Dieses is ach zum lachen
 den aufzug, was die dienstmaiden schabbath chol ha-moed pflegen zu machen. 
 An jomtob können sie sich nicht zigen un weil sie haben gar viel zu tun
 aso machen sie an schabbath chol ha-moed den aufzug wert gleich ein gross gekuk.  [...]
 Den ganzen nachtmittag genen sie spazieren
 was eppes ein landsflaken is, können sie bald verführen.
 Er meint, sie hat gewiss hundert taler liegen geld
 die protzerei gefint men nicht in die ganze welt.1 
 (Jakob ben Meir aus Altofen um ca. 1800)
 
 So erging es allen DienstbotInnen 
 In den Jahren 1781 bis 1784 erschien in Wien eine Flut von Broschüren über  Stubenmädchen und deren Verhalten. Verursacht durch das Aufheben der Zensur, die  noch in den Jahren der Regentschaft Maria Theresias geherrscht hatte, kam es  unter Joseph II. zu einem rapiden Anstieg von Veröffentlichungen zu Themen des  alltäglichen und öffentlichen Lebens. Diese zogen eine ganze Reihe von  Erwiderungen nach sich. Nach 1784 wurden alleine 50 Broschüren veröffentlicht,  die das sittliche Verhalten von Stubenmädchen zum Thema hatten. Es wird ihnen  darin vorgeworfen, zu aufreizend und oft besser gekleidet zu sein als ihre  Herrinnen und auf diese Art junge Männer und alte Witwer verführen zu wollen. 
 Johann Rautenstrauch, einer der Moralisten dieser Zeit und Verfasser einiger  dieser Broschüren, fragt sich zum Wert der Kleider, die die Stubenmädchen  tragen: „Woher das alles bei ihrem Lohn?“ Und er stellt fest: „Dazu spielen sie  die Empfindsamen, lesen fleißig den Werther und gehen im Augarten mit einem Buch  oder einem ,Chapeau’, der nur ein verkleideter Bedienter ist, Arm in Arm  spazieren.“ In der Folge beschreibt er die Stubenmädchen als unsozial, rechtlos  und unmoralisch. Er bezieht dies vor allem auf den Umstand, dass die  Stubenmädchen den bürgerlichen „Fräuleins und gnädigen Frauen“ die Männer  abwerben. Er fordert, diesen Sitten ein Ende zu setzen. Man müsse daher die  Stubenmädchen mittels strengeren Kleidervorschriften, Beobachtung und Bestrafung  bei Verführung von Söhnen und Töchtern sowie durch das Verbot, mit Männern  herumzuziehen, um ihre Reize bringen. Sollten sie sich dagegen widerspenstig  verhalten, so solle die Polizei eingreifen, sonst würden noch Köchinnen und  Küchenmenschen auch zu kokettieren beginnen.2 
 Diese einseitig verfassten Broschüren, in denen die Stubenmädchen selbst keine  Stimme erhielten, wurden von einem bourgeoisen Blickwinkel aus geschrieben und  werden den sozialen Einschränkungen und Nöten, in denen sich diese Frauen  befanden, nicht gerecht. Vorurteile über die Schlechtigkeit und Verdorbenheit  der Dienstbotinnen waren ständiger Begleiter dieser Berufsgruppe.3 Zudem bestand  eine große soziale Not für die DienstbotInnen in der Kaiserstadt, die durch die  „Dienstbotenordnungen“ der Jahre 1765 und 1810 nicht gelindert werden konnte.  Sie regelten unter anderem das Züchtigungsrecht der Dienstgeber gegenüber ihren  häuslichen Angestellten, das erst 1911 durch eine neue Gesindeordnung aufgehoben  wurde.4 Zusätzliche rechtliche und gesellschaftliche Einschränkungen waren die  begrenzten Ausgangs- und Besuchsrechte, die schlechten Arbeitszeiten und der  Verlust der Unterkunft bei längerer Krankheit. Auch kam es immer wieder zu  sexuellen Belästigungen oder Misshandlungen am Arbeitsplatz, die für die Täter  oft ohne Folgen blieben. Eine weitere Erschwernis bildete der zunehmend  distanzierte Umgang mit den Bediensteten in den sich neu formierenden  bürgerlichen Kleinfamilien. Während sich im 17. und 18. Jahrhundert die  Familienstruktur „des ganzen Hauses“ durchgesetzt hatte, in dem die Bediensteten  im dienstgebenden Haushalt einen Familienersatz finden konnten, war dies durch  die veränderte Selbstdefinition der Bürgerfamilien und der Entwicklung hin zur  so genannten Kernfamilie nicht mehr gewährleistet.5 
 
 Die Welt der jüdischen DienstbotInnen
 Ein sehr ähnliches Bild kann für die jüdischen Hausangestellten gezeichnet  werden. Es findet sich ebenso ein Pamphlet, das die moralische Sittsamkeit der  DienstbotInnen in Frage stellt. Außerdem galten für sie zusätzliche gesetzliche  Bestimmungen, die sie von ihren christlichen BerufskollegInnen unterschieden und  ihr Leben stärker einschränkten. 
