Seit Dezember 1998 läuft die Bearbeitung des Projektes Austria Judaica _ Die Geschichte der Juden in Österreich von 1520 bis 1670. Österreich wurde bisher als Teil des Heiligen Römischen Reiches in den ersten drei Bänden der Germania Judaica unter den jeweiligen Orts- und Städtenamen mitbehandelt, auf Grund der Quellenfülle wurde für Germania Judaica IV eine Neuorganisation gefunden, wobei nun nicht mehr nach Ortsartikeln, sondern nach Territorien vorgegangen wird, für die dann eigene Publikationen vorgesehen sind. Daraus ergab sich eine Abtrennung und eigenständige Bearbeitung der Geschichte der Juden in Österreich als "Austria Judaica", deren Betreuung beim Institut für Geschichte der Juden in Österreich in St. Pölten unter der Leitung von Klaus Lohrmann liegt; die Finanzierung wurde vom Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) übernommen. Ziel des Projektes ist es, frühneuzeitliches jüdisches Leben in Österreich und seine Begleitumstände vollständig und umfassend darzustellen. Bedingt durch eine Fülle an wenig bis gar nicht bearbeitetem Quellenmaterial nehmen Wien und Niederösterreich bei den Forschungsarbeiten einen bevorzugten Platz ein.
Mit der Geschichte der Juden in Niederösterreich befaßte sich vor allem Leopold Moses, der letzte Archivar der Israelitischen Kultusgemeinde vor dem Zweiten Weltkrieg.1) Moses zog für diese Arbeit neben älterer Literatur auch Bestände des Niederösterreichischen Landesarchives und des Hofkammerarchives in Wien heran, hier wären vor allem die später noch erwähnten Anlagebücher des Vizedomamtes zur Einbringung der Toleranzgelder der niederösterreichischen Juden zu nennen. Durch diese Anlagebücher wird es möglich, eine erste grobe Übersicht über diejenigen niederösterreichischen Orte zu erlangen, in denen Juden ansässig waren, darunter auch Stein. Nach dem derzeitigen Stand der Forschungsarbeiten wurden Archivalien des Stadtarchives Krems, hier vor allem die Waag- und Niederlagbücher,2) sowie Bestände des Hofkammerarchives in Wien herangezogen. Lücken in der Darstellung der Steiner Juden ergeben sich durch das Fehlen von Archivalien. Nach den vorhandenen Quellen können drei "Einheiten" jüdischen Lebens (bescheiden) dokumentiert werden: das Jahr 1631, vor dem sich bisher keinerlei Nachweise für die Anwesenheit von Juden in Stein gefunden haben, die Jahre 1639_1647 und die Jahre 1652_1668, für die eine Fülle von Quellenmaterial vorhanden ist.
I.
Die früheste Nennung von Juden in Stein im bezeich neten Zeitraum erfolgt im Stadtrichterprotokoll des Jahres 1631 im Stadtarchiv Krems. Es zeichnet sich auf Grund der erwähnten Juden das Bild ab, daß es in Stein wahrscheinlich zwei jüdische Haushalte gab, den des offensichtlich einflußreichen und wohlhabenden Isak Ries3) mit eigener Dienerschaft und den des Lebl, der sich in seiner Darstellung weit bescheidener ausnimmt.
