Gesetzliche Voraussetzungen Der nationalsozialistische Staat legte Wert darauf, daß die  Behörden streng gesetzeskonform vorgingen. Es sei allerdings daran erinnert, daß  seine Gesetze in ihrer Gesamtheit von einer vollkommen undemokratischen  Regierung beschlossen wurden. Am 13. März 1938 wurde der „Anschluß" Österreichs  an das Deutsche Reich proklamiert1 und durch die angeordnete  Volksabstimmung am 10. April desselben Jahres bestätigt. Unter welchen  Bedingungen das „überwältigende Ja" zum „Anschluß" Österreichs zustande kommen  konnte, ist historisch versierten Personen aus den Erfahrungen mit „Wahlen" in  den Satellitenstaaten der ehemaligen Sowjetunion bestens bekannt. Theoretisch  waren also vom 10.April an alle Reichsgesetze auch in Österreich anzuwenden;  praktisch bedurften sie einer jeweiligen amtlichen Kundmachung durch die  entsprechende Behörde. Diese Kundmachungen erfolgten sehr rasch nacheinander.  Ich beschränke mich auf jene, die für mein Thema relevant sind. Verordnungsblatt für den Dienstbereich des Ministeriums für  innere und kulturelle Angelegenheiten, Abteilung IV: Erziehung, Kultus und  Volksbildung, Jahrgang 1938, 6.Stück vom 15.Juni 1938: Darin wird die Einführung der „Nürnberger Rassengesetze" mit  dem Datum 20. Mai 1938 in Österreich bekanntgemacht2. Verordnungsblatt für den Dienstbereich des Ministeriums für  innere und kulturelle Angelegenheiten, Abt.IV: Erziehung, Kultus und  Volksbildung, Jahrgg.1938, 7.Stück vom 1. Juli 1938 Darin wird die „Verordnung zur Neuordnung des  österreichischen Berufsbeamtentums" vom 31.Mai 1938 bekanntgemacht. Weitere Reichsgesetze und -verordnungen vor 1938 Auf Grund der oben angeführten Gesetze war schon in den  Jahren von April 1933 bis Dezember 1937 im Deutschen Reich mit einer Reihe  anderer Verordnungen gegen jüdische Schüler und Lehrer vorgegangen worden. Die  Hauptsorge galt zunächst der Beschränkung der Zahl jüdischer Schüler an  mittleren und höheren Lehranstalten. Das „Gesetz gegen die Überfüllung deutscher  Schulen und Hochschulen" vom 25. April 19333 schrieb z.B. vor, nur so  viele jüdische Schüler in mittlere und höhere Schulen aufzunehmen, wie es dem  durchschnittlichen Anteil der jüdischen Bevölkerung entsprach. Maßnahmen gegen Lehrer und Schulaufsichtsbeamte Da es im höchsten Interesse der nunmehrigen obersten Organe  liegen mußte, die Schulen mit ihren vielfältigen Möglichkeiten zur Einflußnahme  auf Kinder und Eltern so schnell als möglich „gleichzuschalten" und dafür  willfährige Beamte zur Verfügung zu haben, wurden zuerst die führenden Beamten  der Landesschulbehörden mit allen ihren Abteilungen zur Gänze außer Dienst  gestellt. Von den Schulaufsichtsbeamten der einzelnen Inspektionsbezirke Wiens  blieben nur wenige, von den Pflichtschuldirektoren etwa die Hälfte auf ihren  Posten; wieviele Lehrer außer Dienst gestellt wurden, war für mich nicht mehr zu  eruieren. Maßnahmen gegen jüdische Schüler Neben der Umstellung des gesamten Unterrichtes zum Zwecke der  Indoktrinierung der Schüler, die Oskar Achs sehr informativ dargestellt hat,4 wurde die „Säuberung" der Schulen von „artfremden" Schülern zügig in Angriff  genommen. Die gesetzlichen Grundlagen dazu waren vorhanden: sie fußen auf der  Verordnung des Reichsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Volksbildung vom  2.Juli 1937 und wurden vom Wiener Bundesministerium für Unterricht im April 1938  in einem Erlaß bekanntgemacht.5 Die endgültige Regelung, die ab dem  Schuljahr 1938/39 zu gelten hatte, wurde am 13.Juni 1938 erlassen.6 Für Wien galten also laut Erlaß Z. 20394 - III/9 folgende Bestimmungen: Jüdische Schüler unterliegen der Schulpflicht. Für die  Pflichtschulen (6-14jährige) gilt: a) in Stadtgebieten, in denen nach den bestehenden  Verhältnissen die Zusammenziehung schulpflichtiger jüdischer Kinder in eigenen  allg.