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Die "Umschulungslager" Doppl und Sandhof der Wiener Zentralstelle für jüdische Auswanderung, Teil 1

Gabriele ANDERL

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Zionistische Ideologen hatten schon während des ersten Viertels des 20. Jahrhunderts eine "Normalisierung" der durch die historischen Bedingungen der Diaspora entstandenen "typisch jüdischen" Berufsstruktur und in diesem Zusammenhang die Umorientierung der Juden auf manuelle Tätigkeiten, vor allem die landwirtschaftliche Arbeit, gefordert. 1917 war als weltweite Dachorganisation der "Hechaluz" (= "der Pionier") gegründet worden, der die Ansiedlung von Juden aus Ländern der Diaspora in landwirtschaftlichen Kollektivsiedlungen (Kibbuzim) in Palästina propagierte.

Die in Österreich bestehende "Hechaluz"-Organisation war im Gegensatz zu Osteuropa vor 1938 zahlenmäßig nur von geringer Bedeutung gewesen, und die "Hachschara", die landwirtschaftliche Vorbereitung für die Einwanderung nach Palästina, hatte vor allem in Form bezahlter Saisonarbeit bei jüdischen Gutsbesitzern stattgefunden. Erst unter dem Druck erzwungenen Auswanderung nach dem "Anschluss" richteten die zionistischen Organisationen im großen Rahmen "Hachschara-Lager" ein.

Die Absolvierung einer "Hachschara" galt als Voraussetzung für den Erhalt eines "Arbeiterzertifikats" zur Einwanderung in das damalige britische Mandatsgebiet Palästina. Der "Hechaluz" maß dem Ausbau der "Hachschara" jedoch auch große soziale und psychologische Bedeutung bei, bot sie doch jungen Menschen, die aufgrund der politischen Ereignisse vielfach beschäftigungslos geworden waren, die Möglichkeit einer produktiven Tätigkeit und Schutz vor Verwahrlosung, später auch eine gewisse Sicherheit im Hinblick auf die drohende Rekrutierung zum Zwangsarbeitseinsatz. Auch Mitglieder der "Jugend-Alija" (JUAL), die für die kollektive Ansiedlung von 15- bis 17-Jährigen in Palästina zuständig war, wurden in "Hachschara"-Lagern für die Auswanderung vorbereitet. Im Sommer 1939 erreichte der österreichische "Hechaluz" den Höhepunkt seiner "Hachschara"-Tätigkeit.

Seit dem "Anschluss" hatte die Dringlichkeit der Fluchthilfe immer mehr die ideologischen Aspekte der zionistischen Vorbereitungsarbeit verdrängt. War traditionell eine zweijährige Ausbildungszeit üblich gewesen, so musste diese unter den herrschenden Bedingungen auf wenige Wochen verkürzt werden.

Vor allem der SD und die aus diesem hervorgegangene, im August 1938 eingerichtete und zunächst von Adolf Eichmann geleitete Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Wien hatten sich die Vertreibung der Juden aus Deutschland und dem annektierten Österreich zum Ziel gemacht. In diesem Kontext förderten sich auch die handwerkliche und landwirtschaftliche Berufsumschichtung. Dabei wurde, wie aus einem Dokument von Mitte 1938 hervorgeht, der Abgeschlossenheit der Güter gegenüber der Außenwelt und der Selbstfinanzierung durch die jüdischen Organisationen eine zentrale Bedeutung beigemessen. Wie man SD-intern zugab, war es im Rahmen der Umschulungskurse üblich, den Schülern Zeugnisse über einen größeren Zeitraum als den von ihnen abgedienten Zeitraum auszustellen, um die Chancen auf ein Einwanderungszertifikat zu verbessern.

Der zunächst beim Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und Verbände tätig gewesene Anton Brunner (im Unterschied zu Alois Brunner, dem späteren Leiter der Wiener Zentralstelle, auch "Brunner II" genannt) wurde Mitte 1939 in die Zentralstelle übernommen und war dort bis etwa Ende 1940 mit der Aufsicht über die jüdische "Berufsumschichtung" (Handwerkskurse und die landwirtschaftlichen Umschulungslager) befasst.

Die verfolgungsbedingte rapide Verarmung der jüdischen Bevölkerung nach dem "Anschluss" förderte zwar auf der einen Seite die von den Nationalsozialisten angestrebte Auswanderungsbereitschaft, wirkte sich aber andererseits nachteilig auf die Auswanderungszahlen aus - nicht zuletzt, weil die restliche Welt nicht an einer Massenaufnahme mittelloser Flüchtlinge interessiert war. Bereits in der zweiten Jahreshälfte 1938 entwickelten in Wien die NSDAP, die Stadtverwaltung, der Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, Josef Bürckel, und die Mitte 1938 als zentrale "Arisierungs-behörde" eingerichtete "Vermögensverkehrsstelle" (VVST) konkrete Pläne, wie alle Juden in Barackenlagern zu kasernieren und zur Zwangsarbeit einzusetzen seien. Bereits Ende 1938 wurde in Gänserndorf bei Wien ein erstes Versuchslager eingerichtet. Es trug die euphemistische Bezeichnung "Auswanderer-Umschulungslager", war de facto aber ein reines Arbeitslager. Auch seitens der Arbeitsämter wurde die Idee, eine Zwangsbeschäftigung für erwerbslose Juden in Form eines "geschlossenen" – also getrennt von der übrigen Bevölkerung durchgeführten – Arbeitseinsatzes einzuführen, immer kompromissloser in die Tat umgesetzt. Nach dem Novemberpogrom setzte die NS-Führung in ihrer antijüdischen Politik reichsweit auf eine Doppelstrategie: die forcierte Vertreibung einerseits und die Separierung der Zurückbleibenden in allen Lebensbereichen andererseits.

Die im Zuge der Auswanderungsvorbereitungen eingerichteten Umschulungskurse der jüdischen Gemeinde sowie der zionistischen Organisationen wurden mehr und mehr durch den von den Arbeitsämtern organisierten Zwangsarbeitseinsatz beeinflusst. Sowohl die landwirtschaftlichen Lager, als auch die städtischen Lehrwerkstätten mussten in diesem Rahmen Aufgaben übernehmen. Im Herbst 1938 ging die Wiener Zentralstelle für jüdische Auswanderung dazu über, in den "Hachschara" -Lagern Juden mit landwirtschaftlichen Arbeiten unabhängig von geltenden Tarifen und ohne Versicherungen etc. zu beschäftigen. In Österreich verloren die jüdischen Organisationen in der Folge in noch größerem Ausmaß, als dies im "Altreich" der Fall war, den Einfluss auf die Gestaltung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Umschulungslagern. Die Lagerinsassen wurden vielfach von "christlichen" Vorarbeitern beaufsichtigten Arbeitsgruppen zugeteilt und mit landwirtschaftlichen Tätigkeiten oder auch beim Straßenbau beschäftigt.