Isak Ries, Jude zu Stein _ im Index des Protokolls auch als Hofjude bezeichnet _, beklagte vor dem kaiserlichen Stadtgericht den jungen Benedikt Stadleder, den Goldschmied Christoph Jähni und den Schuster Jakob Krenckel, allesamt Bürger zu Stein, wegen Geldschulden für aufgenommene Waren.4) Die Beschuldigten waren geständig und zahlungswillig; wegen Geldmangels wurde Stadleder und Jähni die Bezahlung innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen auferlegt, der Schuster sollte Isak Ries nach und nach zufriedenstellen. Christoph Jähni und der junge Stadleder erwiesen sich als säumige Zahler
_ nach sechs Wochen beklagte Ries die beiden neuerlich, worauf das Stadtgericht Jähni zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen, Stadleder dagegen zur Bezahlung mit Geld oder Most während der Weinlese aufforderte.5) Isak Ries hatte bereits im Jahre 1625 als Jude aus Wien beim Steiner Rat um Bewilligung eines offenen Handelsgewölbes angesucht, was ihm auf wolgefallen […], doch das er sich also der gebüer nach verhalte, erlaubt wurde.6)
Auf Rufschädigung verklagte zur Zeit des Jakobimarktes7) 1631 Lebl, Jude von Stein, den Wiener Hofhandelsmann Georg Restl.8) Restl habe ihn einen Dieb genannt, der ihn zu Langenlois bestohlen habe. Der Hofhandelsmann bestritt dies, behauptete, er wisse nur Liebes und Gutes von dem Juden; er habe ihn auch nur gefragt, ob er nicht von Langenlois sei. Er sei nämlich von einem Juden zu Langenlois bestohlen worden. Diese Angelegenheit wurde vom Stadtrichter für beide Teile aufgehoben und mit 15 Reichstalern Strafandrohung belegt, falls einer der Kontrahenten die Streitsache wieder erwähnen sollte.
Ein weiterer Jude zu Stein wird als Diener der Riesin bezeichnet:9) Abraham trug bei einem Gang auf den Markt einen Mantel, den der Kremser Buchbinder Johann Kunz als seinen eigenen, vor dem Jakobimarkt entwendeten erkannte. Abraham verteidigte sich, er habe den Mantel von einem anderen Juden gekauft, der ihn von einem Soldatenweib hatte. Auf Grund besonderer Kennzeichen, die der Buchbinder auf dem Mantel vorwies, mußte Abraham dem Johann Kunz den Mantel überlassen.
Samuel, Jude zu Stein, könnte ebenfalls ein Diener des Judenrichters Ries gewesen sein; er klagte gegen den Steiner Schneider Hans Plazer, der ihm einen Rock um 7 fl gemacht hatte. Weil Samuel kein Geld gehabt habe, habe er dem Schneider einen goldenen Ring versetzt, welchen er in beysein seineß herrm eingetauscht um 5 fl.10) Als er ihn wieder einlösen wollte, habe ihn der Schneider beschimpft und behauptet, der Ring sei nur aus Silber. Das Gericht entschied wegen der Tatsache, daß keine der streitenden Parteien bewiesen hätte, ob der Ring aus Gold oder Silber gewesen sei, daß der Schneider dem Juden den Rock umsonst gemacht habe und ihm obendrein noch einen Reichstaler dazugeben sollte.
II.
Weitere Nachrichten über die Anwesenheit von Juden in Stein finden sich erst wieder für die Jahre 1639 bis 1644 und 1647. Hier tauchen die Namen Abraham Hecht11), Abraham Levi Epstain12), Isaac13), Joel14), Levi Epstain15) und Simon Ulm16) auf, wobei Abraham Hecht und Abraham Levi Epstain identisch sind17) und Levi Epstain die verkürzte Form von Abraham Levi Epstain darstellt. Ferner könnte Isaac mit Isak Ries identisch sein, was aber auf Grund seiner nur einmaligen Erwähnung im Waag-buch von 1642 nicht nachweisbar ist.