öff. Schulen möglich ist, sind die hierfür erforderlichen Vorkehrungen in  der Weise zu treffen, daß eine dem rassischen Gesichtspunkte entsprechende  Neufestsetzung der Schulsprengel vorgenommen wird; b) sollte es in einzelnen Stadtgebieten nicht möglich sein,  für die jüdischen Schüler eigene öffentliche Pflichtschulen zu führen, so sind  bei mindestens 20 solcher Schüler an den öffentlichen Pflichtschulen  Sammelklassen für diese jüdischen Schüler einzurichten. In diesen Sammelklassen  können auch mehrere Schulstufen zusammengefaßt werden; c) auch an den privaten Volks- und Hauptschulen ist die  Unterrichtsführung nach den vorstehenden Richtlinien zu gestalten;  Privatschulen, die von einer überwiegenden Zahl jüdischer Schüler besucht  werden, sind künftighin zu Privatschulen für ausschließlich jüdische Kinder  umzubilden." Wer jemals in Pflichtschulen Erfahrungen sammeln konnte,  weiß, daß es speziell für jüngere Schüler einen Schock bedeutet, aus ihrer  gewohnten Schulumgebung herausgerissen zu werden, von der Trennung vom „besten  Freund" z.B. gar nicht zu reden. Davon aber abgesehen fallen zwei gravierende  Verschlechterungen für die jüdischen Schüler auf. Zum einen ist es die mögliche  Zusammenfassung mehrerer Schulstufen in einer Klasse. Die Wiener Schulbehörden  ließen es sich nach 1918 angelegen sein, „niedrig organisierte" Schulen  aufzulösen und solche Schulen zu schaffen, in denen jede Klasse einer Schulstufe  entspricht. Die Vorteile einer solchen Schule sind jedem Pädagogen wohlbekannt  und er muß die Bestimmung des Punktes b) unter anderem auch als den damaligen  Behörden gleichgültige Schlechterstellung jüdischer Schüler begreifen. Zum  andern bedeutet eine „Neufestsetzung der Schulsprengel" nichts anderes, als daß  den jüdischen Schülern Schulwege zugemutet werden konnten, die speziell für die  Kleinsten und deren Eltern eine Schikane bedeuteten. Diese Kinder mußten ja auf  ihrem Weg von und zu der Schule Begleitung haben und auch für größere Kinder  erhöhen sich mit der Entfernung die Gefahren des Schulwegs. Jüdische Volksschüler des Jahrgangs 1928 Was jene jüdischen Schüler betrifft, die im Schuljahr 1937/38  eine vierte Volksschulklasse besuchten, muß erwähnt werden, daß sie keine  Aufnahmsprüfung in eine öffentliche Mittelschule (heute „Allgemeinbildende  Höhere Schule") mehr machen durften. Sie konnten sich höchstens an einer  jüdischen Mittelschule um Aufnahme bewerben, dort durften aber in die erste  Klasse „nicht mehr als zwei von Hundert der gesamten Zahl der Schüler und  Schülerinnen aufgenommen werden, die in dem betreffenden Schuljahr die Höheren  Schulen Wiens besuchen".7 Daß die Anzahl der Plätze bei weitem nicht  reichen konnte, leuchtet ein. Es war eben beabsichtigt, Juden von aller höheren  Bildung auszuschließen und sie womöglich auf dem Niveau der Volksschule zu  belassen. Schon am 27. April, also fast unmittelbar anschließend an die  lange, mit Feiern aller Art gefüllten Zeit erging an alle Wiener Mittelschulen  eine mündliche Weisung des SSR f.W., die jüdischen Schüler aus diesen Schulen zu  entfernen. Der Wortlaut findet sich im Verordnungsblatt des SSR f.W., Stück XIV,  vom 1.Juni 1938. Eine gleiche Anordnung für die Wiener Pflichtschulen ist in  keinem Verordnungsblatt des SSR f.W. in der in Frage kommenden Zeit erschienen.  Die effektive Zusammenfassung der jüdischen Pflichtschüler in eigenen Schulen  oder Klassen wurde in Wien zwischen dem 9. und dem 16.Mai 1938 durchgeführt. Bemerkungen zur praktischen Durchführung der gesetzlichen  Vorgaben Am Montag, dem 21.März 1938 begann der Schulbetrieb wieder,  wenn auch nur für wenige Tage. Ich besuchte damals die vierte Klasse einer  Volksschule im 3. Bezirk, nahe dem Donaukanal. Die Jüdische Bevölkerung war dort  zahlreicher als in manchen anderen Bezirken, grenzte der Schulsprengel doch an  den „klassischen" Judenbezirk Leopoldstadt, nur durch den Donaukanal von diesem  getrennt. Meine Klasse wurde von 13 Jüdinnen besucht, was etwa ein Drittel der  Gesamtschülerzahl ausmachte. Bänke und Tische für die Schulkinder standen damals  in drei Blöcken zu je 6-7 Doppelplätzen hintereinander mit Gängen dazwischen,  sodaß es die sogenannte Tür-, Mittel- und Fensterreihe gab. Als ich am oben  genannten Tag das Klassenzimmer betrat, saßen alle jüdischen Mädchen stumm und  starr in der „Türreihe" beisammen, darunter meine drei „besten Freundinnen" und  betrachteten mich aufmerksam - so schien es mir wenigstens. Für die vollkommene  Richtigkeit dieser Erinnerung kann ich mich nicht verbürgen, aber dieses Bild  hat mich mein Leben lang verfolgt. Was nachher geschah, weiß ich nicht mehr.  