 In den Jahren vor 1813 erschien in Prag ein jüdisch-deutsches Pamphlet von Jakob  ben Meir aus Altofen (heute Budapest), von dem ein Fragment mit der Eintragung  des damaligen Besitzers, Falk Lob Katz, Tebeth 5573’ (=1813) erhalten geblieben  ist. Max Grunwald, der bekannte jüdische Historiker und Volkskundler, hat diesen  Text in seinem „Jahrbuch für Jüdische Volkskunde“ herausgegeben und in seine  private Liedersammlung aufgenommen. Ein kleiner Ausschnitt aus diesem Pamphlet  wurde an den Beginn dieses Artikels gestellt. Dabei lässt die Jüdisch-deutsche  Mischsprache des Verfassers auf eine konservativ-religiöse Haltung deuten, denn  wer im Böhmen an der Wende zum 19. Jahrhundert aufgeklärt war bzw. sein wollte,  schrieb bereits entweder Deutsch oder Hebräisch.6 
 Der Verfasser dieser volkskundlichen Quelle beschäftigt sich über mehrere Seiten  mit verschiedenen gesellschaftsverändernden Phänomenen um das Jahr 1800, die vor  allem die unteren Schichten betrafen. In einem Rautenstrauch ähnlichem Stil  prangert er die liederliche Moral der handelnden Personen an. Viel mehr macht er  jedoch die zeitgenössischen Gesellschaftsveränderungen, die durch die jüdische  Emanzipation ausgelöst wurden, dafür verantwortlich und fordert, dass gegen das  Fortschreiten des Verfalls der Sitten Maßnahmen ergriffen werden. Die Schrift  beginnt mit einer Klage über den Zustand, dass Frauen mit Kindern in den  häuslichen Dienst bei Bürgerfamilien gehen und ihre eigenen Kinder in Pflege  geben und sie vernachlässigen. Wie Rautenstrauch prangert Jakob ben Meir die  Kleidung (die Haube) und den Lebensstil (Kaffee trinken, spazieren gehen etc.)  der Dienstmädchen an. Ebenso scheinen die Prager Dienstmädchen gute Chancen bei  bürgerlichen Männern gehabt zu haben, die er hier vor den „liederlichen“  Dienstmädchen warnt. Dem Vorwurf der Dekadenz sahen sich christliche und  jüdische Dienstbotinnen gleichermaßen ausgesetzt. Ob diese nun in Wien oder in  Prag lebten, spielt dabei keine große Rolle. Auffallend ist, dass diese Vorwürfe  immer nur gegen Frauen gerichtet waren. Sie stellten zwar circa drei Viertel der  häuslichen Angestellten in Wien, dennoch ist die einseitige moralische Wertung  ein Spiegel der wahrgenommenen Geschlechterrollen. 
 Neben den beschriebenen moralischen Vorwürfen, den gesellschaftlichen  Ausgrenzungen und den einschränkenden Dienstbotenordnungen, die sowohl  christliche wie jüdische DienstbotInnen betrafen, waren jüdische Bedienstete mit  zusätzlichen gesetzlichen Bestimmungen in ihrem Leben eingeschränkt.  Beispielsweise mussten jüdische Bedienstete bis 1814 in einer von ihrem  tolerierten Dienstgeber gemeldeten Wohnung leben. Erst in den Jahren danach  durften sie sich ihre Unterkunft selbst suchen. Weiters hatten sie alle Auflagen  zu erfüllen, die jedem in Wien anwesenden Juden auferlegt worden waren. 