Abraham Levi Epstain erscheint als der bedeutendere der vorhin genannten Juden. Er handelte mit Tuch und Getreide, mit Sensen und mit beschlagenem Gut, dessentwegen er auch der Konterbande beschuldigt wurde.18) Im Jahre 1644 berichtete der Eisenobmann der Niederösterreichischen Kammer über die von Abraham Levi Epstain gegen ihn eingebrachte Beschwerde, er habe von dem Juden beim letzten Kremser Simonismarkt eine "Verehrung" erpressen wollen und nach dessen Verweigerung auf acht seiner Sensenfässer kaiserliche Verbotzettel schlagen lassen.19) Levi Epstain erhielt seine Fässer gegen angemessene Kaution zurück.20) Er dürfte dann nach Wien übersiedelt sein _ im Niederlagbuch des Jahres 1647 scheint jedenfalls ein Abraham Leuidt aus Wien auf.21) 1648 wird Abraham Levi Epstain als Judenrichter zu Wien bezeichnet.22)
Jerl Herlinger ist wohl mit dem oben erwähnten Joel gleichzusetzen; er lebte zumindest zwischen 1635 und 1645 in Stein und handelte mit Tuch, Weinbeeren und Zinn.23) Im Mai 1639 erlegte Joachim Herlinger wegen eines Pfandes 100 fl zu Handen des Stadtgerichtes beider Städte.24) Nach seiner Übersiedlung nach Wien waren er und Abraham Levi Epstain Partner _ mit 5. August 1649 ist eine Obligation der beiden für 12.000 fl Strafgelder datiert25); beide erhielten am 26. August gleichen Jahres einen kaiserlichen Pardonbrief wegen ihrer begangenen Verbrechen, die nicht näher bezeichnet werden.26)
Der letzte in Stein belegte Jude dieser zweiten Periode ist Simon Ulm, von dem lediglich bekannt ist, daß er
in der Stadt gelebt hat. Er scheint in den Niederlagbüchern der Stadt Krems für die Jahre 1640 und 1641 auf _ mit drei Ballen nicht näher genannten Gutes, mit Tuch und mit Branntwein.27) Im April 1640 empfing der Stadtrichter von Isak Ries und Simon Ulm, beede juden zue Stain, 60 fl ohne nähere Angaben28); bereits im August 1639 empfing er an Schreibgeld 18 Xr von zwo judin, alß des Simon und Isacen weib, die wohl als die Gattinnen von Simon Ulm und Isak Ries angenommen werden dürfen.29)
III.
Für den dritten Zeitabschnitt der Anwesenheit von Juden in Stein ist Joseph Landau30) sicherlich am besten dokumentiert. Die erste Erwähnung seiner Existenz erfolgte im Juni 1652.31)
Im Februar 1653 suchte Joseph Landau um Bewilligung eines offenen Handelsgewölbes an32); im April erhielt der Rat den Befehl der Niederösterreichischen Regierung, dem Juden den Aufenthalt zu gestatten und ihn ein offne handlung treiben zu lassen.33) Im Oktober 1653 suchte er um Bewilligung des Tuchhandels an und wurde an den Rat beider Städte verwiesen.34) Sein Ansuchen wurde dort am 26. November 1653 behandelt und den Tuchhändlern beider Städte zu Stellungnahme zugesandt.35) Deren Versuch, die mögliche Konkurrenz durch Nichtbeachtung auszuschalten, führte seitens des Rates zur Androhung von sechs Talern Strafe36), worauf sich die Tuchhändler im März 1654 zu einer abweisenden Antwort bequemten.37) Im Dezember 1653 beantragte Landau den Nußhandel gegen Reichung einer Steuer und wurde mit dem Hinweis abgewiesen, daß der Nußhandel ein bürgerliches Gewerbe und daher für Inwohner ungehörig sei.38)
Joseph Landau suchte beim Rat immer wieder um Einschränkung oder Nachsehung seiner Abgaben an, so 1652;39) weiters 1653 um Reduzierung des Anschlags