Vor allem die Abgeschlossenheit der Lager gegenüber der Außenwelt wurde zu einem immer wichtigeren Kriterium. Als die Beratungsstelle der JUAL den Behörden im Frühjahr 1940 ein Exposé über die Wieder- bzw. Neueröffnung von Umschulungsstätten unterbreitete, hob sie ihrerseits diesen Faktor besonders hervor:

"Peinlich vermieden wird der Verkehr mit der anderen Bevölkerung; das Lager bietet für seine Bewohner ein abgeschlossenes Territorium, welches nur mit Passierschein der Lagerleitung verlassen werden kann."

Wie aus einem SD-internen, von Eichmann gezeichneten Schriftstück hervorgeht, hatte der SD bereits Anfang 1939 den Ankauf von zwei eigenen Gütern in Niederdonau für die landwirtschaftliche Umschulung geplant, auf denen 1000 –2000 Juden untergebracht werden sollten.10  Die Einrichtung jüdischer Umschulungslager direkt durch den SD stand auch in Zusammenhang mit Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit den konventionellen jüdischen Umschulungslagern aufgetreten waren. Die Umschulung von Juden auf landwirtschaftliche Berufe erfolgte, wie aus einem weiteren SD-internen Dokument von Mai 1939 hervorgeht, in dieser Phase "durch direkte Abmachung der Zentralstelle für jüdische Auswanderung mit arischen Bauern, Gärtnern usw. in der Provinz". Die Zentralstelle fasste den Beschluss, zwei eigene Güter einzurichten, nachdem es zu dauernden Protesten der örtlichen Bauernführer wegen des angeblich provozierenden Auftretens der in den "Hachschara"-Lagern untergebrachten Juden gekommen war.11 

1939 erwarb die Wiener Zentralstelle bzw. deren Vermögensträger, der "Auswanderungsfonds Wien" 12 , tatsächlich zwei Objekte, die sie als Arbeitslager einrichtete: das Gut Sandhof bei Waidhofen an der Ybbs (Niederösterreich) und Doppl bei Altenfelden (Oberösterreich). Somit existierten neben den von jüdischen Organisationen getragenen Lagern in der damaligen "Ostmark" zwei Lager, die zwar ebenfalls die Bezeichnung "Umschulungslager" trugen, in Wirklichkeit aber der SS bzw. dem SD unterstanden. Beide fehlen in den überlieferten Listen der von der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) Wien betriebenen Umschulungsstätten und tauchen statt dessen in Listen der Arbeitsdienstlager auf.13  Das in Doppl und Sandhof eingesetzte SS-Personal rekrutierte sich aus Mitgliedern der Zentralstelle. In den Lagern gab es keinerlei Ausbildung, vielmehr standen land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, Arbeiten beim Straßen- und Gleisbau sowie im Steinbruch auf der Tagesordnung. Ein geregeltes Entlohnungsschema und eine Versicherung der jüdischen Lagerinsassen scheint es nicht gegeben zu haben. Offenbar erhielten die jüdischen Arbeiter gelegentlich geringfügige Zuwendungen in Form eines "Taschengeldes".14 

Die Frage, aus welchen Motiven und mit welchen Zielen die SS diese beiden Lager eingerichtet hat, lässt sich aufgrund der Quellenlage nur teilweise beantworten. Wie bereits angedeutet, ging es der SS grundsätzlich darum, durch die Förderung der "Umschulung" die Auswanderung anzukurbeln, zugleich aber eine strikte Kontrolle über die Umschulungsstätten auszuüben. Die Einrichtung von Lagern entsprach auch dem Bestreben, die noch in der "Ostmark" verbliebenen Jüdinnen und Juden von der übrigen Gesellschaft zu separieren. Vermutlich betrachtete die SS gerade die jüngeren Juden, die bevorzugt in die beiden Lager eingewiesen wurden, nicht nur als die geeignetsten Arbeitskräfte, sondern auch als potentielle Quellen des Widerstands. 1939, als die Lager angekauft wurden, war der Großteil der jüdischen Bevölkerung bereits aus der österreichischen Provinz vertrieben worden. So schien die Einrichtung jüdischer Umschulungslagern außerhalb von Wien wohl nur unter strengster Separierung und striktester Kontrolle der Insassen durch die SS denkbar.

Höchstwahrscheinlich ging es der SS auch darum "mitziehen", nachdem von anderer Seite – nämlich dem Reichskommissar und der VVST – bereits Initiativen zur Einrichtung von Arbeitslagern für Juden gesetzt worden waren. Diese Interpretation ist auch im Kontext neuerer Forschungsergebnisse zu sehen, wonach es dem SD bzw. der Wiener Zentralstelle zwar gelungen war, die Kontrolle über die jüdischen Einrichtungen an sich zu ziehen, sie aber in den übrigen Bereichen der antijüdischen Politik mit Staat, Partei und Kommune konkurrieren mussten.15 

Vorstellbar ist auch, dass die SS grundsätzlich Erfahrungen mit der Einrichtung von "Judenlagern" sammeln wollte. Im Oktober 1939 organisierte die Wiener Zentralstelle die ersten Deportationen aus Wien nach Nisko am San (im späteren Generalgouvernement), wo eine Art jüdisches "Reservat" eingerichtet werden sollte. In Nisko mussten die Deportierten unter Aufsicht einer SS-Mannschaft aus Mitgliedern der Wiener Zentralstelle ein Barackenlager errichten. Es war vermutlich mehr als ein Zufall, dass etliche der in Doppl und am Sandhof eingesetzten SS-Männer vorher in Nisko gewesen waren.16 

Im folgenden Jahr wurde im Eichmann-Referat im Reichssicherheitshauptamt (RSHA)17 gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt am sogenannten "Madagaskar-Plan" gearbeitet, der für die Zeit nach Kriegsende eine Massenansiedlung der europäischen Juden auf der Insel vorsah.18  Auch hier gab es auffallende personelle Zusammenhänge: Seitens des Eichmann-Referats war der österreichische Jurist Dr. Erich Rajakowitsch, der ebenfalls in Nisko gewesen war, federführend mit der Angelegenheit befasst.19  Er sollte vor allem die rechtlichen Aspekte klären und die entsprechenden Verträge ausarbeiten. Rajakowitsch fungierte gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Dr. Hugo Weber auch als Rechtsexperte für den Auswanderungsfonds Wien und erstellte für diesen unter anderem zahlreiche Kaufverträge.

Für die späteren Phase ist auch eine Verbindung zwischen den Lagern Doppl und Sandhof und der Einrichtung des jüdischen Ghettos in Theresienstadt denkbar, das unmittelbar der Prager Zentralstelle für jüdische Auswanderung und damit dem Eichmann-Referat im RSHA in Berlin unterstand. Dies könnte auch eine mögliche Erklärung für die Inspektionen des Lagers Doppl durch Karl Bergel sein, der zum stellvertretenden Lagerkommandanten von Theresienstadt bestellt wurde.

