum in Graz 7. 7. 1951
 21 Vgl. BDA, Rest, K 43/1, Albert Pollak, Mappe 6, fol. 84 Rechtsanwalt Petracek als Erbenvertreter nach Albert Pollak an Bundesdenkmalamt 6. 9. 1951
 22 Vgl. BDA, Rest, K 43/1, Albert Pollak, Mappe 1, fol. 188f. Albert Pollak aus Bielsko an Denkmalamt Wien 5. 1. 1939