Gesprochen haben wir sicher miteinander und ich entsinne mich auch, daß ich die  eine oder andere Freundin noch besuchen durfte. Auch meine Eltern erfaßten erst  nach und nach die Gefahr, in die man sich durch den Verkehr mit Juden begab. Ab  Mitte Mai mit der Umschulung der jüdischen Kinder rissen die Kontakte aber ab.  Soviel ich heute weiß, hatten bis dahin zwei der Väter meiner Freundinnen  bereits Selbstmord begangen. Einrichtung von „Judenschulen" und „Judenklassen" für  Pflichtschüler Da es mir nicht gelang, die geschlossene Reihe der Erlässe  des SSR f.Wien für die relevanten Monate aufzufinden, kann ich mich nur auf die  Kundmachungen im Verordnungsblatt des SSR f.W. und jene Schulchroniken beziehen,  die mir zugänglich wurden. Letztere befinden sich z.T. im Archiv der Stadt Wien,  z.T. noch an den entsprechenden Schulen. Weiters fand ich eine Anfrage des Präsidialbüros der Stadt  Wien an den SSR f.W. vom 30. Juni 1938 betreffend eine Eingabe der  Israelitischen Kultusgemeinde. Der SSR f.W. gab in seiner Antwort die Errichtung  von 8 Volksschulen, 4 Hauptschulen und 2 Volks- und Hauptschulen mit rein  jüdischer Population bekannt.8 Binnen zwei Jahren nahm der Bedarf an  „Judenschulen" und „Judenklassen" sehr stark ab. Schikanen und Terror förderten  die von den Nationalsozialisten gewünschte Auswanderung der Juden. Wer  finanziell dazu in der Lage war, floh unter Zurücklassung des Großteils seines  Eigentums. Sieben meiner eigenen Mitschülerinnen, deren Daten ich ausfindig  machen konnte, verließen Österreich zwischen dem 10.Mai 1938 und dem 14.Juli  1941. Die letzte Familie schaffte es offensichtlich noch knapp vor dem im  Oktober 1941 angeordneten endgültigen Auswanderungsstopp. Wer dann noch in Wien  verblieben war, verfiel bis auf wenige Ausnahmen der Deportation. Die Schule in  der Kleinen Sperlgasse, die im Dezember 1940 aufgelassen worden war, diente von  da an als Sammelstelle für die zu Deportierenden. Die Schulchronik der  Volksschule im 2. Bezirk, Leopoldsgasse, vermerkt, daß die Kleine Sperlgasse als  „Judendurchzugslager" gedient hat und „ab Weihnachten 1942 wieder für schulische  Zwecke nutzbar" wurde. Die Deportationen aus Wien waren also um diese Zeit  abgeschlossen. Auch die spätere Literatin und Germanistin Ruth Klüger und ihre  Mutter waren unter den zuletzt Deportierten. Was sie bis dahin - also durch ihre gesamte Volksschulzeit  und noch etwas länger - erlebt hat, sei hier zitiert: „Aber es lag mir im Grunde  wenig daran, ob ich pünktlich oder unpünktlich in die Schule kam. Denn es war  unwesentlich geworden, ob ich rechtzeitig da war. Wichtiger war schon eher, wie  viele von den Klassenkameraden „ausgehoben", das heißt deportiert worden oder  untergetaucht waren oder doch noch das Land hatten verlassen können. Man kam in  die Klasse und sah sich um. Die, welche fehlten, waren möglicherweise krank,  wahrscheinlicher war es, daß man sie nicht wieder zu Gesicht bekommen würde.  Wenn es zu wenige waren, dann wurde die Schule aufgelöst und die Schüler in eine  andere, ebenso zusammengeschrumpfte, versetzt. Die Klassenräume waren immer  älter und verkommener geworden... Die Kinder, die in Wien geblieben waren,  trugen immer ärmlichere Kleidung, ihre Sprache wurde immer dialektdurchsetzter,  man hörte ihnen die Herkunft aus den ärmeren Vierteln der Stadt an. Denn ohne  Geld konnte man nicht auswandern. In allen Ländern der Welt waren die ärmeren  Juden noch weniger willkommen als die wohlhabenden. Und auch die Lehrer  verschwanden, einer nach dem anderen, sodaß man sich alle zwei, drei Monate auf  einen neuen gefaßt machen mußte. In acht verschiedenen Schulen hab ich diesen  Schulbetrieb etwa vier Jahre lang mitgemacht...".9 Die Zahl der Pflichtschüler, die ab dem 16.Mai 1938  öffentliche jüdische Volks- und Hauptschulen zumindest kurzfristig besuchten,  ist heute nicht mehr eruierbar. Ihre Schuldokumente sind ebenso verschwunden wie  die „Klassenbücher", die statt der alten Klassenkataloge seit dem Jahr 1921  geführt werden mußten. Da das Fehlen der oben genannten Dokumente nicht pauschal  mit Bombenschaden, Einquartierung und anderen Kriegseinwirkungen erklärt werden  kann, ist eine absichtliche Vernichtung nicht auszuschließen - wann immer diese  auch stattfand. Aussagen der Schulchroniken zur Ausschulungsthematik Die 30 Schulchroniken, die ich bearbeiten konnte, stellen nur  10% des anzunehmenden Bestandes dar. Dennoch können einige Aussagen gemacht  werden. 