 Joseph II. hatte durch das Toleranzpatent, das er 1782 erlassen hatte, den Juden  vorübergehend erweiterte Rechte ermöglicht. Nach dessen Tod wurden jedoch wieder  einschränkende Maßnahmen getroffen und so mussten sich Juden, die in Wien  ansässig wurden, bei einem speziell für sie eingerichteten Amt (Judenamt)  melden, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Dabei durfte der Tolerierte7  neben seiner Familie die DienstbotInnen und Angestellten, die er für das  Aufrechterhalten seines Haushaltes und des Wirtschaftsbetriebes benötigte, in  den Schutz seiner Toleranz aufnehmen. 
 Das Aufscheinen auf einer Familienliste eines Tolerierten, die dieser einmal im  Jahr beim Judenamt abzugeben hatte, war vielfach die einzige Möglichkeit für  jüdische Kleinbürger und Hausangestellte, in Wien bleiben zu können. Es war  unter den Tolerierten durchaus verbreitet, jüdischen Händlern und  Gewerbetreibenden, die versuchten, in Wien Fuß zu fassen, über eine Anstellung  als Dienstbote den vorläufigen Aufenthalt in Wien zu ermöglichen. Diese  Scheinanstellungen blieben auch dem Judenamt nicht verborgen, sodass fortan auch  Razzien durchgeführt wurden und die Beamten des Judenamtes nach  Scheinangestellten bei Tolerierten Ausschau hielten. 
 Die jüdischen Familien im Wien des ausgehenden 18. Jahrhunderts hatten dieselben  Berufssparten von DienstbotInnen angestellt, wie sie in den städtischen  Haushalten allgemein vorzufinden waren. Dabei fanden sie als Bediente (Haus-  oder Kammerdiener), Köchinnen, Stubenmädchen, Kinderfrauen oder Einkäuferinnen,  als Hausknechte oder Hausmägde, Küchenmägde oder Gouvernanten, Wirtschafterinnen  oder Ammen, Näherinnen oder GehilfInnen, Dienstmägde oder Kammerjungfern eine  Anstellung. Der bewilligte Aufenthalt bei einem Tolerierten betrug für  DienstbotInnen im Durchschnitt nicht mehr als zwei bis drei Jahre. Tatsächlich  kamen jedoch etwa zwei Drittel aller jüdischen Hausangestellten lediglich für  ein Jahr bei einem Tolerierten unter und nur ein geringer Teil fand danach  wieder bei einem anderen Dienstgeber eine Anstellung. Wer auf keiner  Familienliste stand, musste sich durch die sogenannten Bollettentaxen einen  Aufenthalt in Wien erkaufen.8 Wer sich dies nicht leisten konnte - was für den  größeren Teil der sich in Wien befindlichen anstel-lungslosen DienstbotInnen  gegolten haben mag -, war gezwungen aus Wien auszureisen oder musste sich  illegal in Wien aufhalten. Dass es nur sehr wenige schafften, sich in Wien eine  Existenz aufzubauen, zeigt die Tatsache, dass nur etwa 7 Prozent der zwischen  1787 und 1847 in Wien anwesenden jüdischen DienstbotInnen auf dem Währinger  Friedhof, dem für Wien einzigen jüdischen Friedhof dieser Zeit (1784-1879  belegt), begraben wurden. 