Im Zusammenhang mit den Deportationen könnten die "Umschulungslager" auch der Untermauerung der von der SS in Umlauf gesetzten Umsiedlungslegende gedient haben. Obwohl auch im "Altreich" Juden in großem Maßstab zur geschlossenen Zwangsarbeit eingesetzt wurden, entstanden dort keine mit Doppl und Sandhof vergleichbaren Arbeitslager der SS. Im "Protektorat Böhmen und Mähren" hingegen wurde auf einem beschlagnahmten jüdischen Gut in Südostböhmen 1940 das "Umschulungslager Linden" (Lípa) eröffnet, das sich in späteren Jahren nur wenig von einem Konzentrationslager unterschied.20 

Die Eigentumsverhältnisse

a) Das "Umschulungslager" Gut Sandhof Windhag bei Waidhofen an der Ybbs21 

Von 1939 bis 1943 befand sich am Bauernhof Sandhof in Windhag, Rotte Kronhobl Nr. 3, jetzt Gemeinde Waidhofen a. d. Ybbs, ein sogenanntes "Umschulungslager" für vorwiegend aus Wien stammende Juden, als dessen Eigentümer der "Auswanderungsfonds Wien" aufschien. Der Betrieb umfasste Wohn- und Wirtschaftsge-bäude und knapp 44 ha land- und forstwirtschaftliche Grundstücke.22  Gemäß der Beschreibung des ehemaligen Insas-sen Ing. Siegfried Kolisch befand sich das Lager "ungefähr eine Stunde Fahrweg von Waidhofen" entfernt, "ziemlich steil aufwärts (...). Das Gut stand fast auf der Kuppe des Berges (...)."23  Wie das Landesgericht für Zivilrechtssachen (LG für ZRS) in der Nachkriegszeit feststellte, handelte es sich "um einen Bergbauernhof, den nur eine anspruchslose kinderlose Bauernfamilie ohne fremde Arbeitskräfte bewirtschaften kann".24 

Der AWF Wien erwarb das Gut "Sandhof" gemäß Kaufvertrag vom 20. Juni 1939 mit von der Zentralstelle zur Verfügung gestellten Mitteln um einen Gesamtpreis von 48.000 RM vom Ehepaar Leopold und Maria Maderthaner.25  Um allen gesetzlichen Bestimmungen Genüge zu tun, musste, wie die Fondsbehörde erklärte, zu einem juristischen Trick gegriffen werden:

"Das Gut Sandhof, dessen Erwerbung (...) genehmigt worden ist, dient zur Umschulung der Juden vor ihrer Auswanderung. Damit ist es auf vorübergehende Zeit der rein bäuerlichen Bewirtschaftung entzogen. Die Erwerbung musste daher mit den Bestimmungen über die Erhaltung bäuerlichen Besitzes in Konflikt geraten. Die Einräumung eines Vorkaufsrechtes an den bauernfähigen Gutsverwalter stellt den einzigen Ausweg dar, um den gesetzlichen Bestimmungen bei gleichzeitiger Erreichung des Fondszweckes zu entsprechen. Durch das Vorkaufsrecht wird das Gut nicht entwertet. Die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes sorgen dafür, dass die seinerzeitige Verwertung des Gutes nicht übermäßig behindert sein wird. Die Eintragung dieses Vorkaufsrechtes im Grundbuch wäre daher zu genehmigen."26 

Anlässlich der Erteilung der Genehmigung zu dem Rechtsgeschäft durch das Anerbengericht Waidhofen an der Ybbs hatten der AWF bzw. der SD des Reichsführers SS, SS-Oberabschnitt Donau, zugesichert, das Gut, "welches im Zuge der Maßnahme[n] zur Förderung der jüdischen Auswanderung für sicherheitspolizeiliche Zwecke erworben wurde, nach Erfüllung dieser Aufgaben dem Herrn Anton Ebenberger, welcher bauernfähig ist, zu verkaufen".27 

Der offizielle Stempel des Lagers Sandhof trug anfangs noch die Bezeichnung "Auswanderungsfonds Wien, Gut Sandhof", ab 1940 lautete er auf "Umschulungslager Gut Sandhof Windhag bei Waidhofen a. d. Ybbs". Der ehemalige Lagerinsasse und "Partieführer" Rudolf Flussmann beschrieb den Zustand des Lagers bei seiner Ankunft im November 1939 wie folgt:

"Das Gut war ein herabgekommener Bauernbetrieb, der mit jüdischen Arbeitskräften zu einem Umschulungsbetrieb für Juden zu ihrer Verwendung in der Landwirtschaft ausgebaut werden sollte. (...) Als [der SS-Mann Alfred] Slawik ankam, haben wir schon in einer Wohnbaracke gewohnt und durften uns auf den zum Gute gehörigen Grundstücken frei bewegen."28 

Das Bauernhaus wurde von den jüdischen Zwangsarbeitern neu aufgebaut und bestand aus den noch heute existierenden Gebäuden sowie einer Wohnbaracke für die Lagerinsassen. Diese befand sich auf der Wiese hinter dem Haus in Richtung Schobersberg. Laut Zeitzeugen soll Adolf Eichmann 1939 persönlich nach Waidhofen gekommen sein, um in einem örtlichen Gasthaus den Vertrag betreffend den Aufbau des Lagers mit der Baufirma zu unterschreiben.29  Nach Angaben des langjährigen SS-Lagerleiters Robert Walcher besaßen die nach Sandhof verschickten Juden keine landwirtschaftliche Kenntnisse sondern mussten, wie er es formulierte, "erst abgerichtet werden".30  Tatsächlich gab es in dem Lager jedoch keine wie immer geartete "Ausbildung".

Der Viehbestand auf dem Gut war bescheiden. Nach Aussagen von Überlebenden gab es lediglich einige Kühe, Gänse, Hühner und zwei Pferde.31  Alexander Klarfeld, ein Angestellter der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) Wien, der Walchers Möbel aus dessen Wiener Wohnung auf den Sandhof zu übersiedeln hatte, musste 24 Tiere aus seiner Rassehasenzucht im Auftrag Walchers unentgeltlich an die SS abgeben und auf den Sandhof bringen.32 

Bei dem am Sandhof eingesetzten Landwirt handelte es sich um den 1905 geborenen, auf Lilienfeld stammenden Anton Ebenberger, der mit seiner Familie (Frau und drei Kindern) am 19. Juli 1939 den Dienst als "Wirtschaftsführer" antrat, wobei als Dienstgeber der "Auswanderungsfond Wien Sandhof" aufschien. In den von ihm unterzeichneten Dokumenten unterschrieb Ebenberger als "der Umschulungsleiter". In seiner Meldung an das Gemeindeamt Windhag vom 12. August 1939 (Standesliste) bezeichnete Ebenberger die ersten zehn Lagerinsassen als "meine Schüler". Von Zeitzeugen wurde Ebenberger als humaner Mensch beschrieben, der sich an Misshandlungen der SS nicht beteiligt habe und hauptsächlich mit der Führung der Wirtschaft am Sandhof betraut gewesen sei.