5 Chroniken mußte ich ausscheiden, da sie erst mit dem April  1945 beginnen. Leider waren darunter alle aus meinem ehemaligen eigenen  Schulbezirk, auch die „Judenschule" Eslarngasse. Von den verbleibenden 25  erwähnen 13 die Ausschulung der jüdischen Kinder überhaupt nicht, die 12 übrigen  nennen teilweise die Zahl der Ausgeschulten und die Schule, an die sie sich zu  begeben hatten. Mit Vorsicht kann man also behaupten, daß die Hälfte der Schulen  Wiens ein so einschneidendes Ereignis nicht einmal erwähnenswert fand.  Vielleicht haben auch Angst oder Schuldgefühle eine Rolle gespielt. In einer einzigen Chronik fand ich eine Eintragung, die eine  gewisse Bedachtnahme auf die Lage der jüdischen Kinder verrät: „22.III. 1938 Die  jüdischen Schülerinnen zeigten am 1.Schultage ein bedrücktes Wesen. Dieses  verschwand, als ihnen erklärt wurde, daß sie keinerlei Verfolgungen erdulden  müssen. Wir wollen nur eine reinliche Scheidung zwischen deutscher und jüdischer  Nation. Die jüdischen Schüler waren wie immer sorglos und lustig".10 Wohlmeinung? Illusion? Am 16.Mai 1938 war es damit zu Ende. 52 Buben und 61 Mädchen  mußten die Schule verlassen; es wurde ihnen ein Schulweg von der  Greiseneckergasse in die „Judenschule" Währingerstraße 43 zugemutet, also in den  9.Bezirk. Ebenso erging es den Kindern aus der Hauptschule 20.Jägerstraße. Die Beispiele ließen sich fortsetzen. Verschärfung der Lage im Schuljahr 1938/39 Im November dieses Schuljahres ereignete sich bekanntlich der  Mord an einem Mitglied der deutschen Botschaft in Paris durch einen jungen  Juden, dessen Eltern zusammen mit Hunderten von Leidensgenossen als polnische  Staatsbürger von Deutschland an die polnische Grenze transportiert wurden. Polen  wollte diese Menschen nicht übernehmen und während des Hin und Her zwischen den  beiden Ländern litten die Juden unsägliche Qualen durch Hunger, Kälte und Angst.  Das Attentat diente nun der deutschen Regierung als Vorwand zum Befehl für einen  Pogrom im ganzen Reichsgebiet, der als „Reichskristallnacht" vom 9. auf den  10.November 1938 in die Geschichte eingegangen ist. Daß es sich dabei nicht um  einen „spontanen Volksaufstand" gehandelt hat, ist inzwischen längst durch  Dokumente hinlänglich nachgewiesen; ebenso aber auch, daß der Pöbel im gesamten  Reichsgebiet und natürlich auch in den österreichischen Städten die Gelegenheit  zu Plünderungen und Gewalttaten eifrig ergriff. In Wien wurden alle Synagogen  verwüstet und bis auf eine auch angezündet - diese letztere wurde nur geschont,  weil ihr Brand unfehlbar auch benachbarte Häuser schwerstens gefährdet hätte. Von sieben meiner - zu diesem Zeitpunkt schon ehemaligen -  Mitschülerinnen, deren Ausreisedaten ich eruieren konnte, weilten damals noch  fünf in Wien und wurden damit Zeugen des Pogroms. Von einem der Väter dieser Mädchen weiß ich, daß er am  10.November in der Rossauer Kaserne inhaftiert, aber offenbar wieder  freigelassen wurde. Nach Aussage seiner Tochter mir gegenüber hat sein erster  Angestellter - damals schon sogenannter „komissarischer Leiter" des  Speditionsunternehmens - für ihn interveniert. Eine andere mir bekannte Familie  floh mit gefälschten Papieren bei Nacht und Nebel nach Belgien. Auf welchem Weg  ist mir nicht bekannt. Sie war von einem ehemaligen Angestellten gewarnt worden,  daß die GESTAPO für die nächste Nacht zu erwarten sei. Beide vorher genannten Tatsachen sind durch Briefe in meinem  Besitz belegt. Erlaß des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und  Volksbildung vom 15.November 1938, E I b 745 (b) „Nach der ruchlosen Mordtat von Paris kann es keinem  deutschen Lehrer und keiner deutschen Lehrerin mehr zugemutet werden, an  jüdische Schulkinder Unterricht zu erteilen. Auch versteht es sich von selbst,  daß es für deutsche Schüler und Schülerinnen unerträglich ist, mit Juden in  einem Klassenraum zu sitzen. Die Rassentrennung im Schulwesen ist zwar in den  letzten Jahren im allgemeinen durchgeführt, doch ist ein Restbestand jüdischer  Schüler auf den deutschen Schulen übriggeblieben, dem der gemeinsame Schulbesuch  mit deutschen Jungen und Mädeln nunmehr nicht weiter gestattet werden kann.  Vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Regelungen ordne ich daher mit sofortiger  Wirkung an: 1. Juden ist der Besuch deutscher Schulen nicht gestattet.  Sie dürfen nur jüdische Schulen besuchen. Soweit es noch nicht geschehen sein  sollte, sind alle eine deutsche Schule besuchenden jüdischen Schüler und  Schülerinnen sofort zu entlassen. 2. Wer jüdisch ist, bestimmt §5 der Ersten Verordnung vom 14.  November 1935 zum Reichsbürgergesetz (RGBl. I S. 1333). 3. Diese Regelung  erstreckt sich auf alle mir unterstellten Schulen einschließlich der  Pflichtschulen."11 Es hat sicher auch in Wien Pflichtschulen gegeben,  deren Anzahl jüdischer Schüler so gering war, daß menschlich empfindende Lehrer  und Schuldirektoren einzelne Kinder im gewohnten Klassenverband belassen  konnten, um ihnen den Schock der Ausschulung zu ersparen. Eine meiner  Altersgenossinnen versicherte mir, daß es in ihrer eigenen damals 4.Klasse einer  einzelnen Jüdin gestattet wurde, bis zum Ende der Volksschulzeit, also bis Juni  1938, bei ihren Mitschülerinnen zu verbleiben. Solche Fälle sollte es ab  November 1938 nicht mehr geben. Aus dem Protokoll einer Besprechung von Referenten des  Ministeriums für innere und kulturelle Angelegenheiten, Abt.IV (Erziehung,  Kultus und Volksbildung) Diese Besprechung fand am 28.November 1938 statt und erzielte  Übereinstimmung in den nachfolgend angeführten Punkten. Ich zitiere wörtlich und  unterbreche mit Erläuterungen. „1. Der erstrebenswerte Zustand wäre, die  Erhaltung der Pflichtschulen für Juden in die private Hand (der Juden) zu  bringen. Doch ist dabei folgendes zu bedenken: Mit dem Abwandern der reichen und  dem Zurückbleiben der unbemittelten Juden dürfte die Erhaltung von privaten  Volksschulen wegen der unzureichenden Mittel, die der Sache zur Verfügung  stünden, aufhören, und es fiele die Judenschule dann doch der öffentlichen Hand  zur Last. Daher wäre es besser, die Volksschule von Haus aus in der öffentlichen  Hand zu belassen, weil dadurch die direkte Einflußnahme der Behörde in allen  Belangen voll gegeben wäre, und die Kosten durch Umlagen in der Judenschaft  hereinzubringen." „2. Für Juden gibt es nur die Volksschule und keine  Hauptschule. Etwaige private Hauptschulen können nur mit Genehmigung des  Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung geführt werden." Dazu ist zu bemerken, daß die 8-klassige Volksschule noch im  Jahre 1938 wie auch seit Jahrzehnten davor der in den österreichischen  Bundesländern meistbesuchte Pflichtschultyp war. Die 4-klassige „Hauptschule"  der 1.Republik galt in der Zeit des Austrofaschismus als „Eliteschule" für  begabte Schüler, die aus verschiedenen Gründen kein Gymnasium besuchen konnten.  Altersparallel dazu liefen im Wien der oben genannten Zeit die wenig geschätzten  sogenannten „Abschlußklassen" der Volksschule für 11-14jährige. Da meine Mutter  mehrere Jahre hindurch in solchen Klassen unterrichtete, weiß ich, daß dort nur  die wirklich hauptschuluntauglichen Schüler saßen. Dieses Niveau sollte also allen jüdischen Schülern Wiens  zugemutet werden, unabhängig von ihrer Begabung. Wie weit dies aber zur  Ausführung kam, ist zweifelhaft. Es ist ja bis in das Jahr 1940 noch von  jüdischen Hauptschulen die Rede. In jedem Fall traf die Diskriminierung  wahrscheinlich nur mehr die Ärmsten, die noch zurückgeblieben waren, weil sie  die Kosten der Auswanderung nicht bestreiten konnten. Niederschlag der Ereignisse vom 9./10.November in den  Schulchroniken In 22 der 25 Schulchroniken, die ich untersuchen konnte, wird  der Vorkommnisse nicht Erwähnung getan. Dies ist mit größter Wahrscheinlichkeit  darauf zurückzuführen, daß die betreffenden Schulen von den Ereignissen nicht  berührt wurden. Ich selbst habe keinerlei Erinnerung an diese Tage. Viele Eltern  werden wohl ebenso wie meine ihre Kinder von den Straßen ferngehalten und nur  hinter vorgehaltener Hand das Geschehene erörtert haben. Eine einzige der  Chroniken registriert den 10.November als „schulfrei" ohne weitere Erläuterung.  