 Nach dem Wissen und der Vorstellung vieler Menschen heute waren die  DienstbotInnen des 19. Jahrhunderts vornehmlich jüngere Frauen, die aus Böhmen  und Mähren zugewandert waren. Was für die christlichen DienstbotInnen dieser  Zeit galt, galt im weitesten Sinne auch für jüdische Bedienstete. Den Erhebungen  zufolge, die ich im Zuge meiner Diplomarbeit (Jüdische DienstbotInnen in Wien.  Wien 2001) für die Zeit von 1787 bis 1847 machte, hatten knapp über 40 Prozent  der in Wien anwesenden jüdischen DienstbotInnen ihren Geburtsort in Böhmen oder  Mähren, andererseits waren jedoch knapp 38 Prozent der Hausangestellten aus  Ungarn zugewandert.9 Also nicht unwesentlich weniger. Im Vergleich mit den  Zahlen, die Israel Jeiteles für die Volkszählung von 1869 ausweist, ist  erkennbar, dass die Berechnungen, die von mir für die Jahre von 1787 bis 1847  ausgewiesen wurden, bestätigt werden . Aus den Berufen Hausknecht, Köchin, Magd  und Stubenmädchen kamen im Jahre 1869 43,4 Prozent aus Ungarn, 28,9 Prozent aus  Böhmen, 19,4 Prozent aus Mähren oder Schlesien, 4,2 aus Galilzien oder der  Bukowina und nur ein Prozent war in Wien geboren. Das erwähnte Klischee des  böhmischen Stubenmädchens wird in den Auswertungen insofern bestätigt, als in  den Jahren 1787 bis 1847 knapp 80 Prozent, der in Wien anwesenden und auf den  Familienlisten der Toleriertenfamilien aufscheinenden böhmischen Frauen, als  Dienstbotinnen beschäftigt waren. Nur etwa 20 Prozent der böhmischen Frauen  waren folglich im engeren Familienkreis eines Tolerierten oder als Angestellte  in Wien tätig. Keine andere Nation hatte einen so geringen Anteil aufzuweisen. 
 Vergleicht man die Zahl der DienstbotInnen pro Wiener Toleriertenhaushalt in den  Jahren von 1787 bis 1857, so ist eine erstaunliche Konstanz feststellbar. Die  Werte verändern sich über einen Zeitraum von 70 Jahren nur gering. Dabei muss  knapp ein Viertel der jüdischen Familien ohne Bedienstete auskommen. In etwa 60  Prozent der jüdischen Haushalte waren ein oder zwei Bedienstete angestellt. Drei  oder mehr Hausangestellte können sich nur etwa 15 Prozent der jüdischen  Tolerierten leisten. Die Vergleichszahlen für das Jahr 1857 sind den  Untersuchungen von Peter Schmidtbauer entnommen, der sich anhand einer  Volkszählung mit den sozialen Gegebenheiten der jüdischen Bevölkerung Wiens  auseinandergesetzt hat.10 
 Auch bei der Religionszugehörigkeit der Hausangestellten bei den  Toleriertenfamilien sind einige interessante Beobachtungen zu machen. In den  Jahren 1787 und 1810 dürften die Tolerierten in Wien noch beinahe ohne  christliche DienstbotInnen ausgekommen sein. Ab 1830, dem Jahr, in dem Ferdinand  I. Kaiser von Österreich wurde, pflegte das Judenamt einen lockeren Umgang bei  der Vergabe der Toleranzen und den Kontrollen der Bollettentaxen. Da nun der  hohe soziale Druck wegfiel, möglichst vielen jüdischen Zuwanderern über die  Toleriertenlisten den Aufenthalt in Wien zu ermöglichen, wurde es bei den  jüdischen Bürgerfamilien fortan üblich, christliche DienstbotInnen anzustellen.  Zwar hätten die jüdischen Dienstgeber in Wien bereits ab dem Jahre 1783 die  Möglichkeit gehabt, christliche DienstbotInnen anzustellen, tatsächlich aber  machten sie vor dem Jahr 1830 aus Solidarität zu ihren eigenen Religionsgenossen  von diesem Recht kaum Gebrauch. Im restlichen Reich wurde das Anstellen von  christlichen DienstbotInnen bei jüdischen Familien erst 1860 gestattet.11 Für  die Jahre 1830 bis 1847 ist bereits jede/r dritte Bedienstete als christlich  anzunehmen. Die Untersuchungen von Peter Schmidtbauer errechnen für das Jahr  1857 bereits einen Schnitt von 60 Prozent an christlichen DienstbotInnen, die  bei jüdischen Bürgern ihren Dienst taten.12 
 Schlussbemerkung
 Der stetige Rückgang des DienstbotInnenberufs bei der jüdischen Bevölkerung in  Wien in den Jahren nach 1830 ist in einer Zeit, in der der allgemeine Anteil der  DienstbotInnen prinzipiell anstieg, als ein Trend erkennbar, der in späterer  Folge (in etwa ab 1900) den gesamten Berufszweig der DienstbotInnen betraf. Nach  dem Niedergang der Habsburgermonarchie waren fast keine Personen, weder Christen  noch Juden, mehr bereit, als DienstbotInnen zu arbeiten. Zu groß war die Kluft,  die sich zwischen den Rechten der ArbeiterInnen und jener der DienstbotInnen  aufgetan hatte. Mit dem Wegfall der Einschränkungen zur Ansiedlung und der  Möglichkeit zur freien Berufswahl in den Jahren 1848 und 1867 begannen die  jüdischen Zuwanderer nach neuen Einstiegsmöglichkeiten in die urbane  Gesellschaft zu suchen. Der Beruf des/r Bediensteten galt nunmehr, selbst wenn  man aus ärmeren Verhältnissen kam, nur noch als eine Möglichkeit von vielen. 