Ab Mai 1940 wurden die Standeslisten nur mehr von SS-Männern unterschrieben, was auf eine Verschärfung der Situation im Lager hindeutet. Aus einem lose in das Windhager Fremdenbuch eingelegten Brief vom 27. Juni 1941 geht hervor, dass Ebenberger mit seiner Familie am 10. Juni 1941 den Sandhof verlassen und eine Landwirtschaft in Gresten, Gemeinde Reinsberg, übernommen hat. Dies zeige, so Zambal, "dass am Sandhof niemand mehr an eine ‚Umschulung’ im ursprünglichen Sinn dachte".33  Tatsächlich wurde ja wenige Monate später, Ende Oktober 1941, die Auswanderung von Juden aus dem "Reich" grundsätzlich verboten.

Dass die Bezeichnung "Umschulungslager" irreführend und beschönigend war, bestätigte nach dem Krieg auch der ehemalige Lagerinsasse Ing. Siegfried Kolisch:

"Es [das Lager] führte den Titel eines Umschulungslagers, aber wie es dort zuging und was geschehen ist, kann man nicht so betiteln."34 

Das Lager wurde 1943 aufgelöst und diente in der Folge laut Aussage Flussmanns "eher als ein Erholungsheim für SS-Angehörige".35  Diese Angaben stimmen auch mit Äußerungen des SS-Mannes Josef Weiszls überein, der die Aufsicht über das Lager Doppl innehatte. Weiszl schrieb am 23. September 1941 aus Doppl an seine Frau:

"Liebes Goscherl! (...) Nun hat mir [Alois] Brunner zugesagt, dass ich dann auf 10 Tage außertourlich auf Erholung zum Robert [Walcher] fahren kann. Es wäre recht fein, wenn Du Dir dann auch ein paar Tage Urlaub herausschinden könntest. Wir könnten uns dann beim Robert herrlich erholen. Das Gut Sandhof, also wo jetzt der Robert sitzt, behält sich die Zentralstelle, und es soll ein Urlaubsheim für die Angestellten der Zentralstelle werden."36 

Der letzte indirekte Hinweis auf den Bestand des Lagers stammt vom 25. März 1943. An diesem Tag wurden zwei Lagerinsassen, der 20jährige Harry Goldberg und der 19jährige Arnold Spira, wegen Missachtung der Kennzeichnungspflicht (Juden waren ab dem 19. September 1941 zum Tragen des "Judensterns" verpflichtet) in Waidhofen festgenommen und zwecks "Evakuierung nach dem Osten" in eines der Wiener Sammellager (in denen die Juden vor ihrer Deportation zusammengezogen wurden) überstellt.37 

Dem Prozessakt gegen Robert Walcher liegen einige Abrechnungen über an die Landwirtschaftskrankenkasse für Niederösterreich bezahlte Sozialversicherungsbeiträge aus dem letzten Quartal 1944 bei. Sie lassen darauf schließen, dass nach Abzug der jüdischen Lagerinsassen auf dem Gut einige nichtjüdische Zwangsarbeiter eingesetzt gewesen sind. Den Namen nach könnte es sich um Polen und Polinnen gehandelt haben.38  Nähere Details über dieses Kapitel der Lagergeschichte waren aufgrund der ungünstigen Quellenlage nicht zu eruieren. Es gibt jedoch Hinweise, wonach das ehemalige Lager in den Jahren 1944 und 1945 zur Einquartierung deutscher Flüchtlinge aus den Ostgebieten genutzt worden ist.

Während die Liegenschaften in Doppl von der Zentralstelle bzw. dem AWF schon um die Jahreswende 1941/42 veräußert wurden, befand sich der Sandhof 1945 noch immer im Besitz des Auswanderungsfonds. Das Vermögen des AWF Wien, des ursprünglichen Erwerbers von Doppl und Sandhof, war durch Bescheid des Reichsstatthalters (RSTH) von Wien im Jahr 1942 in das Vermögen des Auswanderungsfonds für Böhmen und Mähren übergeleitet worden. Nach Kriegsende befand sich neben zahlreichen Liegenschaften in Wien auch das Gut "Sandhof" formal noch im Eigentum des AWF für Böhmen und Mähren.39 

Nach dem Krieg kehrte der ehemalige jüdische "Partieführer" des Lagers, Rudolf Flussmann, als Überlebender verschiedener Konzentrationslager auf den Sandhof zurück und wurde vom Staatsamt für Land- und Forstwirtschaft als Verwalter eingesetzt.40  Wie auch aus dem Grundbuch hervorgeht, stand der Sandhof ab 16. November 1945 unter öffentlicher Verwaltung, und Flussmann war dort als Verwalter vermerkt. Aufgrund eines Bescheides der Niederösterreichischen Landesregierung vom 28. August 1947 wurde die Anmerkung der öffentlichen Verwaltung gelöscht und statt dessen eingetragen, dass die Liegenschaft unter öffentliche Aufsicht des damaligen Bürgermeisters von Winghag, Josef Ecker, gestellt worden sei.41  Das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung teilte dem 1948 für den AWF eingesetzten Abwesenheitskurator, Dr. Friedrich Köhler, mit, dass nach der Befreiung ein KZ-Überlebender zum Verwalter bestellt worden sei. Wie aus einem Bericht des Kurators hervorgeht, hatte dieser aber "von der Landesregierung wieder enthoben werden" müssen. Auf die Hintergründe dieser Enthebung ging Köhler nicht ein.