Auch daran habe ich keinerlei Erinnerung. Eine weitere Chronik vermerkt für den  12.November 1938 „Sprengung des Judentempels" mit genauer Zeitangabe „11 Uhr  30", also während des Unterrichtes. Schule und Synagoge lagen auf Hausnummer 3,  resp. 7.12 Offenbar kam es aber zu keiner Beeinträchtigung des  Schulalltags, wie es dagegen für die folgende Schule laut Bericht ihres  Direktors der Fall war: „10.11. 9 Uhr 25: Sprengung des Tempels in der  Schmalzhofgasse. Starke Detonation, hierauf Feuer. Nachbarschule wird geräumt  (grenzt an den Tempel), da, lt.Bericht aus der Nachbarschule, Flammen  herüberschlagen. Die Knaben verlassen in größter Ordnung unter Aufsicht der  Lehrpersonen über meinen Auftrag das Schulhaus, werden in der Liniengasse  Richtung Gürtel entlassen. Meldung an den Inspektor und an den SSR (Zentrale)  durch mich um 10 Uhr 45 Min.".13 Über Reaktionen von Lehrern,  Schülern und Eltern wird nirgends etwas berichtet. Der allgegenwärtige Terror  scheint sehr wirksam gewesen zu sein; eine Zustimmung vieler zum Pogrom darf man  wohl auch voraussetzen. Nach der „Reichskristallnacht" verstärkten sich Flucht und  Auswanderung der Wiener und österreichischen Juden lawinenartig. Von meinen fünf  vorher erwähnten Mitschülerinnen verließen vier zwischen November 1938 und  Februar 1939 Wien. Es ist also sicher, daß der Bedarf an Schulen für jüdische  Kinder schlagartig abnahm - wie es sich die Machthaber ja auch wünschten und  vorstellten. Ende der öffentlichen Beschulung jüdischer Kinder Einleitend sei daran erinnert, daß am 1.September 1939 der  deutsche Angriff auf Polen und mit ihm der 2.Weltkrieg begann. „Der VÖLKISCHE  BEOBACHTER" brachte im Mai 1939 einen Bericht über die Bevölkerungsbewegung bei  den Juden, daß bis zum Mai 1939 rund 100 000 österreichische Juden ausgewandert  seien. Bis zum Kriegsausbruch am 1.September 1939 wanderten weitere 10000 Juden  aus. Insgesamt gelang es, rund 125 000 österreichische Juden zur  Auswanderung zu bringen".14 Nach den Statistiken der Israelitischen  Kultusgemeinde lebten am 13.März 1938 in ganz Österreich 181 778 Juden, davon  165 946 in Wien. Nach den Aufzeichnungen des Reichsführers SS Heinrich Himmler  allerdings wurden 220 000 von den Nürnberger Gesetzen betroffen.15 Die Differenz erklärt sich daraus, daß die „Rassengesetze" auch Personen  betrafen, die der Kultusgemeinde nicht angehörten, zum Christentum übergetreten  oder auch ohne religiöses Bekenntnis waren. Infolge der Kriegsereignisse wurden die Möglichkeiten zur  Auswanderung so sehr verringert, daß diese im Sommer 1940 fast völlig zum  Stillstand kam. Für die unglücklichen Zurückgebliebenen beschlossen der damalige  Reichsstatthalter der „Ostmark" von Schirach und Hitler die Deportation in das  sogenannte „Generalgouvernement", d.h. Zentralpolen. Das bedeutet noch nicht  unmittelbar den Massenmord; dieser wurde erst im August 1941 geplant und auf der  „Wannseekonferenz" im Jänner 1942 in Berlin beschlossen. Freilich erlagen  Hunderte den Strapazen des Transportes, wurden am Zielort erschossen oder fielen  dem Probebetrieb von Vergasungsautobussen zum Opfer. Von den 10000 Wiener Juden, deren Deportation geplant war,  ereilte dieses Schicksal zunächst „nur" etwas über 5000. Eine meiner ehemaligen  Mitschülerinnen z.B. blieb noch mit Mutter und dem schwerkranken und aller  seiner Besitzungen beraubten Vater zurück. Wie es dieser schaffte, doch noch  genügend Geldmittel und die geforderten Dokumente aufzutreiben und im Juli 1941  mit seiner Familie auszureisen, ist mir nicht bekannt. Wie knapp das Entkommen war, ist daraus zu ersehen, daß im  August desselben Jahres ein Auswanderungsstopp für alle männlichen Juden verfügt  und ab 1.September das Tragen des „Gelben Sternes" Vorschrift wurde. Für die Deportationen wurden Sammellager eingerichtet; eines  befand