von 8 auf 4 fl40), 1657 ganz allgemein um Limitierung seiner Gaben und Nachsehung seiner Schulden41) und 1659 um Senkung des Anschlags von 14 auf 6 fl42), um nur einige Beispiele zu nennen. Landaus Schulden bei der Stadt Stein betrugen im März 1658 29 fl 3 ß 15 d43), im April 1660 beim Stadtkammeramt immerhin 66 fl 55 Xr44), was ihn nicht hinderte, dem Stadtkammeramt 1661 eine Anleihe von 200 fl zu 5 Prozent Zinsen
zu gewähren.45)
Joseph Landau wird 1659 mit einer Beisteuer von 1 fl erwähnt.46) Im Jahre 1660 werden im Anschlag zur Beisteuer zwei Juden erwähnt, der mit höheren Vermögen sollte 4 fl, der ärmere 2 fl zahlen; für Joseph Landau und seine Frau wurden schließlich 5 fl, für seine inhächer 1 fl und für eine Dienstbotin 24 Xr verrechnet. Der arme Jude Äntscherle Herlinger zahlte 2 fl.47)
Seine Wohnung dürfte Joseph Landau im Raab'schen Haus beim Unteren Tor (= das heutige Kremsertor) gegenüber dem Gleinker Hof gehabt haben: 1657 bis 1662 wird Landau nämlich anläßlich der Bezahlung seines Ausstandes an Hauszins erwähnt.48) Nach dem Tod des Besitzers, dem bürgerlichen Fleischhacker Stephan Raab, erging im Juni 1658 ein Regierungsbescheid, den Bittsteller dergestalt zu behandeln, daß er zu weiteren
Beschwerden keinen Anlaß bekäme, somit auch die
Regierung in Zukunft unbehelligt bleibe. Landau hatte eine Beschwerde eingereicht, um sein Wohnrecht im Raab'schen Haus zu sichern und eine Reparatur des Hauses durch die Raab'schen Vormünder zu veranlassen.49) Im Dezember 1660 wurde Joseph Landau die Räumung des Raab'schen Hauses befohlen. Als Grund wurde angegeben, daß sich "die geistlichen Herren" über ihn beschwert hätten.50) Joseph Landau dürfte allerdings sein Wohnrecht in dem Haus durchgesetzt haben, da in einer Eintragung im Ratsprotokoll von 1663 vom Hauszins die Rede ist, so der jud Landau auß disem hauß raicht.51)
Wie bereits erwähnt, waren Joseph Landaus Bestrebungen, in Stein Tuch- oder Nußhandel zu treiben, nicht von Erfolg gekrönt gewesen. Die Waageintragungen der Jahre 1660 bis 1663 geben aber genaue Auskünfte über die Waren, die er kaufte und verkaufte, sowie über seine Handelspartner.52) So kaufte er etwa im Jahre 1660 Stockfisch, Juchten und Federn und verkaufte Zinn und Weinstein. Seine Handelspartner waren unter anderen Bartholomäus Eggartner in Krems und Johann Geiger in Nürnberg, weiters der Jude Löwl Bünckhes in Austerlitz. Im Einkauf änderte sich 1661 nichts, im Verkauf kamen Anis, Werg, Wolle und Hanf dazu, als Handelspartner wäre etwa der Kremser Tuchmacher Gregor Grollick zu nennen. 1662 kamen im Ankauf Reis, im Verkauf Messing und Zwetschken hinzu. 1663 kaufte und verkaufte Landau Blei und verkaufte Glätte; Käufer seiner Waren waren unter anderen das Stift Göttweig _ Bleiplatten! _ und der Wiener Handelsmann Matthias Järiz.
Joseph Landau muß spätestens Anfang 1666 verstorben sein, da bereits im April d. J. seiner Witwe Mella von der Stadt Stein die Bezahlung von 18 fl Abschlag auf das künftige Bestandgeld aufgetragen wurde.53)
Der im Anschlag zur Beisteuer von 1660 als "armer Jude" erwähnte Äntscherl Herlinger lebte nach eigenen Angaben im Jahre 1661 schon neun Jahre in Stein.54) Herlinger handelte 1660 und 1661 mit Weinstein.55) Im Jänner 1668 ersuchte Äntscherl Herlinger den Rat "um gnädige Zustimmung", daß sein Sohn sich noch bis Ostern in Stein aufhalten dürfe, was vom Rat abgelehnt wurde.56) Außer diesem kleinen Hinweis auf seine Familienverhältnisse finden sich in den Quellen keine Angaben über seinen Haushalt, auch nicht bezüglich eines eventuellen verwandtschaftlichen Verhältnisses zu dem oben erwähnten Jerl Herlinger.