Inzwischen hatte das Amt der Landesregierung per Vertrag vom 27. Februar 1948 den Komplex auf die Dauer von drei Jahren für jährlich 2.000 ATS an Leopold Rumpel – einen Verwandten des seinerzeitigen "arischen" Eigentümers - verpachtet. Wegen der anfallenden großen Reparaturen und offener Hypothekarzinsen wurde nicht mit einem Realisat gerechnet.42  Wie Köhler 1951 konstatierte, hatte es sich bei der ursprünglich für die "Ertüchtigung von Juden" angekauften Liegenschaft um den einzigen ihm bekannten Fall, "in welchem keine Arisierung durch den Auswanderungsfonds Wien bzw. Auswanderungsfonds für Böhmen und Mähren vorliegt, sondern um einen regelrechten Kauf [sic!]". Am 26. Februar 1951 wurde deshalb auf unbestimmte Zeit ein neuer Pachtvertrag über einen jährlichen Pachtschilling von 4.000 ATS jährlich abgeschlossen.43  Mit Kaufvertrag vom 16. September 1955 verkaufte Köhler die Liegenschaft schließlich um 338.000 ATS netto an Ignaz und Theresia Rumpl (die Eltern von Leopold Rumpl), womit sie aus dem Grundeigentum des AWF ausschied.44 

b) Das "Umschulungslager" Doppl / Altenfelden bei Linz45 

Seit 1886 war Friedrich Wilhelm Frommherz Besitzer der Pappenfabrik Doppl gewesen. Am 29. April 1938 starb Frommherz im 78. Lebensjahr und wurde auf dem Linzer Friedhof bestattet. Erbin der Pappenfabrik und der dazu gehörigen Liegenschaften war seine Enkelin, Maria Mösenbacher (von Zeitzeugen "Frommherz Miaz" genannt). Berichten von Zeitzeugen, meist ortsansässigen Personen, zufolge hatte Frommherz gemäß den Nürnberger Gesetzen als Jude, Mösenbacher als "Mischling zweiten Grades" gegolten. Mösenbacher soll schon längere Zeit vor dem Tod ihres Großvater im Wohngebäude der Pappenfabrik46  und dann bis nach dem Krieg in der Nähe beim Leitenbauern gelebt haben.47 

Maria Mösenbacher war aufgrund der Einant-wortungsurkunde des Amtsgerichtes Linz vom 22. Oktober 1938 Eigentümerin mehrerer in den Grundbüchern der Amtsgerichte Rohrbach (Katastral-gemeinde Hörbich), Neufelden (KG Haselbach) sowie Lembach eingetragen Liegenschaften, wobei in den Grundbüchern allerdings noch immer der erblasserische Großvater, Friedrich Wilhelm Frommherz, eingeschrieben war. Gegen Mitte 1939 verkaufte Mösenbacher die geerbten Liegenschaften und die Fabrik um insgesamt 180.000 RM an den "Auswanderungsfonds Wien". Im Kaufpreis inbegriffen war auch das auf den Liegenschaften betriebene Gewerbeunternehmen, nämlich eine Holzstoff- und Pappenfabrik einschließlich der Maschinen und der Wasserkraftanlage. Am 8. Mai 1939 wurde der von Rechtsanwalt Dr. Erich Rajakowitsch ausgearbeitete Kaufvertrag vom "Fondsführer", SS-Obersturmführer Diplomkaufmann Fritz Kraus, und Maria Mösenbacher (die hier als in Linz ansässige "Private" aufschien) unterzeichnet. Gemäß einer von Eichmann gezeichneten Note der Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Wien vom 9. Mai 1939, die Rajakowitsch der Fondsbehörde vorgelegte, stellte die Zentralstelle 300.000 bis 350.000 RM für den Ankauf von Liegenschaften zur Verfügung, auf denen "Lager zur forcierten Ausbildung von Juden auf handwerkliche bzw. landwirtschaftliche Berufe errichtet werden" sollten. Da dem Vertrag eine Vermögenstransaktion zwischen der Zentralstelle und dem Fonds zugrunde lag, erschien der Fondsbehörde "eine Schätzung der Liegenschaft entbehrlich". Sie berief sich darauf, dass der Kaufpreis laut Rajakowitsch als angemessen zu bezeichnen sei, und genehmigte am 11. Mai 1939 den Vertrag.48 

Das von Manus Diamant49  sowie Georg M. Hafner / Esther Schapira kolportierte Gerücht, wonach Adolf Eichmann ein Liebesverhältnis mit Maria Mösenbacher unterhalten habe, lässt sich nicht überprüfen.50  Abwegig erscheint jedenfalls Hafners / Schapiras Behauptung, dass Eichmann das Lager "als großzügiges Geschenk" für seine Geliebte eingerichtet habe und die jüdischen Männer "für die Freundin Adolf Eichmanns schuften mussten":

"Eichmann kaufte diesen kleinen Bauernhof mit Geldern von der Wiener Zentralstelle. Er wollte damit seiner Freundin eine Freude machen und errichtete dort ein kleines Arbeitslager für Juden."51 

Das Lager Doppl führte offiziell den Titel "Umschulungslager Pappefabrik Doppl, Altenfelden, Linz". Die Ortschaft liegt im Mühlviertel, an der Straße von Altenfelden nach Lembach, und besteht auch heute nur aus wenigen Gehöften und Einfamilienhäusern; rundherum verstreut liegen einige Bauernhöfe.52 

Die SS veräußerte ihren Besitz in Doppl bereits Ende 1941. Wie der SS-Lagerleiter Josef Weiszl am 13. September 1941 seiner Ehefrau Pauline brieflich mitteilte, waren wenige Tage zuvor "Herren von der Firma Manner & Comp., Schokoladefabrik, Wien" in Doppl gewesen und hatten die Fabrik wegen eines beabsichtigten Ankaufs besichtigt. In diesem privaten Schreiben deutete Weiszl auch auf den Zusammenhang zwischen dem Verkauf des Lagers durch die SS und dem Ende der jüdischen Auswanderung hin: Die Judenauswanderung aus dem Deutschen Reich sei ja abgeschlossen, nun könnten keine Juden mehr auswandern:

"Es bekommen alle Juden in Wien und im Reich überhaupt einen sechszackigen Stern auf den Rücken genäht [sic!] und werden zu Aufräumungsarbeiten in den besetzten Gebieten verwendet."53 

Am 23. September 1941 besichtigten Schätzmeister aus Wien das Lager.54  Wie aus den Tagesprotokollen hervorgeht, traf Obersturmführer Alois Brunner am 12. Dezember 1941 mit einer Kommission im Lager ein, um die Fabrik zu übergeben.55 

Gemäß dem Kaufvertrag vom 16. Dezeber 1941 erwarb die Kakao- und Schokoladenfabrik "Josef Manner & Comp. – A.G." die im Besitz des Auswanderungsfonds befindlichen Liegenschaften in den KG Hörbich, Haselbach und Lembach.56  Für die Liegenschaften, den dazugehörigen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb sowie die "Altenfelder Holzstoff- und Pappenfabrik" wurde ein Gesamtkaufpreis von Kaufpreis von 230.000 RM festgesetzt, zahlbar auf das Konto des AWF Wien beim Bankhaus Krentschker und Co., Wien I, Schubertring 3.57  Die Wiener Schokoladenfabrik Manner ließ in der Folge in Doppl Kartonagen für die Verpackung von Süßigkeiten produzieren.

1 Zum Hechaluz und den Hachschara-Lagern siehe Gabriele Anderl, Emigration und Vertreibung, in: Erika Weinzierl / Otto D. Kulka (Hrsg.), Vertreibung und Neubeginn. Israelische Bürger österreichischer Herkunft, Wien – Köln – Weimar 1992, S. 192 ff. sowie 210 ff..