sich in der vormaligen „Judenschule" Kleine Sperlgasse im 2.Bezirk, die  1940 geschlossen wurde. Ab Dezember 1942 ist dieses Gebäude laut Schulchronik  der Volksschule 2.Bezirk, Leopoldsgasse „wieder für schulische Zwecke nutzbar",  d.h. daß die Deportationen so gut wie abgeschlossen waren. Die letzten amtlichen Mitteilungen über die Schließung von  „Judenschulen" gelten für das Schuljahr 1939/40 und Ruth Klüger spricht von  „fast 4 Jahren", in denen sie von Schule zu Schule gejagt worden war. Für ihre  Altersstufe gilt dies also für die Schuljahre 1937/38 bis 1940/41. Bis zu ihrer  Deportation im Sommer 1942 besuchte sie keine Schule mehr. Dazu gibt es folgenden Hinweis: „Die Schulpflicht für  jüdische Kinder war in diesem Jahr (1942) faktisch aufgehoben worden. Am  20.6.1942 hatte das Reichserziehungsministerium in einem unveröffentlichten  Erlaß mit Wirkung vom 30.6.1942 die Schließung aller jüdischen Schulen verfügt".16 Bemühungen der Israelitischen Kultusgemeinde um einen  geordneten Unterrichtsbetrieb für jüdische Kinder Nach Überwindung des ersten Schocks begann sich die IKG darum  zu bemühen, den jüdischen Kindern einen vertretbaren Bildungsweg zu sichern. Sie  verfaßte vor Beginn des Schuljahres 1938/39 eine Eingabe an den Stadtschulrat  für Wien, die ihre Vorstellungen für einen ordentlichen Schulbetrieb für  jüdische Kinder zum Gegenstand hatte. Diese wurde unter der Präsenzzahl 312/38  dem Ministerium für Innere und Kulturelle Angelegenheiten, Abt.IV, vorgelegt und  mit Bemerkungen versehen. Im folgenden werden die Ersuchen der IKG und die  Stellungnahmen des SSR f.W. punktweise dargestellt.17 Diese  Stellungnahme wird jeweils wörtlich zitiert. 1. Es wird eine Besoldung der jüdischen Lehrer erbeten, die  dem Gehalt der Lehrer an „arischen" Schulen entspricht. „...besteht in Wien noch  eine entsprechende Zahl jüdischer Pflichtschulen. Die Entscheidung über die  Entlohnung dieser Lehrer fällt in den Bereich des Bürgermeisters. Der  Stadtschulrat steht auf dem Standpunkt, daß die Bezahlung eine tunlichst geringe  zu sein hat". 2. Auf Grund der zu erwartenden hohen Schülerzahl an  jüdischen Pflichtschulen wird um die Möglichkeit von Klassenvermehrungen  gebeten. (Vielleicht wollte die IKG damit die Führung möglichst weniger Klassen  erreichen, in denen mehrere Schulstufen vereinigt sind). „...wird bemerkt, daß  die Not an Schulgebäuden in Wien bereits so groß ist, daß auch an den arischen  Schulen für einige Zeit mit Wechselunterricht gerechnet werden muß. Im Lande  Österreich kommen Klassenstärken von 60 - 70 Schülern an arischen Schulen noch  immer vor. Daher kann dem Ansuchen des Punktes 2) nicht stattgegeben werden". Vermutlich waren noch immer zahlreiche Schulgebäude  zweckentfremdet. Die Formulierung „im Lande Österreich" dürfte für die  Bundesländer, nicht aber für Wien zutreffen. Dort wurde in den Jahren vor dem  12. März 1938 die Klassenschülerhöchstzahl von 36 selten überschritten. 3. Im gegenwärtigen Gebäude des Chajes-Gymnasiums im  20.Bezirk, derzeit Staudingergasse, soll nach dem Wunsch der IKG eine jüdische  Hauptschule errichtet und dem Gymnasium angegliedert werden. „Gegen die Verlegung einer der notwendigen Pflichtschulen in  das Gebäude des Chajes-Realgymnasiums liegt kein Einwand vor, doch hat für diese  Pflichtschule genau derselbe Lehrplan zu gelten wie für die übrigen jüdischen  Pflichtschulen der Gemeinde Wien". Dies ist vermutlich eine Absicherung der Behörden gegen eine  etwaige Unterrichtserteilung auf Mittelschulniveau in dieser Hauptschule. 4. Die IKG ersucht, für abwandernde Gymnasiasten Schüler  aufnehmen zu dürfen, die inzwischen notgedrungen die Hauptschule besuchen  müssen. „Eine Ergänzung der Schüler des Chajes-Realgynasiums an  Stelle der während des Schuljahres abwandernden Schüler aus der im  Chajes-Realgymnasium eventuell unterzubringenden Hauptschule, ist ebenso  abzulehnen wie jede andere Ergänzung. Die 2% jüdischen Mittelschüler ergaben  sich aus der Lage zur Zeit des Umbruches, sind aber kein bleibendes Verhältnis.  Wenn die Zahl der Juden in Wien - was sehr erwünscht ist - durch Abwanderung  verringert wird, muß natürlich die Zahl der jüdischen Schüler am  Chajes-Realgymnasium auch geringer werden". 