 Eines zeigen all diese Beschreibungen sehr deutlich, es bestanden, was das  Schicksal und die Existenz der DienstbotInnen in Wien betraf, keine gravierenden  Unterschiede zwischen Christen und Juden. Es gab zwar nach wie vor weiterhin  unterschiedliche Identitäten und Zugehörigkeiten, die die christliche von der  jüdischen Welt trennten (und umgekehrt), aber die jeweiligen  Gesellschaftsgruppen behandelten ihre Bediensteten in ähnlicher Weise. Das  Selbstverständnis der DienstbotInnen war ähnlich und von ähnlichen Zwängen  beeinflusst.
1 Max Grunewald (Hg.): Jahrbuch für jüdische Volkskunde. Berlin/Wien 1923, S.  267ff.
 2 Emil Karl Blümmel, Gustav Guglitz: Altwienerisches. Bilder und Gestalten.  Wien/Prag/Leipzig 1921, S. 30 ff
 3 Jacob Katz beschreibt dies für jüdische DienstbotInnen in seiner Publikation -  J. Katz: Family, Kinship and Marriage, among Ashkenanzim in the Sixteenth to  Eighteenth Centuries, in: Jewish Journal of Sociology 1 (1959), S. 21.
 4 Marcus Casutt: Häusliches Dienstpersonal (insbesondere Dienstmädchen) im Wien  des 19. Jahrhunderts. Diss.Jur. Wien 1995, S. 44.
 5 Heidi Rosenbaum: Formen der Familie. Untersuchungen zum Zusammenhang von  Familienverhältnissen, Sozialstruktur und sozialem Wandel in der Deutschen  Gesellschaft des 19. Jahrhunderts. Frankfurt 1982, S. 273f
 6 Ruth Kestenberg-Gladstein: Neuere Geschichte der Juden in den böhmischen  Ländern. Erster Teil: Das Zeitalter der Aufklärung. 1780-1830. Tübingen 1969, S.  261, 357
 7 Als Tolerierter galt jene Person, die auf Grund einer ausdrücklichen  Genehmigung des Kaisers und nach dem Nachweis eines Vermögens über 10.000 Gulden  für eine bestimmte Zeit der Aufenthalt in Wien gewährt wurde. 
 8 Die Bollettentaxe betrug 1782 30 Kreuzer und wurde bis 1847 auf zwei Gulden  pro Person erhöht und waren maximal zwei Wochen gültig. Danach musste eine neue  Bollette erworben werden. Nachweis in: G. Wolf: Geschichte der Juden in Wien, S.  98 u. 141. Zum Vergleich kosteten 1 ½ Liter Wein im Jahre 1787 etwa 4 Kreuzer.  Ein Taglöhner erhielt 17 Kreuzer pro Tag. 
 9 Siehe Abb.1 und bei Wolfgang Gasser: Jüdische DienstbotInnen in Wien - von den  napoleonischen Kriegen, dem Biedermeier bis zur 1848-Revolution. Dipl.Arbeit  Wien 2001. S. 64-72. 
 10 Peter Schmidtbauer: Zur sozialen Wirklichkeit der Wiener Juden, in: Studia  Judaica Austriaca. Bd.6. Wien 1876, S. 80
 11 G. Wolf: Geschichte der Juden in Wien, S. 107.
 12 P. Schmidtbauer: Zur sozialen Wirklichkeit, in: Studia Judaica Austriaca.  Bd.6. Wien 1876, S. 80