2 Ebenda. - Die in den "Hachschara"-Lagern vorgebildeten Kandidaten wurden, soweit möglich, mit legalen Einwanderungszertifikaten oder aber unter Missachtung der restriktiven britischen Immigrationsbestimmungen mit sogenannten "illegalen Transporten" auf Schiffen nach Palästina gebracht.

3 Aus der Behörde des Stillhaltekommissars für Vereine, Organisationen und Verbände stammendes Schriftstück, Betreff: Umschichtung, 15.8.1938, Unterschrift unleserlich, Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik (AdR), Stiko, Ktn. 919, Ordner: Schriftwechsel Gestapo (1938 – 1939, Abt. IV – A c). – An den diesbezüglichen Diskussionen waren u.a. die Gestapo und der SD (Adolf Eichmann) beteiligt.

4 Vermerk SD II 112, gez. Hagen, 16.5.1939, Betreff: Jüdische Auswanderung aus der Ostmark, Yad Vashem Archives (YVA), Jerusalem, Kopien aus dem Sonderarchiv Moskau (zum Zeitpunkt der Archivbenutzung noch ohne Signatur).

5 Die Behörde des Stillhaltekommissars (Stiko) war nach dem Anschluss mit der Gleichschaltung aller jüdischen und nichtjüdischen Vereine in Österreich befasst, siehe dazu den Bericht von Verena Pawlowsky / Edith Leisch-Prost / Christian Klösch, Vereine im Nationalsozialismus. Vermögensentzug durch den Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und Verbände und Aspekte der Restitution in Österreich nach 1945 (Datenbank), hrsg. von der Historikerkommission der Republik Österreich, Wien 2003.

6 Urteil im Verfahren gegen Anton Brunner vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien (LG St Wien), 17.5.1946, YVA, 0.5 / 27.

7 Wolf Gruner, Zwangsarbeit und Verfolgung. Österreichische Juden im NS-Staat 1938-45, Innsbruck – Wien – München 2000, S. 152 und 290 ff.; zu den Lagerplänen der VVST siehe ebenda, S. 51 f; zu den Kasernierungsplänen des Reichskommissars Bürckel und der Stadtverwaltung S. 105 ff. und 132 ff.; zum Lager Gänserndorf siehe ausführlich S. 97 ff. und 146 f.. - Wegen des wirtschaftlichen Misserfolgs wurde das Lager Gänserndorf bereits Anfang April 1940 geschlossen.

8 Gruner, Zwangsarbeit, S. 50 f. und S. 177 ff.. - Bereits während der sogenannten "Sudentenkrise" im September 1938 wurde im Judenreferat des SD-Hauptamtes in Berlin der Plan entwickelt, die in Deutschland existierenden Lehrgüter jüdischer Organisationen im Kriegsfall zu Internierungs- bzw. Zwangsarbeitslagern umzugestalten. Die Juden sollten dabei die Mittel für ihre Verpflegung selbst aufbringen, und es sollten, ähnlich wie in den Konzentrationslagern, SS-Wachen für einen geregelten Arbeitsablauf sowie Ruhe und Ordnung sorgen. Die Pläne wurden wegen des für Deutschland günstigen Ausgangs der Krise auf Reichsebene zunächst nicht verwirklicht.

9 Exposé der Beratungsstelle der Jugend-Alijah Wien vom 25.4.1940, Central Archives for the History of the Jewish People, Jerusalem, (CAHJP), A / W, 2508.

10 SD Donau, gez. SS-Obersturmführer Eichmann, an SD-Hauptamt, 18.1.1939, Betreff: Jüdische landwirtschaftliche Umschulungsplätze, RGVA, Moskau, 500 / 1 / 387.

11 Vermerk SD II 112, gez. Hagen, 16.5.1939, Betreff: Jüdische Auswanderung aus der Ostmark, YVA, Kopien aus dem Sonderarchiv Moskau (zum Zeitpunkt der Archivbenutzung noch ohne Signatur).

12 Der "Auswanderungsfonds Wien" war 1938 im Zusammenhang mit der später für die Betreuung der "Nichtglaubensjuden" zuständigen "Gildemeester-Aktion" entstanden und sollte ursprünglich dem Zweck dienen, die Auswanderung mittelloser durch Gelder wohlhabender Juden zu finanzieren. Nach der Gründung der Zentralstelle für jüdische Auswanderung wurde der AWF in die Zentralstelle integriert und spielte immer stärker eine von der "Gildemeester-Aktion" unabhängige Rolle. Im Februar 1939 wurde dem Fonds eine eigene Rechtspersönlichkeit verliehen. Später verwertete der AWF in großem Rahmen Liegenschaften von aus Wien deportierten Juden. Zu diesem Themenkomplex siehe die Berichte Gabriele Anderl / Dirk Rupnow, Die Zentralstelle für jüdische Auswanderung als Beraubungsinstitution, sowie Theodor Venus / Alexandra-Eileen Wenck, Die Entziehung des Vermögens im Rahmen der Aktion Gildemeester. Eine empirische Studie über Organisation, Form und Wandel von "Arisierung" und jüdischer Auswanderung in Österreich 1938-1941 (Datenbank), hrsg. von der Historikerkommission der Republik Österreich, Wien 2003, sowie Jonny Moser, Die Gildemeester-Auswanderungshilfsaktion, Jahrbuch des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes (DÖW) 1991, S. 115 ff..

13 Gruner, Zwangsarbeit, S. 178 f..

14 Die bei Gruner erwähnten Angaben über die Bezahlung (Zwangsarbeit, S. 184) basieren auf Angaben von Zeitzeugen etc. und berechtigen nicht zu gesicherten Aussagen über ein eventuelles Entlohungsschema.

15 Siehe dazu etwa Wolf Gruner, Öffentliche Wohlfahrt und Judenverfolgung. Wechselwirkung lokaler und zentraler Politik im NS-Staat (1933-1942), München 2002, S. 327.

16 Zu den Hintergründen der Nisko-Transporte und zum Scheitern dieser Aktion siehe u.a. Hans Safrian, Eichmann und seine Gehilfen, Frankfurt / M. 1997, S. 68 ff..

17 Adolf Eichmann war nach der Gründung des RSHA im Herbst 1939 nach Berlin übersiedelt; sein Referat IV D 4 bzw. IV B 4 blieb aber weiterhin auch für die Wiener Zentralstelle zuständig.

18 Zum Madagaskar-Plan siehe vor allem Hans Jansen, Der Madagaskar-Plan. Die beabsichtigte Deportation der europäischen Juden nach Madagaskar, München 1997, sowie Magnus Brechtken, "Madagaskar für die Juden". Antisemitische Idee und politische Praxis. 1885-1945, München 1998.