5. Den jüdischen Lehrern am Chajes-Gymnasium, die durch  Abwanderung der Schüler nicht mehr dort verwendet werden können, möge gestattet  werden, an der dortigen Hauptschule zu unterrichten. „Punkt 5) ist als Folgerung  von 4) entschieden abzulehnen". 6. Eine Schülerhöchstzahl von 40 pro Klasse möge genehmigt  werden. „Punkt 6) Klassenstärken mit 40 Schülern oder weniger sind unter Hinweis  auf Punkt 2) abzulehnen". 7. Es wird um öffentliche Subvention jüdischer Schulen  ersucht, wie sie im „Altreich" gehandhabt wird. „Subventionen jüdischer Schulen,  sei es jüdische Pflichtschulen der Kultusgemeinde oder des privaten Chajes-Realgymnasiums  kommen nicht in Frage". 8. Um die Möglichkeit der Errichtung einer 1.Klasse ab  Schulbeginn 1938/39 im Chajes-Gymnasium wird ersucht. „Dagegen liegt kein  Bedenken vor, weil es eine Entlastung des öffentlichen Aufwandes bedeutet. Die  Kinder des eigenen Volkes dürfen nur in Staatsschulen unterrichtet werden, der  fremden Rasse soll die Möglichkeit gegeben werden, ihre Kinder für die  erwünschte Auswanderung vorzubereiten". Die Punkte 9 und 11 sind nicht themenrelevant, hingegen ist  interessant, daß die IKG an eigene Lehrpläne für ihre Pflichtschulen dachte. Der  SSR f.W. stimmt dem grundsätzlich zu und sieht diesbezüglichen Vorschlägen  entgegen. Zur Erstellung dieser spezifischen Lehrpläne für jüdische  Pflichtschulen ist es offenbar nicht mehr gekommen. Schlußbemerkungen Diskriminierung, Vertreibung und Ermordung der  österreichischen Juden und mit ihnen deren Kinder wurden mit unglaublicher  Brutalität, reichsgesetzeskonformer Effizienz und Rasanz durchgeführt. Wie viele  jüdische Kinder mit oder ohne ihre Eltern den Krieg in Wien als sogenannte  „U-Boote" überlebt haben und wie viele nach ihrer Befreiung aus  Konzentrationslagern dorthin gelangten, ist heute nicht mehr feststellbar. Es  muß aber Bedarf nach Beschulung solcher Kinder bestanden haben, wie aus einem  sehr frühen Erlaß des wiedererstandenen SSR.f.W. vom 2. Juli 1945, Z.I - 3047/45  hervorgeht. Sein Punkt 4 sei hier zitiert: „Alle Schüler, die aus rassenpolitischen Gründen von dem  normalen Schulwege ausgeschlossen waren, sind nach Maßgabe der Möglichkeit, aber  mit größtem Entgegenkommen raschestens, und wenn das im laufenden Schuljahre  nicht mehr möglich sein sollte, zuverlässig mit Beginn des Schuljahres 1945/46,  in die normale Schulbahn zurückzuführen und in jene Schulen und Klassen  aufzunehmen, die ihrem Alter und ihren Kenntnissen entsprechen; gegebenenfalls  ist für diese Schüler ein Nachhilfe- oder Überleitungsunterricht zu  organisieren." Literatur ACHS, Oskar Beitrag „Schule" in: „Wien 1938" - Katalog zur  Ausstellung im Historischen Museum der Stadt Wien 1988. FRICKE-FINKELNBURG, Renate (Hrsg) „Nationalsozialismus und Schule" Amtliche Erlässe und Richtlinien 1933 - 1945 Leske u. Budrich, Opladen 1989. KLÜGER, Ruth „weiter leben - eine Jugend" Ungekürzte Ausgabe  Deutscher Taschenbuch Verlag München 3.Auflage 1995. MOSER, Jonny „Die Katastrophe der Juden in Österreich  1938-1945 - ihre Voraussetzungen und ihre Überwindung" in: STUDIA JUDAICA  AUSTRIACA, Bd. V Edition Roetzer Eisenstadt 1977 1 RGBl I, S.237 2 Reichsbürgergesetz v. 15.Sept.1935, RGBl I S.1146 3 RGBl I, S.225 4 Achs, O. „Wien 1938" 5 Allgemeines Verwaltungsarchiv d. Republik, BMU 23 in  genere, 11354/38 6 Verordnungsblatt für den Dienstbereich des  Ministeriums für innere und kulturelle Angelegenheiten, Abt.IV: Erziehung ,  Kultus und Volksbildung, 7.Stück, vom 1. Juli 1938 7 Punkt B des in 3.2 zitierten Erlasses 8 Archiv d. Stadt Wien, Index 1938/4345 9 Klüger, Ss. 15, 16 10 Schulchronik der HS 20., Greiseneckergasse; Archiv  d. Stadt Wien 11 RMinAmtsblDtsch Wiss. 1938 S.520 in: Fricke-Finkelnburg,  S.271 12 Schulchronik der VS 11., Braunhubergasse; Archiv d.  Stadt Wien 13 Schulchronik der VS 6., Hirschengasse; Archiv d.  Stadt Wien 14 Studia Judaica Austriaca, Bd. V, S.124 15 Encyclopedia Judaica, Bd.3, S.898 16 Fricke-Finkelnburg, S.259, Anm.15 17 Wörtliche Zitate aus Faszikel BMU in genere 32820/38 im Allgemeinen  Verwaltungsarchiv d Republik