In den Vizedomamtsbüchern von 1662 bis 1671, in denen die Toleranzgelder der Juden in Niederösterreich erfaßt wurden, ist 1662 für Stein nur ein Jude verzeichnet57), erst 1669 wird für drei Personen diese Abgabe vermerkt.58) Ab 1667 scheint allerdings in den Steiner Quellen tatsächlich ein dritter Jude auf: Daniel Moyses. Er suchte im Jänner 1667 um Bewilligung eines offenen (Handels-) Gewölbes an59), wie vorhin der jud Riß alhier gehabt.60) Im März 1667 wurde er an den Rat beider Städte verwiesen, von dem jedoch keine Reaktion vorliegt.61) Vom Mai 1667 datiert ferner ein Ansuchen des Juden um Abrechnung eines Darlehens an die Stadt Stein _ 200 fl á 5 % Zinsen _ vom Hauszins für das Raab'sche Haus.62) Dieser Hinweis und die Angabe von Abrechnungen, nach der Daniel Moyses schon 1661 in Stein anwesend war63), erwecken den Anschein, daß es sich bei Moyses um einen der inhächer des Joseph Landau aus dem Jahre 1660 handelt, der später dessen Platz im Raab'schen Haus einnahm.
Daniel Moyses scheint Stein 1667 verlassen zu haben und nach Wien gegangen zu sein. Zum März 1668 jedenfalls ist ein Ansuchen an den Steiner Rat wegen einer ausstehenden Anweisung belegt, das in Wien verfaßt wurde.64)
Nach diesem Zeitpunkt finden sich in den Quellen keinerlei Hinweise mehr für eine weitere Anwesenheit von Juden in Stein. Erwähnenswert ist aber noch, daß in einer Ratssitzung am 7. Juni 1667 der Vorgeher die Frage stellte, was, neben Niederlag-, Täz- und Ungeld, wegen aufrichtenden örgerlichen sinagoge zu unternehmen sei.65) In der Antwort wurde nur auf die Vorhaltungen des Juden (wohl Daniel Moyses) wegen des Raab'schen Hauses eingegangen, die Synagoge war dem Rat nun keine Erwähnung mehr wert.66) Zusammenfassend läßt sich nun sagen, daß sich für Stein im Zeitraum zwischen 1520 und 1670 nur im 17. Jahrhundert Juden nachweisen lassen — allerdings nicht kontinulierlich, sondern, wohl auch bedingt durch die Quellenlage, in drei Abschnitten zwischen 1631 und 1668. In der Stadt dürften nie mehr als drei jüdische Haushalte existiert haben, von denen zumindest einer im Raab'schen Haus gegenüber dem Gleinker Hof untergebracht war. Die Steiner Juden ernährten sich vor allem durch Handel; in den Quellen werden sie vor allem bei Gerichtsverhandlungen und Steuerverfahren faßbar. Die Steiner Juden verließen die Stadt allem Anschein nach schon vor der Ausweisung der Juden aus Wien und Niederösterreich im Jahre 1670.
Dieser Aufsatz wurde mit freundlicher Genehmigung aus der Zeitschrift "Unsere Heimat", Jahrgang 71, Heft 4, 2000 des "Vereins für Landeskunde von Niederösterreich" entnommen.
1) Leopold Moses, Geschichte der Juden in Niederösterreich. Mit besonderer Berücksichtigung des 17. Jahrhunderts (Wien 1935).
2) Für die Krems/Steiner Bestände werden folgende Siglen eingeführt: Stadtarchiv Krems = StA Krems; Gerichtsprotokolle = GP; Ratsprotokolle Stein = RP; Ratsprotokolle des gemeinsamen Rates = RP Krems; Missivprotokolle = MP. — Falls nicht anders angegeben, werden in den Archivalien vorkommende Personennamen der heutigen Schreibweise angepaßt.
3) Der Name tritt in verschiedenen Schreibweisen auf: Riß, Ris, Rüß, Rüs, Rys, Ryß. Zum besseren Verständnis wird künftig die Form "Ries" verwendet.
4) StA Krems, GP Krems, fol. 22v _ 23r, Verhandlung v. 7. Juli 1631.
5) StA Krems, GP Krems, fol. 56v, 1631 VIII 20.
6) StA Krems, RP Stein 3 (1622 _ 1631), fol. 42v, u. RP Stein 4
(1622 _ 1628), fol. 59r, 1625 VI 10.
7) Um den 25. Juli (Apostel Jakobus der Ältere).
8) StA Krems, GP Krems, fol. 36v_37r, 1631 Jakobimarkt [25.7.].