19 Siehe dazu u.a. Erich Raja (= Rajakowitsch), Kopfjagd auf Rajakowitsch, Heusenstamm bei Offenbach / M. 1966, S. 10 f. (Rajakowitsch verfasste das Buch als Rechtfertigungsschrift).

20 H. G. Adler, Theresienstadt. 1941-1945. Das Antlitz einer Zwangsgemeinschaft. Geschichte. Soziologie. Psychologie, Tübingen 1960, S. 13, S. 37 und S. 852.

21 Die Verfasserin dankt Walter Zambal für viele wertvolle Hinweise und die Weitergabe von Dokumenten mit Bezug auf das Lager Sandhof.

22 Walter Zambal, Das Umschulungslager Gut Sandhof Windhag bei Waidhofen an der Ybbs, in: Waidhofner Heimatblätter, Waidhofen an der Ybbs 2000, S. 23; IKG Wien / Archiv der Anlaufstelle, Bestand: AWF.

23 Zeugenaussage Ing. Siegfried Kolisch im Verfahren gegen Robert Walcher vor dem LG St Wien, Vg 2 d Vr 1029 / 45, Hauptverhandlung, 3.12.1946, Bl. 163 ff..

24 IKG Wien / Archiv der Anlaufstelle, Bestand: AWF. Siehe dazu auch ebenda: LG für ZRS in Wien, Beschluss betr. EZ 59, KG Windhag, 27.10.1955.

25 Kanzlei der Rechtsanwälte Dr. Hugo Weber / Dr. Erich Rajakowitsch, gez. Dr. Rajakowitsch, an das Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten, Wien, Abt. II, Gruppe 4, Referat: Stiftungen und Fonds, Notstandsangelegenheiten, 26.6.1939, Betreff: AWF – Maderthaner, in: AdR, Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten, Wien, Zl. II / 4 - 151.877 / 39, Gegenstand: AWF, Liegenschaftserwerb, EZ 59, KG Windhag; Kanzlei Weber / Rajakowitsch, gez. Dr. Rajakowitsch, an das Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten, 11.9.1939, Betreff: Auswanderungsfonds – Gut Sandhof, Vorkaufsrecht Ebenberger, AdR, Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten, Zl. II / 4 – 168.481 / 1939.

26 Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten, Zl. II / 4 – 168.481 / 1939, Gegenstand: Auswanderungsfonds; Gut Sandhof, Vorkaufsrecht.

27 Kanzlei der Rechtsanwälte Dr. Hugo Weber / Dr. Erich Rajakowitsch, gez. Dr. Rajakowitsch, an das Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten, 11.9.1939, Betreff: Auswanderungsfonds – Gut Sandhof, Vorkaufsrecht Ebenberger, AdR, Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten, Zl. II / 4 – 168.481 / 1939; Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten, Abt. II, Gruppe 4, Referat: Stiftungen und Fonds, Notstandsangelegenheiten, 14.9.1939, Zl. II / 4 – 168.481 / 1939, Betreff: AWF; Gut Sandhof, Vorkaufsrecht. - Erwähnenswert erscheint in diesem Zusammenhang noch die Erwerbung eines weiteren Grundstücks durch die Wiener Zentralstelle bzw. den AWF "zum Zwecke der Judenumschulung", die allerdings eine Liegenschaft in Berlin (Am Großen Wannsee), also außerhalb des unmittelbaren Aktionsradius der Zentralstelle, betraf und offenbar über Anordnung des Eichmann-Referats IV D 4 im RSHA erfolgte. Die Hintergründe und Ziele dieser Transaktion bleiben allerdings im Dunkeln. Gemäß dem vom Fondsführer, SS-Hauptsturmführer Fritz Kraus, am 29.6. 1940 in Berlin unterzeichneten Kaufvertrag erwarb der AWF Wien die Liegenschaft um einen Betrag von 272.000 RM (Kanzlei der Rechtsanwälte Dr. Hugo Weber / Dr. Erich Rajakowitsch, gez. Dr. [Anton] Rintelen [jun.] an den Reichsstatthalter in Wien, Staatliche Verwaltung, Referat I a V B, Wien, 10.7.1940, Betreff: Ankauf einer Liegenschaft in Berlin-Wannsee durch den Auswanderungsfonds Wien, AdR, Reichsstatthalter (RSTH), Ktn. 277, AWF, 2476 / 40).

28 Zeugenaussage Rudolf Flussmann im Verfahren gegen Alfred Slawik vor dem LG St Wien, Vg 7 d Vr 435 / 47, 7.4.1948.

29 Zambal, Umschulungslager, S. 23.

30 Aussage des Angeklagten in der Hauptverhandlung, Verfahren gegen Robert Walcher vor dem LG St Wien, Vg 2 d Vr 1029 / 45, 3.12.1946, Bl.156.

31 Verfahren gegen Robert Walcher vor dem LG St Wien, Vg 2 d Vr 1029 / 45.

32 Zeugenaussage Alexander Klarfeld im Verfahren gegen Robert Walcher vor dem LG St Wien, Vg 2 d Vr 1029 / 45, Hauptverhandlung, 3.12.1946, Bl. 175 f..

33 Zambal, Umschulungslager, S. 28; Dienstbotenprotokoll 1915-1941, Windhag Nr. 3, Stadtarchiv Waidhofen / Ybbs; Schreiben Anton Ebenberger an das Gemeindeamt Windhag / Waidhofen a. d. Ybbs (an den Bürgermeister), Reinsberg, 27.4.1941, Fremdenbuch Windhag 1941-1944, Windhag Nr. 6, Stadtarchiv Waidhofen / Ybbs.

34 Zeugenaussage Ing. Siegfried Kolisch im Verfahren gegen Robert Walcher vor dem LG St Wien, Vg 2 d Vr 1029 / 45, Hauptverhandlung, 3.12.1946, Bl. 163 ff..

35 Zeugenaussage Rudolf Flussmann im Verfahren gegen Alfred Slawik vor dem LG St Wien, Vg 7 d V 2, 435 / 47, 7.4.1948

36 Brief von Josef Weiszl an seine Frau Pauline, Doppl, 23.9.1941,Verfahren gegen Josef Weiszl vor dem LG St Wien, Vg 7 c Vr 658 / 46, Ord. Nr. 56, Bl. 287.

37 Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (Hrsg.), Widerstand und Verfolgung in Niederösterreich 1934-1945, Bd. III, Wien 1987, S. 402 und 406. Gemäß der Opferdatei des DÖW wurde Goldberg wenige Tage später nach Auschwitz deportiert.

38 Verfahren gegen Robert Walcher vor dem LG St Wien, Vg 2 d Vr 1029 / 45.

39 Bericht Anderl / Rupnow, Zentralstelle.

40 Zeugenaussage Rudolf Flussmann vor dem Bezirksgericht Waidhofen a. d. Ybbs, 4.10.1945, Verfahren gegen Robert Walcher vor dem LG St Wien, Vg 2 d Vr 1029 / 45, Ord. Nr. 10, Bl. 29 f..

41 Zambal, Umschulungslager, S. 24 f.; Grundbuchsauszug KG Windhag, Waidhofen / Ybbs, EZ 358, IKG Wien / Archiv der Anlaufstelle, Bestand: AWF.

42 Erster Generalbericht des Abwesenheitskurators für den Auswanderungsfonds für Böhmen und Mähren, Dr. Friedrich Köhler, 9.11.1948, S. 19 f., Bezirksgericht Innere Stadt – Wien, 12 P 329 / 48, in: 1 P 313 / 61, Bd. 1, Bl. 77 f..

43 Vierter Generalbericht des Abwesenheitskurators für den Auswanderungsfonds für Böhmen und Mähren, Dr. Friedrich Köhler, 20.3.1951, S. 25 f., Bezirksgericht Innere Stadt – Wien, 12 P 329 / 48, in: 1 P 313 / 61, Bd. 1, Bl. 479 f., sowie Fünfter Generalbericht, 20.3.1958, S. 19, ebenda, Bl. 545. - In einem Vermögensverzeichnis über das vom Kurator Dr. Friedrich Köhler verwaltete Vermögen des AWF für Böhmen und Mähren nach dem Stand vom 31. Mai 1955 wurde für den Sandhof ein Einheitswert von 38.200 ATS sowie als Belastung der Rest einer Hypothek der Sparkasse der Stadt Waidhofen in der Höhe von 12.600 ATS angemerkt (Vermögensverzeichnis über das vom Kurator Dr. Friedrich P. Köhler, Rechtsanwalt in Wien I, verwaltete Vermögen des AWF für Böhmen und Mähren nach dem Stande vom 31.5.1955, S. 4, dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien am 16.6.1955 übergeben, Bezirksgericht Innere Stadt – Wien, 6 P 167 / 52).

44 Neunter Generalbericht des Abwesenheitskurators für den Auswanderungsfonds für Böhmen und Mähren, Dr. Friedrich Köhler, 26.1.1956, S. 15, Bezirksgericht Innere Stadt – Wien, 6 P 167 / 52, in: 1 P 313 / 61, Bd. 4, Bl. 399; Grundbuchsauszug KG Windhag, Waidhofen / Ybbs, EZ 358, IKG Wien / Archiv der Anlaufstelle, Bestand: AWF. Siehe dazu auch ebenda: LG für ZRS in Wien, Beschluss betr. EZ 59, KG Windhag, 27.10.1955.

45 Die Verfasserin dankt Florian Kneidinger für viele wertvolle Hinweise und die Weitergabe von Dokumenten mit Bezug auf das Lager Doppl.

46 Florian Kneidinger, Altenfelden zur Zeit des Nationalsozialismus, unveröffentlichte Fachbereichsarbeit im Fach Geschichte und Sozialkunde, Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Rohrbach, 1999, S. 35 f..

47 Kneidinger, Altenfelden, S. 41, unter Berufung auf Angaben von Margarete Pühringer (Tochter des Leitenbauern).

48 AdR, Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten, Abt. II, Gruppe 4, Referat: Stiftungen

und Fonds, Notstandsangelegenheiten, Wien I., Ballhausplatz 2, Zl. II / 4 – 137.517 / 1939, Gegenstand: AWF, Liegenschaftserwerb, 11.5.1939; beiliegend: Kaufvertrag zwischen Maria Mösenbacher und dem AWF, 8.5.1939; Grundbuch Rohrbach, Akt Nr. 276 / 39.

49 Manus Diamant, Geheimauftrag: Mission Eichmann. Aufgezeichnet von Moshe Meisels, Wien 1995, S. 209 ff.. – Diamant war nach dem Krieg auf der Suche nach dem flüchtigen Adolf Eichmann auch nach Altenfelden gekommen.

50 Florian Kneidinger, der in der Umgebung von Doppl zahlreiche Zeitzeugen über die NS-Zeit befragt hat, hält das Gerücht für das "Resultat mancher Missverständnisse" (Kneidinger, Altenfelden, S. 41).

51 Georg Hafner / Esther Schapira, Die Akte Alois Brunner. Warum einer der größten Naziverbrecher noch immer auf freiem Fuß ist, Frankfurt / M. 2000, S. 69 f..

52 Hafner / Schapira, Akte Alois Brunner, S. 65 ff.; Interview mit Gabriele Anderl mit Bernhard Müller, Hermann (Zvi) Riegler und Ern(e)st Wulkan, Wien 1999.

53 Brief von Josef Weiszl an seine Frau Pauline, Doppl, 13.9.1841, Verfahren gegen Josef Weiszl vor dem LG St Wien, Vg 7 c Vr 658 / 46, Ord. Nr. 56, Bl. 285.

54 Brief von Josef Weiszl an seine Frau Pauline, Doppl, 23.9.1841, Verfahren gegen Josef Weiszl vor dem LG St Wien, Vg 7 c Vr 658 / 46, Ord. Nr. 56, Bl. 287.

55 Tagesrapport des Lagers Doppl, 12.12.1941, Central Archives for the History of the Jewish People (CAHJP), Jerusalem, A / W (Archiv der Wiener Israelitischen Kultusgemeinde), 427 / 4.

56 Kaufvertrag zwischen dem Auswanderungsfonds Wien, gez. Der Fondsführer, SS-Sturmbannführer Fritz Kraus, Rundsiegel: Zentralstelle für jüdische Auswanderung Wien / Auswanderungsfonds Wien, sowie Josef Manner & Comp., gez. Wilhelm Riedl und Fiala, Wien, 16.12.1941, Grundbuch Rohrbach, Akt Nr. 651 / 42. - Der Kaufvertrag wurde von der Behörde des Reichsstatthalters in Wien am 9. Jänner 1942 fondsbehördlich genehmigt (Grundbuch Rohrbach, Akt Nr. 651 / 42), die Einverleibung des Eigentumsrechts für die Firma Manner durch Bescheid des Landrates des Kreises Rohrbach vom 12. Mai 1942 (Amtsgericht Lembach i. M., Beschluss, 4.6.1942, Grundbuch Rohrbach, Akt Nr. 651 / 42).

57 Kaufvertrag zwischen dem Auswanderungsfonds Wien, gez. Der Fondsführer, SS-Sturmbannführer Fritz Kraus, Rundsiegel: Zentralstelle für jüdische Auswanderung Wien / Auswanderungsfonds Wien, sowie Josef Manner & Comp., gez. Wilhelm Riedl und Fiala, Wien, 16.12.1941, Grundbuch Rohrbach, Akt Nr. 651 / 42.