9) StA Krems, GP Krems, fol. 138v, 1631 XII 4; die Riesin ist wohl die Gattin des Isak Ries.
10) StA Krems, GP Krems, fol. 139r, 1631 XII 4.
11) StA Krems, Niederlagbuch 1647, Eintragung Februar.
12) Manchmal auch als Ebstain oder Egstain geschrieben; siehe StA Krems, Niederlagbuch 1647, Eintragung Jänner.
13) StA Krems, Waagbuch 1642, Eintragung April.
14) StA Krems, Niederlagbuch 1641, Eintragung August, u. Waagbuch 1642, Eintragungen März, April, Juli u. Oktober.
15) HKA, NÖK 279 E (1643), fol. 15v, 67v, 477v u. 21r; HKA, NÖK 281 E (1644), fol. 116v, u. NÖK 282 R (1644), fol. 40v, 86r u. 447r.
16) StA Krems, Niederlagbuch 1640, Eintragung März,
u. Niederlagbuch 1641, Eintragungen Jänner u. Februar.
17) Siehe HKA, NÖK 294 R (1649), fol. 224v, wo es heißt: Abfaham Leui Ebbstain, sonst Höcht genandt, sowie HKA, Hofzahlamtsbücher [HZB], Bd. 101 (1655), fol. 98v, wo es heißt: Aberhamb Levi Epstain judt, insgemain Hecht genandt.
18) HKA, NÖK 279 E (1643), fol. 15v, 1643 I 20. Es handelte sich dabei um unangesagte über die Thonau gefüehrte vaß beschlagens guett _ siehe NÖK 280 R (1643), fol. 21v_22r.
19) HKA, NÖK 281 E (1644), fol. 116r-v, 1644 III 30.
20) HKA, NÖK 282 R (1644), fol. 40v, 1644 II 3.
21) StA Krems, Niederlagbuch 1647, Eintragung Oktober.
22) HKA, Hf 809 R (1648), fol. 477r, 1648 VIII 3.
23) StA Krems, Niederlagbuch 1641, Eintragung August, u. Waagbuch 1642, Eintragungen März, Juli u. Oktober.
24) StA Krems, Stadtrichteramtsrechnung 1639 [bis 1640] [nicht foliiert], 1639 V 30, Einnahmen.
25) HKA, NÖK 294 R (1649), fol. 202v_203r.
26) HKA, NÖK 294 R (1649), fol. 224r bzw. fol. 224v. — Jerl Herlinger starb 1663 in Wien unter dem Namen Joel Stain ben Jakob Herlingen; siehe Leopold Moses, Spaziergänge. Studien und Skiz zen zur Geschichte der Juden in Österreich. Hrsg. Patricia Steines (Wien 1994) 121.
27) StA Krems, Niederlagbuch 1640, Eintragung März, u. Niederlagbuch 1641, Eintragungen Jänner u. Februar.
28) StA Krems, Stadtrichteramtsrechnung 1639 [bis 1640] [nicht foliiert], 1639 V 30, Einnahmen.
29) StA Krems, Stadtrichteramtsrechnung 1639, 1639 VIII 23, Einnahmen.
30) Auch Länta, Lända, Landl, Läda, Landtä, Lanta, Lantau, Landtau oder Läntau geschrieben.
31) StA Krems, RP Krems 34 (1644 _ 1655), fol. 482v.
32) StA Krems, RP Stein 5 (1652 _ 1654), 1653 II 8.
33) StA Krems, RP Stein 5 (1652 _ 1654), 1653 IV 5.
34) StA Krems, RP Stein 5 (1652 _ 1654), 1653 X 14.
35) StA Krems, RP Krems 34 (1644 _ 1655), fol. 604v.
36) StA Krems, RP Krems 34 (1644 _ 1655), fol. 615r, 1654 II 25.
37) StA Krems, RP Krems 34 (1644 _ 1655), fol. 623r, 1654 III 23.
38) StA Krems, RP Krems 34 (1644 _ 1655), 1653 XII 18. — Als Inwohner wurden die Bewohner eines Hauses ohne eigenen Hausbesitz bezeichnet. Interessanterweise dürfte für die Ablehnung nicht die Tatsache ausschlaggebend gewesen sein, daß Joseph Landau Jude war.
39) StA Krems, RP Stein 5 (1652 _ 1654), 1652 VII 17.
40) StA Krems, RP Krems 34 (1644 _ 1655), 1653 VI 20.
41) StA Krems, RP Stein 7 (1657), 1657 V 23 bzw. 1657 IX 19.
42) StA Krems, RP Stein 9 (1659), 1659 XII 4.
43) StA Krems, RP Stein 8 (1658), 1658 XII 18.
44) StA Krems, RP Stein 10 (1660), 1660 IV 30.
45) StA Krems, RP Stein 11 (1661), 1661 VII 10.
46) StA Krems, Akten Stein, Nr. 106.
47) StA Krems, Akten Stein, Nr. 106. — Die inhächer dürften wohl eine Art jüdische Untermieter bzw. Dienstboten des "Hauptmieters" Joseph Landau gewesen sein.
48) StA Krems, RP Stein 13 (1663), 1663 II 15.
49) StA Krems, RP Stein 8 (1658), 1658 VII 9. — In einer Beschreibung der Steiner Häuser nach dem Schwedischen Krieg (1648) wird Stephan Raabs Haus bereits als von tachung undt zimmern ganz eingerissen, offen undt lähr bezeichnet, siehe StA Krems, Akten Stein, Nr. 384 _ Schwedischer Krieg 1645 _ 1648, fol. 42v.
50) StA Krems, RP Stein 10 (1660), 1660 XII 7. Wie oben erwähnt, befand sich gegenüber dem Raab'schen Haus der Gleinker Hof, daneben befand sich der Freihof des Stiftes Göttweig; siehe StA Krems, Akten Stein, Nr. 109 _ Beschreibung der Häuser 1669. Es ist daher nicht feststellbar, von welchen geistlichen Herren die Beschwerde kam.
51) StA Krems, RP Stein 13 (1663), 1663 II 15.
52) StA Krems, Waagbücher 1660 u. 1660_1663.
53) StA Krems, RP Stein 16 (1666), 1666 IV 20. — Mella Landau wird später nicht mehr erwähnt.
54) StA Krems, RP Stein 11 (1661), 1661 XII 23. — Bei Angabe seiner Wohndauer in Stein stellt sich allerdings die Frage, warum er dann nicht in der Beisteuer-Rechnung des Jahres 1659, siehe StA Krems, Akten Stein, Nr. 106, erwähnt wird. Vielleicht war er auch wegen seiner Armut nicht steuerpflichtig und damit nicht erwähnenswert.
55) StA Krems, Waagbuch 1660 u. 1660_1663, Eintragungen Jänner u. November.
56) StA Krems, RP Stein 18 (1668), 1668 I 16.
57) HKA, Vizedomamtsbuch [VDAB] 518 (1662), fol. 7r.
58) HKA, VDAB 523 (1669), fol. 17. — Die Zahlenangabe bedeutet nicht die tatsächliche Anzahl der Juden, sondern die Zahl der Familienoberhäupter bzw. der Haushaltsvorstände.
59) StA Krems, RP Stein 17 (1667), 1667 I 7.
60) StA Krems, RP Stein 17 (1667), 1667 I 14.
61) StA Krems, RP Stein 17 (1667), 1667 III 1.
62) StA Krems, RP Stein 17 (1667), 1667 V 20. — Die Steiner Juden dürften immer die gleiche Behausung innegehabt haben.
63) StA Krems, RP Stein 17 (1667), 1667 VI 7.
64) StA Krems, RP Stein 18 (1668), 1668 III 27.
65) StA Krems, RP Stein 17 (1667), 1667 VI 7. — "Synagoge" muß nicht unbedingt ein eigenes Gebäude sein, es kann damit auch ein einziger Betraum bezeichnet werden, den ein Jude errichtet, um seine Ehre vor Gott zu erhöhen.
66) Interessanterweise war diese Tatsache auch Leopold Moses keine Erwähnung wert _ siehe Leopold Moses, Synagogebauten und deren Reste in Niederösterreich. In: UH 5 (1932) 297_307.